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Standesamt

Aufgaben und Leistungen

Das Standesamt in Ebersbach an der Fils begleitet die Bürger durch ihr ganzes Leben. Zu den Aufgaben des Standesamtes gehören unter anderem die Beurkundung von Geburt und Sterbefall, die Entgegennahme von Anmeldungen zur Eheschließung sowie die Durchführung der Eheschließung. Weiterhin werden dort Vaterschaftsanerkennung, Namenserteilung, Namensänderung und Kirchenaustritte beurkundet.


Eheschließung

Für jede Eheschließung ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Diese kann frühestens 6 Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Ist hierfür einer der Verlobten verhindert, so ist von dem-/derjenigen eine Vollmacht über das Einverständnis der Anmeldung zur Eheschließung abzugeben. Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten zuständig. Erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann ein Trautermin festgelegt werden. Diese Unterlagen können je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, etc. unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt.


Rahmenbedingungen auf einen Blick

  • Trauungen finden in der Regel freitags im Trauzimmer des Rathauses und an ausgewählten Samstagen im Stadtmusem „Alte Post“ von 10.00 bis 13.00 Uhr statt.
  • An Feiertagen und Schließtagen des Rathauses werden keine Trauungen vorgenommen.
  • Die Trauanfragen können Sie per E-Mail an uns richten. Bitte teilen Sie uns hierbei Ihre Namen, aktuelle Anschrift und Ihren Wunschtermin mit.
  • Der Trausaal im Museum kann sonntags kostenfrei besichtigt werden.
  • Terminreservierungen verfallen, sollten wir vier Wochen vor dem reservierten Termin weder eine Nachricht von Ihnen noch Unterlagen erhalten haben. 
  • Wichtig: In den Trauräumen und den Eingangsbereichen, wegen Rutschgefahr und dem Anlocken von Tauben, bitte keinen Reis, Blumen o.ä. streuen. Es besteht ein absolutes Konfettikanonen Verbot. Müll, der nach einem Sektempfang entsteht, entsorgen Sie bitte zuhause, nicht in den öffentlichen Mülltonnen. Eventuell entstehende Reinigungskosten müssten wir Ihnen in Rechnung stellen.


Folgende Trautermine im Museum sind für das Jahr 2024 verfügbar:

MonatSamstag
Januar20.01.2024
Februar24.02.2024
März09.03.2024
April13.04.2024
Maiausgebucht
Juniausgebucht
Juli20.07.2024
August--
Septemberausgebucht
Oktober19.10.2024
November16.11.2024
Dezember14.12.2024

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung:

  • Gültiger Personalausweis oder ein Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate; beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhältlich)
  • Waren Sie schon einmal verheiratet? Wenn ja, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ihrer Vorehe (bei dem Standesamt der damaligen Eheschließung erhältlich) und ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vor.
  • Haben Sie bereits ein gemeinsames Kind? Wenn ja, wird die Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigt (Kopie ist ausreichend).
  • Sind Sie im Ausland geboren? Wenn ja, so sind eine internationale/mehrsprachige Geburtsurkunde sowie ein Ehefähigkeitszeugnis nötig. Stellt der betroffene Staat keine internationalen Urkunden aus, wird eine von einem öffentlich bestellten Dolmetscher nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde benötigt.

Hinweis:

Nicht jeder Staat stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Folglich muss vor der Eheschließung beim zuständigen Oberlandesgericht ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt werden. Dies erfolgt über das Standesamt.

Eventuell müssen ausländische Personenstandsurkunden mit einer speziellen Überbeglaubigung/Apostille/Legalisation versehen sein.

  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit können je nach Heimatstaat weitere Unterlagen wie zum Beispiel Familienstands-/Ledigkeitsbescheinigung etc. des Heimatstaates erforderlich werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Bei nachträglichem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Einbürgerungsurkunde vorzulegen

Gebühren für die Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung nach deutschem Recht) 65 Euro
Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung nach ausländischem Recht)110 Euro
Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung nach ausländischem Recht mit Befreiungsverfahren beim Oberlandgericht)
130 Euro
Eheschließung in Ebersbach bei anderem Wohnsitzstandesamt45 Euro
Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten110 Euro
Eheschließung im Trauzimmer (bis zu 40 Personen)kostenfrei
Eheschließung im Museum „Alte Post“ (bis zu 55 Personen)50 Euro
Personenstandsurkunde jeweils20 Euro
Familienstammbücher je nach Größe und Ausfertigung25 - 35 Euro

Alle Trauräume sind barrierefrei erreichbar!

Gebühren für die Erstellung von Ehefähigkeitszeugnissen nach deutschem sowie ausländischem Recht finden Sie unter dem Punkt "Weitere Beurkundungen".


Geburt

Alle Kinder, die in den umliegenden Kliniken geboren werden, sind beim dortigen Standesamt anzumelden. Beim Standesamt Ebersbach an der Fils sind nur die Hausgeburten aus Ebersbach an der Fils anzumelden. Dies hat unter Vorlage der

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes sowie der
  • Geburtsurkunden und Ausweise der Eltern

zu geschehen.

  • Geburtsurkunde (20 Euro)                                                                          

Kirchenaustritt

Mit Abgabe der Erklärung über den Kirchenaustritt vor dem Standesbeamten wird dieser sofort wirksam. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Gebühren:

  • Kirchenaustritt (30 Euro)
  • Kirchenaustritt von Schülern/Studenten (15 Euro)

Sterbefall

Alle Sterbefälle in den umliegenden Kliniken oder Wohn- und Pflegeheimen sind beim dortigen Standesamt anzumelden. Beim Standesamt Ebersbach an der Fils sind ausschließlich die in Ebersbach an der Fils erfolgten Sterbefälle zu melden. Dies erfolgt entweder durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsinstitut. Vorzulegen sind die Sterbefallbescheinigung des Arztes, Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Verstorbenen. Sowie Name und Anschrift der direkten Hinterbliebenen (Witwe/r, Kinder).

  • Sterbeurkunde (20  Euro)

Weitere Beurkundungen

Beurkundung einer Namenserklärung40 Euro
Ausstellung von Urkunden20 Euro
Vaterschaftsanerkennung*kostenfrei
Vaterschaftsanerkennung mit Namenserteilung*40 Euro
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis (deutsches Recht)65 Euro
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis (ausländisches Recht)110 Euro


*Unter Vorlage von Reisepass oder Personalausweis und Geburtsurkunde von Vater und Mutter.

Kontakt

Frau Scigliano
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

EG, Zimmer 0.18
Tel. 07163 / 161-108
Fax 07163 / 161-108
standesamt@stadt.ebersbach.de