Bürgerpreis und Ehrennadel

Der Bürgerpreis kann an ehrenamtlich für die Stadt tätige Bürger und andere Persönlichkeiten, die sich durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten zum Beispiel in den Bereichen Umwelt, Soziales, Kultur und Sport Verdienste erworben oder durch beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben, verliehen werden. Dies gilt auch für Gruppen und Organisationen.

Vorschläge zur Verleihung des Bürgerpreises können vom Bürgermeister, aus der Mitte des Gemeinderats oder durch Dritte eingebracht werden. Wir würden uns freuen, wenn für den Bürgerpreis auch viele Vorschläge aus der Bevölkerung eingereicht werden. Der Vorschlag sollte ausführlich schriftlich begründet sein (mind. ½ A4-Seite) und den Richtlinien entsprechen. Er kann im Geschäftszimmer des Bürgermeisters eingereicht werden. 

Richtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und die Verleihung städtischer Ehrengaben vom 1.2.2000 (Auszug)

Der Bürgerpreis kann an ehrenamtlich für die Stadt tätige Bürger und andere Persönlichkeiten, die sich durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben oder durch beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben, verliehen werden. Dies gilt auch für Gruppen und Organisationen

Beispielhaft seien folgende Beurteilungskriterien aufgeführt :

  • Förderung der bestehenden Städtepartnerschaften, der europäischen Idee oder der  Völkerverständigung.
  • Großer persönlicher Einsatz bei der Rettung von Menschen vor dem Tode oder bei der Verhütung erheblicher Schäden.
  • Besondere Verdienste in der Vereinsarbeit (insbesondere langjährige Vereinsvorsitzende und sonstige Funktionsträger).
  • Der Besitz des Bürgerrechts der Stadt Ebersbach ist für die Verleihung des Bürgerpreises nicht Voraussetzung.
  • Gestaltung bzw. Form des Bürgerpreises sind an keine Vorgaben gebunden und werden vom Bürgermeister festgelegt. Der Bürgerpreis wird zusammen mit einer Verleihungsurkunde ausgehändigt.
  • Die Form des Verleihungsakts wird im Einzelfall festgelegt, wobei in der Regel anzustreben ist, die Aushändigung der Bürgerpreise in einer jährlichen Gemeinschaftsveranstaltung in würdevollem Rahmen auszuhändigen.

Vorschläge zur Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg können von jedem Bürger in Ebersbach beim Bürgermeister eingebracht werden. Der Vorschlag sollte ausführlich schriftlich begründet sein (mind. ½ A4-Seite) und die Richtlinien erfüllen.

Vorschläge für die Ehrennadel des Landes Baden Württemberg können im Vorzimmer des Bürgermeisters eingereicht werden.

Richtlinien des Staatsministeriums über die Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg (Auszug)

  1. Die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg können Bürger erhalten, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben und dieser Auszeichnung würdig sind.

    Eine Mindestdauer von 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet worden sind, können zusammengerechnet werden.

    Ehrenamtliche Tätigkeiten in Organen der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Volkswahl gebildet werden, bleiben außer Betracht; ebenso ehrenamtliche Tätigkeiten vor dem 10. Mai 1945. Dagegen können Tätigkeiten im kirchlichen Bereich berücksichtigt werden.
     
  2. Bei der Prüfung der sachlichen Voraussetzungen ist zu beachten, dass unter Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen im Sinne der Bekanntmachung über die Stiftung der Ehrennadel nur solche zu verstehen sind, die eine Leistung zugunsten ihrer Mitbürger erbringen und hierbei eine beachtliche Aktivität entwickeln.
     
  3. Der Auszuzeichnende muss sein Amt mit aktivem Engagement ausfüllen. Die Voraussetzungen für eine Ehrung sind dann nicht erfüllt, wenn ein Amt nur nominell wahrgenommen wurde.

Die ausführliche Richtlinie finden Sie im Internet beim Staatsministerium. Des Weiteren kann dort ein Antragsformular heruntergeladen werden.

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