Ernennung Vollzugsbediensteter

Öffentliche Bekanntmachungen

Bei der Stadtverwaltung Ebersbach a.d. Fils, Fachbereich Bürgerservice und Bildung - Kommunaler Ordnungsdienst - , wird nach§§ 57, 58 Ordnungswidrigkeitengese.tz und §125 Polizeigesetz Baden-Württemberg i. V. m. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVOPolG) vom 16.09.1994 folgender gemeindlicher Vollzugsbediensteter benannt:

Frau Manuela Raichle 

I. Aufgabenübertragung

Dem gemeindlichen Vollzugsbediensteten werden nach §§ 113 und 125 PolG Baden­Württemberg die in der geltenden Fassung des§ 31 Abs. 1 Nr.1 - 9 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes vom 16.09.1994 polizeiliche Vollzugsaufgaben der Ortspolizeibehörde übertragen: 

II. Zuständigkeit Polizeivollzugsdienst

Die Zuständigkeit des Polizeivollzugdienstes bleibt unberührt; die örtlich zuständige Polizeidienststelle (Polizeiposten Ebersbach/Fils, Polizeirevier Uhingen) wird nach § 31 III der DVOPolG informiert 

III. Öffentliche Bekanntmachung

Nach § 32 DVOPolG wird die Übertragung der polizeilichen Vollzugsaufgaben im Ebersbacher Stadtblatt öffentlich bekanntgemacht. 

IV. Gültigkeit

Die Aufgabenübertragung erfolgt zum 01.10.2023 

Sie ergeht jederzeit widerruflich. 

Ebersbach a.d. Fils, den 26.9.2023
Keller
Bürgermeister