Die Aussegnungshalle auf dem Friedhof Ebersbach ist für Trauerfeiern mit 200 und mehr Teilnehmern nicht ausgerichtet.
In Absprache mit der evangelischen Kirchengemeinde Ebersbach besteht in solchen Fällen seit 2009 die Möglichkeit, die Trauerfeier in der Veitskirche abzuhalten.
Folgende Nutzungsregeln wurden festgelegt:
Beerdigungen und Trauerfeiern in Ebersbach
1. Trauerfeiern finden grundsätzlich in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof statt.
2. Nur wenn für Trauerfeiern mit 200 und mehr Teilnehmern zu rechnen ist, steht die Veitskirche nach Rücksprache für christliche Trauerfeiern zur Verfügung (nur Gottesdienste einer ACK-Kirche).
3.Die Kosten einer Trauerfeier entsprechen der Gebührenordnung der Stadt, egal, ob sie in der Aussegnungshalle oder in der Veitskirche stattfinden.
(Beschluss der evangelischen Kirchengemeinde Ebersbach aus dem Jahr 2009)
Wir danken der evangelischen Kirchengemeinde an dieser Stelle sehr herzlich für diese enge Kooperation.
Amt für Bürgerservice und Soziales
Friedhofsverwaltung
Nicole Reinert
Stadtverwaltung Ebersbach
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Dienstag
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