Qualifizierter Mietspiegel

Die Stadt Ebersbach an der Fils hat mit Unterstützung des EMA-Instituts für empirische Marktanalysen aus Regensburg und unter Mitwirkung eines begleitenden Arbeitskreises aus lokalen Wohnungsmarktexperten den 1. qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB erstellt. Der Mietspiegel wurde 2025 per Anwendung des deutschen Verbraucherpreisindex an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.

Der fortgeschriebene Mietspiegel gilt vom 1. April 2025 bis zum 31.März 2027.

Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für den freifinanzierten Wohnraum wieder und möchte es transparent darstellen. Er ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, die den Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren. Der Mietspiegel ist auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Grundlage für eine Mietfestsetzung.

Der qualifizierte Mietspiegel sowie der Onlinerechner stehen Ihnen zur kostenfreien Anwendung zur Verfügung. Eine gedruckte Fassung kann gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro im Rathaus erworben werden.

Mietspiegel digital und Online-Rechner

Mietspiegel 2025 der Stadt Ebersbach an der Fils (PDF)

Online Rechner Mietspiegel 2025

Die Stadtverwaltung Ebersbach steht für allgemeine Auskünfte zur Anwendung zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung nicht erfolgen.


Mietspiegel 2023 der Stadt Ebersbach an der Fils (PDF)


Kontakt

Stadt Ebersbach an der Fils
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
E-Mail: mietspiegel@stadt.ebersbach.de