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Urheberrechtshinweis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20.07.2006 - I ZR 185/03 zu der von einem Gutachterausschuss zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 192 BauGB) herausgegebenen Bodenrichtwertsammlung entschieden, dass diese weder eine amtliche Bekanntmachung i.S. von § 5 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) noch ein anderes amtliches Werk i.S. von § 5 Abs. 2 UrhG darstelle und daher der Gemeinde, bei der der Gutachterausschuss gebildet ist, ein Urheberrecht zusteht.

Hierauf weisen wir ausdrücklich hin. Urheberrechtsverletzungen werden zivil- und ggf. strafrechtlich verfolgt.

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