Friedhöfe


„Die Ehrung der Verstorbenen ist ein Bestandteil des Lebens, die Gestaltung des Grabes eine Würdigung der Verstorbenen.“
(unbekannt)


Um die Ehrung der Verstorben noch würdevoller zu gestalten hat sich in den letzten Jahren auf unseren Friedhöfen viel getan. Es sind neue Grabarten geschaffen worden und die Aussegnungshalle in Ebersbach wurde modernisiert. Mit gedeckten Farben und neuen Vorhängen hat die Stadt einen warmen Ort für Erinnerung und Begegnung geschaffen.


Aussegnungshalle mit Reihenbestuhlung auf dem Friedhof in Ebersbach
© Aussegnungshalle mit Reihenbestuhlung auf dem Friedhof in Ebersbach
Alle Rechte vorbehalten Stadtverwaltung Ebersbach
Kerzen auf einem Tablett bei einer Trauerfeier vor einem mit Blumen geschmückten Sarg
© Kerzen auf einem Tablett bei einer Trauerfeier vor einem mit Blumen geschmückten Sarg
Stadtverwaltung Ebersbach
Muslimisches Grabfeld auf dem Friedhof in Ebersbach
© Muslimisches Grabfeld auf dem Friedhof in Ebersbach
Stadtverwaltung Ebersbach
Urnenbaumgräber auf einem Friedhof
© Urnenbaumgräber auf einem Friedhof
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Urnengemeinschaftsgräber auf dem Friedhof in Ebersbach an der Fils
© Urnengemeinschaftsgräber auf dem Friedhof in Ebersbach an der Fils
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Urnennischen auf einem Friedhof in Ebersbach
© Urnennischen auf einem Friedhof in Ebersbach
Stadtverwaltung Ebersbach

Übersicht über die verschiedenen Grabarten

Vorab ist der Unterschied zwischen Wahl- und Reihengräbern zu klären. Wahlgräber können nach Ablauf der Ruhezeit auf Antrag verlängert werden. In Wahlgräbern sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Die Ruhezeit bei Erdgräbern beträgt 20 Jahre und bei Urnengräbern 15 Jahre. Reihengräber können nach Ablauf der Frist nicht mehr verlängert werden.

Hierbei handelt es sich um Reihengrabstätten in einem abgeteilten Bereich. In der einmaligen Gebühr ist die Grabpflege der Anlage enthalten, somit müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Anbringung des Namens auf einer Messing- bzw. Alutafel wird separat berechnet. Grabschmuck wie Kränze, Pflanzschalen, Vasen und Grablichter dürfen nur auf gesondert ausgewiesener Fläche in der Urnengemeinschaftsstätte niedergelegt werden.

Urnengemeinschaftsgräber finden Sie auf folgenden Friedhöfen: Ebersbach, Bünzwangen, Roßwälden und Weiler.

Bei Urnenbaumgräbern handelt es sich um Reihengrabstätten die unter einem Baum, meistens im Halbkreis, angeordnet sind. In der einmaligen Gebühr ist die Grabpflege der Anlange enthalten, somit müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Anbringung des Namens auf einer Messing- bzw. Aluminiumtafel wird separat berechnet. Grabschmuck wie Kränze, Pflanzschalen, Vasen und Grablichter dürfen nur auf gesondert ausgewiesener Fläche niedergelegt werden.

Urnenbaumgräber finden Sie auf folgenden Friedhöfen: Roßwälden und Weiler

Dies sind Reihengrabstätten die nicht bepflanzt werden. An einer Tafel besteht die Möglichkeit auf den Verstorbenen hinzuweisen.

Urnenrasengräber finden Sie auf folgendem Friedhof: Ebersbach

Es handelt sich um Reihengrabstätten, die nicht bepflanzt und nicht gekennzeichnet sind. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht gestattet.

Anonyme Gräber finden Sie auf folgendem Friedhof: Ebersbach

Dies sind Wahlgräber im „muslimischen Grabfeld“. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet und die Beisetzung kann entsprechend der muslimischen Bestattungsriten erfolgen.

Muslimische Gräber finden Sie auf folgendem Friedhof: Ebersbach

Diese sind als Reihen- oder Wahlnischen/-stelen zu erwerben. Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind grundsätzlich bis zu 4 Urnen. Es können in Urnenwahlnischen bis zu 2 Urnen und in Familienwahlnischen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. In Urnenwahlstelen können bis zu 2 Urnen und in Familienurnenstelen bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Grabschmuck oder ähnliches ist nicht erlaubt.
Abdeckplatten für Urnengrabstätten in Nischen werden vom Friedhofsamt gestellt, es sind nur die städtischen Abdeckplatten zulässig. Die weiteren Gestaltungsvorschriften werden in § 16 und dem Anhang A der Friedhofssatzung geregelt.

Urnennischen bzw. Urnenstelen finden Sie auf folgenden Friedhöfen: Ebersbach, Bünzwangen und Roßwälden.

Kindergräber sind als Reihen- oder Wahlgräber zu erwerben. Die Ruhezeit vor Vollendung des 10. Lebensjahres beträgt 15 Jahre, bei Tot- und Fehlgeburten 6 Jahre.