An alle Parteien und Gruppen der bevorstehenden Wahlkämpfe für die Europawahl, Kreistags- und Gemeinderatswahl

                                                                                                                                                      26. April 2024

Allgemeinverfügung „Kommunalmeile“

zur Standortfestlegung am 27. April 2024 und 8. Juni 2024 für die Informationsstände der Parteien und Gruppen aufgrund der bevorstehenden Wahlkämpfe für die Europawahl, Kreistags- und Gemeinderatswahl

Anordnung:

Aufgrund der begrenzten Raumkapazität auf dem Ebersbacher Wochenmarkt in der Ludwigstraße, der bisher als Standort für die Informationsstände der Parteien und Gruppen bei bevorstehenden Wahlkämpfen genutzt wurde, wird eine Standortverlegung für die oben genannten Termine angeordnet.

  1. Die Informationsstände der Parteien und Gruppen können am 27. April und 8. Juni 2024 auf der „Kommunalmeile“ zwischen der Musikschule und dem Gebäude der Sparkasse aufgebaut werden.
  2. Für die Aufstellung eines Informationsstandes ist eine vorherige Beantragung bei der Stadtverwaltung   Ebersbach Pflicht.
  3. Stände, die durch diese Allgemeinverfügung nicht erfasst sind, benötigen eine Sondergenehmigung.
  4. Erlaubt sind Stände in der Größe 2x2m.
  5. Auf dem ausgewiesenen Informationsraum sind keine Fahrzeuge erlaubt.
  6. An den beiden genannten Tagen ist es nicht erlaubt, auf dem Gelände des Wochenmarktes zusätzliche Stände aufzustellen.
  7. Diese Allgemeinverfügung gilt am dem 26.04.2024 als bekanntgegeben.

Diese Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadt Ebersbach an der Fils, Fachbereich Bürgerservice und Bildung, Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Eberhard Keller

Bürgermeister