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Das Standesamt in Ebersbach an der Fils begleitet die Bürger durch ihr ganzes Leben. Zu den Aufgaben des Standesamtes gehören unter anderem die Beurkundung von Geburt und Sterbefall, die Entgegennahme von Anmeldungen zur Eheschließung sowie die Durchführung der Eheschließung. Weiterhin werden dort Vaterschaftsanerkennung, Namenserteilung, Namensänderung und Kirchenaustritte beurkundet.
Für jede Eheschließung ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Diese kann frühestens 6 Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Ist hierfür einer der Verlobten verhindert, so ist von dem-/derjenigen eine Vollmacht über das Einverständnis der Anmeldung zur Eheschließung abzugeben. Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten zuständig. Erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann ein Trautermin festgelegt werden. Diese Unterlagen können je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, etc. unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt.
Monat | Samstag |
---|---|
Januar | 14.01.2023 |
Februar | - |
März | 11.03.2023 |
April | 15.04.2023 |
Mai | 06.05.2023 |
Juni | 03.06.2023 |
Juli | 08.07.2023 |
August | 12.08.2023 |
September | 23.09.2023 |
Oktober | 14.10.2023 |
November | 11.11.2023 |
Dezember | 09.12.2023 |
Nicht jeder Staat stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Folglich muss vor der Eheschließung beim zuständigen Oberlandesgericht ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt werden. Dies erfolgt über das Standesamt.
Eventuell müssen ausländische Personenstandsurkunden mit einer speziellen Überbeglaubigung/Apostille/Legalisation versehen sein.
Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung nach deutschem Recht) | 40 Euro |
Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung nach ausländischem Recht) | 80 Euro |
Eheschließung in Ebersbach bei anderem Wohnsitzstandesamt | 30 Euro |
Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten | 60 Euro |
Eheschließung im Trauzimmer (bis zu 40 Personen) | kostenfrei |
Eheschließung im Museum „Alte Post“ (bis zu 55 Personen) | 50 Euro |
Eheschließung im Bürger- und Ratssaal (bis zu 90 Personen) | 100 Euro |
Jede zusätzliche Urkunde | 12 Euro |
Familienstammbücher je nach Größe und Ausfertigung | 25 - 35 Euro |
Stehtische zum Umtrunk | 20 Euro |
Alle drei Trauräume sind barrierefrei erreichbar!
Gebühren für die Erstellung von Ehefähigkeitszeugnissen nach deutschem sowie ausländischem Recht finden Sie unter dem Punkt "Weitere Beurkundungen".
Alle Kinder, die in den umliegenden Kliniken geboren werden, sind beim dortigen Standesamt anzumelden. Beim Standesamt Ebersbach an der Fils sind nur die Hausgeburten aus Ebersbach an der Fils anzumelden. Dies hat unter Vorlage der
zu geschehen.
Mit Abgabe der Erklärung über den Kirchenaustritt vor dem Standesbeamten wird dieser sofort wirksam. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Alle Sterbefälle in den umliegenden Kliniken oder Wohn- und Pflegeheimen sind beim dortigen Standesamt anzumelden. Beim Standesamt Ebersbach an der Fils sind ausschließlich die in Ebersbach an der Fils erfolgten Sterbefälle zu melden. Dies erfolgt entweder durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsinstitut. Vorzulegen sind die Sterbefallbescheinigung des Arztes, Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Verstorbenen. Sowie Name und Anschrift der direkten Hinterbliebenen (Witwe/r, Kinder).
Beurkundung einer Namenserklärung | 20 Euro |
Ausstellung von Urkunden | 12 Euro |
Vaterschaftsanerkennung* | kostenfrei |
Vaterschaftsanerkennung mit Namenserteilung* | 20 Euro |
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis (deutsches Recht) | 40 Euro |
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis (ausländisches Recht) | 80 Euro |
Frau Scigliano
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
EG, Zimmer 0.18
Tel. 07163 / 161-108
Fax 07163 / 161-108
standesamt@stadt.ebersbach.de