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Neue Lebensmodelle durch alternative Wohnformen

Der Wunsch vieler Menschen nach einem möglichst selbstbestimmten Leben bis ins hohe Alter hat die Entstehung alternativer Wohnformen begünstigt: Senioren-Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften oder integriertes Wohnen sind drei inzwischen bundesweit etablierte alternative Wohnformen.

Gemeinsames Kennzeichen ist, dass die Bewohner selbstbestimmt wohnen und ein hohes Maß an Lebensqualität genießen können. Die alternativen Wohnformen ermöglichen zudem, lange in einem sozialen Netz zu leben. Kleinere Einschränkungen der Mobilität werden durch das gemeinschaftliche Leben ausgeglichen. Ein Vorzug mancher dieser Wohnmodelle besteht auch darin, dass sie günstiger sind als konventionelle Wohnformen.

Wohnen für Hilfe

Neben den hier vorgestellten Wohnformen gibt es zahlreiche weitere Varianten, wie Wohnprojekte nur für Frauen oder „Wohnen für Hilfe“. Bei dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ erhalten junge Menschen – in der Regel Studierende – günstig Wohnraum in der (zu groß gewordenen) Wohnung eines älteren Menschen. Im Gegenzug helfen sie diesem bei kleineren Aufgaben, z.B. beim Einkaufen, im Garten oder beim Gang zum Arzt. Realisiert wird dieses Modell u.a. in Köln. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wfh-koeln.de/.

Siedlungsgemeinschaften

Neue Ansätze gibt es auch bei der Entwicklung von Infrastrukturen, z.B. durch die Siedlungsgemeinschaften. Hierbei ändert sich nicht das Wohnen selbst; vielmehr werden für die Bewohner Hilfs- und Gemeinschaftsangebote organisiert. So soll das generationenübergreifende Miteinander der in der Siedlung lebenden Menschen gefördert werden.

Weiterführende Informationen zu den alternativen Wohnformen

Umfassende Informationen - auch zu den Rechtsformen und Konditionen alternativer Wohnformen - erteilt das Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., das sich seit 20 Jahren mit diesem Thema befasst. Auf dessen Seiten sind nach Bundesländern gegliedert die Mitgliedsorganisationen aufgelistet, die vor Ort informieren können, wie

Neues Wohnen im Alter e.V.

WohnBund-Beratung NRW GmbH

Wohnprojektberatung Jung und Alt.

In der Wohnprojektbörse auf der Seite des Forums Gemeinschaftliches Wohnen können Interessierte nach geeigneten Projekten suchen oder selbst ihr Gesuch nach einem bestimmten Wohnprojekt einstellen.

(Quelle: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, www.bagso.de)

Betreutes Wohnen: Selbstständig und abgesichert

Betreutes Wohnen ist für Sie eine gute Alternative, wenn Sie noch so gesund sind, dass Sie weitgehend selbstständig leben können und nur geringfügig Unterstützung benötigen. Außerdem bietet Ihnen das betreute Wohnen die Sicherheit, dass im Notfall schnelle Hilfe organisiert werden kann.

Wer noch selbstständig ist und in einer altersgerechten Wohnung lebt, kann sich zu Hause betreuen lassen. Kann die eigene Wohnung nicht länger bewohnt werden, weil sie nicht barrierefrei ist, können Sie betreutes Wohnen auch in einer entsprechenden Wohnanlage oder Wohngemeinschaft in Anspruch nehmen.

DIN-Norm bietet Orientierung und verspricht Qualität
Da es zum betreuten Wohnen – mit Ausnahme der ambulant betreuten Wohngemeinschaft – keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wurden DIN-Normen entwickelt. Als freiwilliges Qualitätsinstrument kann DIN 77800 Orientierung und Sicherheit bieten. Sie bezieht sich auf das Leistungs- und Wohnangebot, die Dienstleistungen, den Vertrag und qualitätssichernde Maßnahmen. Damit gibt es für betreutes Wohnen verlässliche Maßstäbe für Qualität und Sicherheit.

BAGSO-Checkliste hilft bei Entscheidung
Die Angebote zum betreuten Wohnen sind sehr unterschiedlich. Orientierung bei der Suche nach einem passenden Angebot gibt die BAGSO-Checkliste zum betreuten Wohnen. Mit ihrer Hilfe können Sie die Qualität einer betreuten Wohnanlage prüfen und verschiedene Angebote miteinander vergleichen.

Zu Hause betreut wohnen

Wenn Sie eine altersgerechte Wohnung haben, in der Sie wohnen bleiben können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich von einem ambulanten Dienst betreuen zu lassen. Diese Form der ambulanten Betreuung wird vielfach unter der Bezeichnung „Wohnen plus“ angeboten. Die Leistungen des Betreuungsdienstes werden vertraglich festgelegt. Hierzu gehören in der Regel ein Notrufsystem, regelmäßige Hausbesuche sowie Beratung und Koordination der erforderlichen Hilfsmaßnahmen. Erhöht sich der Betreuungsbedarf, kann der Betreuungsservice seine Dienste umgehend aufstocken.

Betreut in barrierefreien Wohnanlagen leben

Ist Ihre Wohnung – oder das Umfeld – nicht altersgerecht, kann der Umzug in eine Wohnanlage mit Betreuung eine gute Alternative sein. Diese Form des betreuten Wohnens wird auch "Service-Wohnen" oder "Unterstütztes Wohnen" genannt.

Beim betreuten Wohnen in einer entsprechenden Anlage mietet oder kauft man eine altersgerechte, d.h. barrierefreie Wohnung. Diese kann in einer integrierten Wohnanlage angesiedelt sein oder in einem Komplex von Altenwohnungen.

Service-Wohnen im Wohnheim oder Stift
Auch Seniorenwohnheime und Seniorenstifte bieten diese Wohnform an. Hier lebt man weiterhin selbstständig, führt einen eigenen Haushalt, genießt seine Privatsphäre und erhält nur im Bedarfsfall Betreuung und Pflege. Zum Konzept des betreuten Wohnens in diesen Wohnheimen oder Seniorenstiften gehört es, dass Veranstaltungen angeboten werden. Sie sollen den Kontakt und Austausch mit anderen Bewohnern der Anlage und bisweilen auch mit dem Umfeld im Quartier erleichtern.

Vertrag deckt Grundleistungen ab
Der Miet- oder Kaufvertrag ist mit dem Betreuungsvertrag verknüpft. Er umfasst einen Grundservice, der standardmäßig für die Betreuungspauschale geleistet wird. Das heißt: Die Grundleistungen sind verpflichtend und müssen abgenommen werden. Hierzu gehören in der Regel ein Notruf, die Beratung sowie das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen und sächlichen Mitteln wie Leitern oder Rollwagen.

Die Betreuungsleistungen sollten den Vorgaben der DIN 77800 entsprechen. Achten Sie darauf, dass die Grundleistungen im Vertrag präzise und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind.

Aufstockungen bei Bedarf
Bei Bedarf können Sie weitere Betreuungsangebote in Anspruch nehmen: Verpflegung, Haushaltshilfen, Pflegeleistungen. Diese müssen Sie natürlich gesondert vergüten. Bezahlt werden aber nur die Leistungen, die Sie tatsächlich abnehmen. Im Unterschied zu Altenheimen, in denen diese Leistungen vom selben Anbieter erbracht werden wie die Grundleistungen, haben Sie beim betreuten Wohnen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.

(Quelle: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, www.bagso.de)

Familienähnlich: Senioren-Wohngemeinschaft

In Senioren-Wohngemeinschaften leben ältere Menschen zusammen in einer Wohnung. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Außerdem gibt es in der Regel ein Gemeinschaftszimmer, das allen zur Verfügung steht.
Das familienähnliche Leben in einer Wohnung ist ein guter Schutz vor Vereinsamung. Hier ist es leichter, aktiv zu sein: gemeinsam zu kochen, auszugehen oder Sport zu treiben. Außerdem ist gegenseitige Hilfe möglich.

Gemeinsam in einer Wohnung zu leben, kann zudem finanziell vorteilhaft sein. Schließlich ist die Miete eines Zimmers in einer großen Wohnung oftmals niedriger als der Mietpreis für ein Einzimmerappartement. Man kann sich zudem die Kosten für eine Haushaltshilfe teilen oder eine Anschaffung tätigen, für die die Rente eines Einzelnen nicht gereicht hätte. Sogar Pflegeleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen über das sogenannte Poolen von Pflegeleistungen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium oder in dem Ratgeber zur Pflege.

Allerdings verlangt das gemeinschaftliche Leben in einer Wohnung auch ein gewisses Maß an sozialen Fähigkeiten und gegenseitiger Toleranz. Damit es nicht zu Missstimmigkeiten kommt, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Rechte und Pflichten aller Bewohner klar geregelt sind. Außerdem sollte im Mietvertrag festgeschrieben sein, wie Sie im Falle eines Auszugs oder bei Mietrückständen verfahren wollen.

- Hausgemeinschaften: Privatheit trotz Nähe

Senioren-Häuser sind Hausgemeinschaften, in denen mehrere Senioren in einem Haus zusammenleben. Im Unterschied zur Wohngemeinschaft besitzt jeder Bewohner eine eigene, abgeschlossene Wohneinheit, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume, die von allen genutzt werden.
Senioren-Häuser bieten die Vorteile von Wohngemeinschaften ohne deren Nachteile. Die Bewohner können zwanglos gemeinsam aktiv werden und sich gegenseitig helfen. Zugleich hat jeder aber die Möglichkeit zum Rückzug in die eigene Wohnung.

- Mehrgenerationen-Wohnen: Stärken nutzen Schwächen ausgleichen

In integrierten Wohnprojekten leben Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener Lebensstationen und -konzepte zusammen: ältere und jüngere, behinderte und nichtbehinderte Menschen, Kinderlose, Alleinerziehende und Familien. Ziel des integrierten Wohnens, auch „Mehrgenerationenwohnen“ genannt, ist es, sich gegenseitig zu unterstützen.

Zumeist handelt es sich bei diesen Wohnprojekten um größere Wohnkomplexe. Jeder Bewohner hat seinen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich. Hinzu kommen Gemeinschaftsräume und ein gemeinsamer Garten. In der Regel sind alle Wohnungen und die Gemeinschaftsflächen barrierefrei und damit für alle Bewohner zugänglich und nutzbar.

Das Forum Seniorenarbeit NRW hat den Themenschwerpunkt „Wohnsituation selbst verändern - Gemeinschaftliches Wohnen im Alter“ (http://www.forum-seniorenarbeit.de/media/custom/373_991_1.PDF?1117596483) herausgegeben, der u.a. über das integrierte Wohnen informiert, verschiedene Wohnmodelle vorstellt und weiterführende Links anbietet.

(Quelle: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, www.bagso.de)

Barrierefrei – die altersgerechte Wohnung

Eine altersgerecht gestaltete Wohnung ist weitgehend barrierefrei. Hier können Sie auch dann noch leben, wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist und darüber hinaus reduziert sie die Gefahr von Stürzen und Unfällen.

Folgende Merkmale können barrierearme Wohnungen kennzeichnen:

  • Die Wohnung verfügt über keine Treppen bzw. ist mit einem Aufzug oder einem Treppenlift versehen.
  • Sie haben keine Türschwellen, sind ebenerdig.
  • Breite Türrahmen für die Durchfahrt mit einem Rollstuhl.
  • Die Fenster erlauben auch im Sitzen den Blick nach draußen.
  • Fenstergriffe, Lichtschalter und Temperaturregler für die Heizung sind bedienerfreundlich in Greifhöhe angebracht.
  • Garten oder Balkon sind stufenlos erreichbar, damit auch wenig mobile ältere Menschen an die frische Luft kommen.
  • Im Schlafzimmer stehen die Betten so, dass sie von allen Seiten erreichbar sind, um im Notfall die Pflege zu erleichtern.
  • Bei den Sanitäranlagen sorgen Haltegriffe für Sicherheit.
  • Das Badezimmer verfügt über ein erhöhtes WC, eine ebenerdige Dusche mit Sitzmöglichkeit oder eine Badewanne mit Lift oder Tür und über griffige Fliesen, die ein Rutschen verhindern.

Weitere Merkmale kennzeichnen insbesondere altersgerechte Wohnungen:

  • Lichtsignal für Klingel und Telefon
  • Elektrischer Türantrieb
  • Elektrischer Rolladenantrieb
  • unterfahrbare Möbel, Arbeitsflächen und Waschbecken
  • höhenverstellbare Arbeitsflächen.

Wohnberater können den Anpassungsbedarf Ihrer Wohnung ermitteln. Sie beraten Sie auch bei Fragen rund um die Sicherheit und die Finanzierungsmöglichkeiten.

(Quelle: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, www.bagso.de)

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Förderung von Pflege-Wohngruppen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Möglichst lange in den eigenen vier Wänden und im gewohnten Umfeld leben zu können ist der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen. Deshalb werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung durch das PNG gefördert.

Maximal 10.000 Euro Förderung pro Wohngruppe

Durch ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen soll das Zusammenleben mit Anderen in kleinen Gruppen gefördert werden. 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Person (maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe) können dafür als Zuschuss für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gewährt werden. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro monatlich zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können.

30 Millionen Euro Fördersumme insgesamt

Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstellt man je Wohngemeinschaft durchschnittlich vier Pflegebedürftige, so könnten mit den Mitteln etwa 12.000 Anspruchsberechtigte oder 3.000 neu entstehende Wohngemeinschaften in den ersten Jahren gefördert werden.

Weiterentwicklung als Pflegekonzept der Zukunft

Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei werden insbesondere solche Konzepte gefördert, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten.

Quelle:Bundesministerium für Gesundheit

Wohnideal - eigenständig in den eigenen vier Wänden

Selbstständig in der eigenen Wohnung – so wollen wir leben, auch wenn wir alt werden. Denn die eigenen vier Wände sind mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Hier fühlen wir uns wohl und geborgen, alles ist vertraut, voller lieb gewordener Erinnerungen. Verständlicherweise wünschen sich die meisten Menschen daher, ihr Leben lang in ihrer Wohnung und in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu bleiben.

Damit dieser Wunsch in Erfüllung gehen kann, sollten Sie sich rechtzeitig mit der Frage beschäftigen, wie Sie Ihre Wohnung altersgerecht gestalten können.

Frühzeitig an später denken

Stellen Sie Ihre Wohnung auf den Prüfstand: Könnten Sie mit einer Gehhilfe oder einem Rollstuhl in Ihrer derzeitigen Wohnung leben? Ließe sich die Eingangstreppe überwinden? Sind zwischen den Zimmern Schwellen, über die Sie stolpern könnten? Sind die Türrahmen breit genug für einen Rollstuhl? Kämen Sie in die Duschkabine?

Umbauen statt umziehen

Wenn Sie noch keine alters- oder gesundheitsbedingten Einschränkungen haben – nutzen Sie die Zeit und passen Sie Ihre Wohnung an die Bedürfnisse im Alter an. So können Sie sich vielleicht den vorzeitigen Umzug in eine betreute Wohnanlage oder ein Seniorenheim ersparen. Lassen Sie bei der anstehenden Renovierung eine ebenerdige Dusche einbauen und die Türschwellen einebnen, verbessern Sie die Ausleuchtung, machen Sie Ihre Wohnung barrierefrei.

Welche Wohnform passt zu mir

Können Sie Ihre Wohnung nicht altersgerecht umbauen oder reicht ein Umbau nicht aus, sollten Sie in eine barrierefreie Wohnung umziehen oder in eine Hausgemeinschaft mit barrierefreien Wohnungen. Erlaubt Ihre Gesundheit das eigenständige Leben nicht mehr, gibt es ein breites Spektrum an Wohnformen: es reicht von Wohngemeinschaften über Wohnstifte bis hin zu Pflegeheimen. Wir stellen Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, damit Sie die passende Wohnform finden.

Literaturtipp

All jenen, die sich selbst intensiver mit dem Wohnen im Alter beschäftigen wollen, wird der Ratgeber der Stiftung Warentest: „Leben und Wohnen im Alter“ von Sabine Keller empfohlen.

(Quelle: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, www.bagso.de)