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Wissenswertes zum Verfahren

Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan, dessen Ziele aus den Plänen der Raumordnung hervorgehen, dient als vorbereitender Bauleitplan und ist den Bebauungsplänen übergeordnet. Er zeigt gemäß § 5 BauGB flächenhaft die Art der Bodennutzung und dient der Stadt Ebersbach an der Fils als Instrument, zukünftige Entwicklungen, wie die Ausweisung neuer Baugebiete oder die Sicherung bestehender Strukturen sowie wertvoller Naturräume, nachhaltig lenken zu können. Die Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Bebauungspläne

Um aktuellen Herausforderungen der Stadtplanung gerecht zu werden und beispielsweise ausreichend Wohnraum oder Gewerbeflächen bereitstellen zu können, entwickelt sich die Stadt Ebersbach an der Fils ständig weiter. Der Bebauungsplan, der aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist, ist hierbei das planungsrechtliche Instrument, das die Basis zur Entwicklung von Neubaugebieten oder zur Anpassung bestehender Gebiete darstellt.

Um auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen zu können und deren planerischen Anforderungen gerecht zu werden, können diese sich bereits während des Verfahrens an den Planungen beteiligen.

Nachdem der Beschluss zur Aufstellung eines neuen oder zur Änderung eines bestehenden Bebauungsplans vom Gemeinderat gefasst wurde und erste Entwürfe erarbeitet sind, haben die Bürgerinnen und Bürger, wie auch andere Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange während der so genannten frühzeitigen Beteiligung (nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) die erste Möglichkeit Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben.

Diese werden dann ausgewertet und, wenn sinnvoll, in der weiteren Planung berücksichtigt.  Parallel wird, sofern der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, eine Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt, die die Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt und entsprechend notwendige ökologische Ausgleichsmaßnahmen aufzeigt.

Nach der konkreten Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sind während der einmonatigen Auslegung der Planunterlagen im Rathaus (nach § 3 Abs. 2 BauGB) und der Veröffentlichung dergleichen auf der Homepage der Stadt Ebersbach an der Fils erneut Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange möglich. Der Zeitrahmen der Auslegung wird eine Woche vor Auslegungsbeginn im Stadtblatt bekanntgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren abgewogen und fließen in die endgültige Beschlussvorlage des Bebauungsplans ein. Dieser wird schließlich von Gemeinderat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und erlangt somit Rechtsgültigkeit.

Im Anschluss wird der rechtsgültige Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB im Stadtblatt der Stadt Ebersbach an der Fils bekannt gemacht sowie hier ins Internet eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt können sich Bauplatzinteressierte an die Stadt Ebersbach an der Fils wenden und ihre Baugesuche einreichen. Der entsprechende Bebauungsplan dient dann als Grundlage zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.

Kontakt

Roland Albig
Stadtplanung, Stadtentwicklung
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

2. OG, Zimmer 2.21
Tel. 07163 / 161-205
Fax 07163 / 161-286205
albig@stadt.ebersbach.de