Neufassung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO zum Sammeln, Verwenden von Niederschlagswasser der Stadt Ebersbach an der Fils (Zisternensatzung)

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils hat am 28.11.2023 beschlossen, die sog. Zisternensatzung neu zu fassen und das dafür gemäß § 74 Abs. 6 LBO vorgeschriebene Satzungsverfahren durchzuführen. Der Satzungsentwurf wurde in dieser Gemeinderatsitzung anerkannt und für das Verfahren freigegeben.

Der Satzungsentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom vom 22.12.2023  bis einschließlich 26.01.2024 im Rathaus Ebersbach, Bau- und Umweltamt, Marktplatz 1, 2. OG vor Zimmer 25 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten Montag 7.30 bis 15.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr,
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Zudem stehen der Satzungsentwurf und die Begründung auf der Homepage  zur Einsichtnahme bereit.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.  (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ebersbach, den 12.12.2023
Fachbereich Bauen und Umwelt