Vor zwei Jahren wurde für die Stadt Ebersbach an der Fils der erste qualifizierte Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Auf dieser Grundlage wurde die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erleichtert. Durch die wissenschaftliche Fundierung wurde dieses wichtige Vergleichsinstrument für den freien Wohnungsmarkt gestärkt. Mieter und Vermieter profitieren seitdem gleichermaßen von der erhöhten Markttransparenz und Rechtssicherheit.

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde nun durch die Anwendung des Verbraucherpreisindex an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Wie bereits der Mietspiegel 2023 wurde auch die Fortschreibung 2025 vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen erstellt.

Der fortgeschriebene Mietspiegel 2025 erschien am 1. April 2025 und kann auf der Homepage der Stadt Ebersbach unter www.ebersbach.de/mietspiegel kostenlos heruntergeladen werden. Dort steht auch ein Online-Rechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung. Für 5 Euro kann der Mietspiegel 2025 auch in gedruckter Form als Broschüre bei der Stadt erworben werden.

Der qualifizierte Mietspiegel wurde in der vorliegenden Form von den Mieter- und Vermietervertretern als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) am 05.03.2025 bzw. 17.02.2025 anerkannt. Er trat am 1. April 2025 in Kraft und hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.