Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen zu diesem Thema bereitgestellt.

Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Damit ist das Wahlalter für alle fünf Wahlen am 9. Juni 2024 (Europawahl, Kreistagswahl, Regionalwahl, Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl) einheitlich festgelegt worden.

Hinweise für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Eintragung ins Wählerverzeichnis

Für sogenannte „Auslandsdeutsche“ erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen. Vielmehr müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie für die Europawahl ihre Stimme abgeben wollen. Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin

Im Regelfall ist die Gemeinde in Deutschland für den Antrag zuständig, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet war. Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:

Stadtverwaltung Ebersbach
Wahlamt
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss im Original spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.

Weitere Informationen für Unionsbürger (auch sogenannte Rückkehrer):

Offizielle Webseite der Europawahl 2024

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (PDF)

Die Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen finden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderatswahlen statt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Neu ist, dass auch das Wählbarkeitsalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde und somit Personen gewählt werden können, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Damit ist 16 Jahre das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung) und das passive Wahlrecht (Wählbarkeit).

Die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise. Derzeit haben die Kreistage zwischen 41 und 105 Mitglieder (einschließlich Ausgleichssitze).

Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Alle fünf Jahre wird in den Wahlkreisen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. 80 Mandate werden auf die Stadt Stuttgart und die fünf Landkreise entsprechend der Bevölkerungszahl aufgeteilt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz, deren Mindestwohndauer von 3 Monaten vor der Wahl im Verbandsgebiet liegt. Bei der Regionalwahl kann man seine Stimme bereits ab dem Alter von 16 Jahren abgeben.

Das Wahlrecht gilt im Unterschied zur Gemeinderatswahl nicht für Unionsbürger.

Der Gemeinderat in Ebersbach an der Fils wird alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl ist am 9. Juni 2024. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Ebersbach an der Fils können Wähler 22 Stimmen vergeben. Die Besonderheit bei der Wahl des Gemeinderats ist, dass hier Wählerinnen und Wähler kumulieren und panaschieren können.

Kumulieren

Will man eine Kandidatin oder einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man bis zu drei Stimmen geben. Dieses „Häufeln“ von Stimmen nennt man Kumulieren.

Panaschieren

Man kann auch Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen Parteien oder Wählervereinigungen wählen. Das Mischen von Kandidierenden unterschiedlicher Listen bezeichnet man als Panaschieren.

Generell ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl von 22 nicht überschritten wird.

Zusätzlich zum Gemeinderat werden auch die Ortschaftsräte für die Teilorte Bünzwangen, Roßwälden und Weiler ob der Fils gewählt.

In den Ortschaften Bünzwangen, Roßwälden und Weiler sind die Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind.

Die Anzahl der zu wählenden Ortschaftsräte beträgt für die Wohnbezirke Bünzwangen und Roßwälden jeweils 10 Ortschaftsräte, für Weiler ob der Fils werden 8 Ortschaftsräte gewählt.

Stimmzettelvorabversand

Bei den Kommunalwahlen werden jedem Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb in den Wochen vor dem Wahltermin vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie wahlberechtigt sind (maximal Stimmzettel für Kreistagswahl, Regionalwahl, Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl).

Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich der Wähler vorab mit der Vielzahl der Stimmen, Kandidaten und Stimmzettel vertraut machen kann. Diese Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise mit Vorausfüllung am Wahltag ins Wahllokal mit, wobei es auch dort die entsprechenden Stimmzettel gibt. So ist ein schnelleres Durchlaufprozedere im Wahllokal bei fünf gleichzeitig stattfindenden Wahlen gewährleistet.

Briefwahl

Ab Anfang / Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend sind. Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel vorliegen, werden die Anträge bearbeitet.

Wahlschein für Briefwahl beantragen

Urnenwahl am Wahltag

Die Abgabe der Kommunalwahlstimmzettel erfolgt in Urnenumschlägen, die jeweils zu der entsprechenden Wahlart farblich verschieden sind und zur Farbe der Stimmzettel passen.

Die Abgabe des Europawahlstimmzettels erfolgt gefaltet mit der Rückseite nach außen ohne Umschlag.

Die Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen finden Sie auf der Seite Wahlergebnisse.

Die Stadt Ebersbach an der Fils veröffentlicht alle Amtlichen Bekanntmachungen auf einer zentralen Seite. Zu den Amtliche Bekanntmachungen