Lärmaktionsplan

rechtskräftig

Die Stadt Ebersbach an der Fils hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einen Lärmaktions-plan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. Oktober 2021 die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 3. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen flossen in die Abwägung mit ein.

In seiner Sitzung vom 5. April 2022 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.