Einschränkungen bei den Anlieferungen
Der Annahmebetrieb auf den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen sowie den Grüngutplätzen des Landkreises wird so lange wie möglich aufrechterhalten. Dabei steht allerdings der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an oberster Stelle. Das Personal ist angehalten, entsprechende Hygienemaßnahmen zu verstärken und direkten Kontakt zu den Kunden zu vermeiden. Das hat zur Folge, dass das Betreuungspersonal den Kunden nicht mehr beim Abladen helfen darf. Außerdem gibt es Einlassregelungen für die Anlieferfahrzeuge. Es dürfen nur so viele Fahrzeuge einfahren, wie zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes möglich ist. Auch sollen Anhäufungen von Personen an den Containern oder Abladestellen vermieden werden. Durch diese Sicherheitsmaßnahmen muss mit längeren Wartezeiten vor den Sammelstellen gerechnet werden. Der AWB bittet darum, auf nicht notwendige Anlieferungen von Wertstoffen bis auf weiteres zu verzichten und diese zuhause zwischenzulagern.
Über die Schließung der von den Gemeinden im Auftrag des AWB betriebenen Wertstoffhöfe entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden selbstständig.
Hier finden Sie ab Ende des Jahres die geänderten Öffnungszeiten während der Weihnachtsfeiertage und über den Jahreswechsel.
Der Wertstoffhof in Ebersbach ist eine dezentrale Abteilung der Wertstoffzentren Göppingen (beim Müllheizkraftwerk, Iltishofweg 40, Göppingen sowie Großeislinger Str. 59, Göppingen) und aus Platzgründen nicht in der Lage, dieselben Gegenstände wie das Wertstoffzentrum anzunehmen.
Deswegen der Hinweis: Lampen, Mikrowellenherde, Grillautomaten, 5-Liter-Boiler, Ventilatoren, Heizlüfter etc. können grundsätzlich nur über Anforderungskarte (“grüne Karte”) entsorgt werden, oder durch eine Selbstanlieferung bei den Wertstoffzentren. Abholkarten sind in den Rathäusern und in den Sparkassenfilialen erhältlich.
Folgende Gegenstände können im Wertstoffhof Ebersbach abgegeben werden:
alle Arten von Behälterglas wie Flaschen, Trinkgläser, Marmeladegläser, Gläschen von Babynahrung, Parfümfläschchen und andere Glasflakons, Ketchupflaschen.
Einwurf ohne Deckel, Fremdstoffe und Restinhalt und nach Farben getrennt. (weiß, braun, grün, andersfarbiges Glas (rot, blau) gehört in den Grünglascontainer)
Nicht mit Behälterglas verwertbar sind
Altkleider
Verwendbar sind gut erhaltene Kleidungsstücke sowie Decken, Bettbezüge, Laken und andere brauchbare Haushaltstextilien. Die Kleider bitte verschlossen in Plastiksäcken einwerfen, damit sie nicht schmutzig und feucht werden. Nicht verwendbar sind verschmutzte Kleider, Lumpen, Stoffreste => Restmülltonne
Altschuhe
Verwendbar sind gut erhaltene Schuhe, bitte paarweise zusammengebunden einwerfen. Nicht verwendbar sind Gummistiefel, Skistiefel, Schlittschuhe
Angenommen werden Erdmaterial, Lehm, Steine, Mauerwerk, Dachziegel, Fenster- und Spiegelglas (ohne Rahmen), Kacheln, Fliesen, Keramik, Porzellan, Verbundsteine, U-Steine, Rigips ohne Styroporkaschierung. Kleinmengen nur noch bis max. 20 Liter kostenlos. Keine Ausgabe von Gebührenmarken mehr.
Nicht angenommen werden
Angenommen werden CD, CD-Rom, DVD
Nicht angenommen werden
· Hüllen => Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk und in der Großeislinger Str. 59), Gelber Sack
· Papiereinleger, Booklets => Altpapiercontainer
Angenommen werden
kleine Haushaltsgeräte und Kleingeräte der Unterhaltungselektronik aus Haushalten. (Info zur Elektogeräte-Abholkarte ("grüne Karte") finden Sie hier)
Elektrogeräte müssen komplett abgegeben werden.·
In den Wertstoffhöfen stehen zwei Gitterboxen zur Verfügung, in denen zwei der insgesamt fünf Sammelgruppen des Elektro-Gesetzes angenommen werden. Die entsprechenden Geräte-Listen sind an den Gitterboxen angebracht; es sind die Gruppen „Kleine Haushaltsgeräte“ und „Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik“.
Von diesen Gruppen werden in den Wertstoffhöfen jeweils nur kleine Geräte angenommen.
Aber das ist nicht das einzige Kriterium, so dass sich Änderungen zur bisherigen Annahme ergeben: Mikrowellengeräte z. B. sind zwar klein, sie gehören aber aus verwertungstechnischen Gründen zur Gruppe „Große Haushaltsgeräte“, die in den Wertstoffzentren angenommen wird.
Bildschirme aller Art und Größe müssen ebenfalls dort abgegeben werden, weil sie in Containern bruchsicher gestapelt werden müssen.
Bei einem Staubsauger kann u. U. darüber diskutiert werden, ob es sich um einen kleinen Handstaubsauger handelt oder ob das Altgerät zur Gruppe Große Haushaltsgeräte gehört. Eine weitere Neuerung in Folge des neuen Gesetzes ist, dass Lampen gar nicht mehr zur Abfallsorte Elektrogeräte gehören.
Bitte bedenken Sie bei Unsicherheiten bei der Zuordnung der angelieferten Geräte, dass auch die Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen sich an die Neuerungen gewöhnen müssen. Um Missverständnisse zu klären, hängen die Listen an den Gitterboxen.
Nicht angenommen werden
Angenommen werden Energiesparlampen aus Haushalten
Nicht angenommen werden
Leuchtstoffröhren => Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk sowie in der Großeislinger Str. 59), Problemstoffsammlung, Firma ETG
Energiesparlampen aus Gewerbebetrieben => Übergabestelle Firma ETG.
Verwertbar sind alle Arten von Kartonagen, einfarbig oder bunt, dick oder dünn, alle Größen und Formen, Pappschachteln und Kartons von Obst und Gemüse, Eiern, Schuhen, Zahnpasta, Lebensmitteln, Waschpulver, Hundefutter, Kosmetika, Wellpappe, Packpapier, Papprollen, Pappbilderbücher, Papiersäcke (ohne Restinhalt).
Die Kartons müssen flachgelegt oder zerkleinert abgegeben werden, da der Container sonst zu schnell voll wird.
Nicht verwertbar sind
Verwertbar sind Flaschenkorken (Natur- oder Preßkorken) und Korkplatten (Pinnwände, Untersetzer, Dämmkorkverschnitt). Fremdstoffe (Drähte, Kappen, Folien, Holzteile oder Klebstoffreste) bitte entfernen.
Verwertbar sind alle Speisefette wie Friteusen-, Grill-, Back-, Brat-, Auslass- und Abschöpffette oder -öle.
Bitte nicht einwerfen bzw. einfüllen:
Metalle sollten möglichst frei von Fremdstoffen sein!
Nicht in den Container gehören
Im Iglu werden gesammelt
Nicht in den Iglu gehören
Alle Verbundverpackungen => Gelber Sack
Verwertbar sind
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte; Bücher; Schulhefte; Büroaltpapier (Computerausdrucke, Notizzettel, Akten, Briefumschläge), Reißwolfpapier (in Säcken verpackt).
Nicht verwertbar sind
Tapeten (alt/neu), Hygienepapiere (Servietten, Papierhandtücher, Küchenrolle), gewachstes oder beschichtetes Papier (Butterpapier oder Backpapier), Kohlepapier, Durchschreibepapier, verschmutztes und nasses Papier.
Alle nicht verwertbaren Papiere => Restmülltonne
Es ist den Anlieferern nicht gestattet, Gegenstände aus den Containern zu entnehmen. Ebenso verboten ist die Aneignung von angelieferten Gegenständen vor Einwurf in die Container sowie das Ausschlachten von Elektrogeräten.
Weitere Informationen zur richtigen Abfallentsorgung erhalten Sie hier, über den Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen
Tel.: 07161-202-8888 oder Internet unter http://www.awb-gp.de/abfall-von-a-z/
Das neue am 8. Dezember 2017 beschlossene Wertstoffhofkonzept bringt einige Neuerungen für das Jahr 2018 mit sich. Ab dem 1. Januar 2018 treten folgende Änderungen in Kraft:
Bauschutt:
Ab 1. Januar 2018 werden auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden nur noch Kleinmengen bis maximal 20 Liter kostenlos angenommen. Hierfür wird ein sogenannter BigBag mit 1 m³ Fassungsvermögen bereitgestellt. Größere Mengen bis maximal 0,5 m³ werden dann nur noch in den drei Wertstoffzentren des Abfallwirtschaftsbetriebes (WSZ GP beim Müllheizkraftwerk, WSZ GP Großeislinger Str. und WSZ Geislingen) gegen eine Pauschalgebühr von 10,00 € angenommen. Auch hier gilt die kostenlose Kleinmengenregelung bis 20 Liter.
Eine Barabrechnung gegen Ausgabe von Gebührenmarken wird es auf den Wertstoffhöfen künftig nicht mehr geben.
Altholz:
Ab 1. Januar 2018 wird Altholz in haushaltsüblichen Mengen auf allen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren kostenlos angenommen. Aktuell läuft eine Ausschreibung über die Containergestellung und die Verwertung von Altholz und Bauschutt. Als Übergang soll der aktuelle Bauschuttcontainer für die Entsorgung von Altholz verwendet werden.
Batterien:
Aufgrund der starken Nachfrage nach Abgabemöglichkeiten von Altbatterien werden diese ab 1. Januar 2018 wieder in allen Wertstoffhöfen angenommen. Dafür wird jeweils ein Fass mit Deckel bereitgestellt. Hiervon ausgenommen sind Autobatterien, welche auch künftig nur im Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk abgegeben werden können.
Papier/Kartonagen:
Um der Problematik der bisweilen sehr rasch erschöpften Kapazitäten von Kartonagen-Containern entgegenzuwirken und gleichzeitig die Überkapazitäten von Papier-Containern besser zu nutzen, werden diese beiden Fraktionen ab 1. Januar 2018 gemischt erfasst.
Christine Seidl
Fachbereich Bauen und Umwelt
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
1. OG, Zimmer 24
Tel. 07163 / 161 - 291
seidl@stadt.ebersbach.de
Hans-Zinser-Straße
73061 Ebersbach an der Fils
Öffnungszeiten:
während der Sommerzeit April bis Oktober
Dienstag und Donnerstag
15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 13.00 Uhr
während der Winterzeit November bis März (außer Weihnachtszeit)
Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 13.00 Uhr
Iltishofweg 42 (beim Müllheizkraftwerk)
Telefon: 07161 / 1565861
Montag bis Mittwoch
9.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr
und
Großeislinger Straße 59 (Nähe Bauhof)
Telefon: 07161 / 72010
Montag
9.00 bis 12.30 Uhr und
13.00 bis 18.00 Zhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr