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Bei allen Diskussionen über das Trinkwassersparen muss man sich vergegenwärtigen, dass der derzeitige Stand der Hygienekultur künstlich , d.h. ein Ergebnis langer und intensiver Anstrengungen des Menschen ist. Einen dominierenden Platz nehmen dabei die Wasserversorgung und -entsorgung ein. Nur aufgrund des auf diesem Gebiet erreichten hohen Standes der Technik sind der hohe Lebensstandard, die gute gesundheitliche Verfassung und die hohe Lebenserwartung der Bevölkerung erreicht worden. Diesen Standard zu erhalten, bedarf es weiterhin ständiger Bemühungen. Verlässt man den bisherigen Weg, so muss man auf jeden Fall verhindern, dass man auf den „natürlichen“ Stand zurückfällt, der durch Typhus und Cholera gekennzeichnet ist.
Aufgrund dessen, sollten beim Bau einer Regenwasseranlage im eigenen Interesse folgende Punkte strikt eingehalten werden :
„Ohne Wasser gibt es kein Leben, Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut .“
Grundsatz Nr. 1 der Europäischen Wasser-Charta vom 6.Mai 1968
Grundwasserschutz hat herausragende Bedeutung :
Zu den besonders schützenswerten Gewässern zählen uneingeschränkt Grundwasservorkommen, die zur öffentlichen Trinkwassergewinnung genutzt werden. Da nur begrenzte Möglichkeiten bestehen, Verunreinigungen des Grundwassers durch Aufbereitung in Wasserwerken sicher zu beseitigen, kommt der Ausweisung von Wasserschutzgebieten im Einzugsgebiet von Brunnen und Quellfassungsanlagen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, eine herausragende Bedeutung zu.
Wasserschutzgebiete schützen Grund – und Trinkwasser:
In Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für beschränkt zulässig erklärt sowie die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden ( WHG § 19 ( 2 )). Diese Verbote werden in einer auf das jeweilige Wasserschutzgebiet abgestimmten Rechtsverordnung festgeschrieben.
Wie sieht ein Wasserschutzgebiet aus?
Fachliche Grundlage sind die hydrogeologischen Kriterien zur Abgrenzung von Wasserschutzgebieten des Geologischen Landesamtes B.W.1991 und die DVGW – Richtlinie W101 1995.
Schutzgebiet und Schutzzonen:
Wasserschutzgebiete für Grundwasserfassungen werden in folgende Zonen untergliedert:
Wie wird ein Wasserschutzgebiet von den Behörden überwacht ?
Das Wassergesetz Baden-Württemberg und die Trinkwasserverordnung schreiben vor, dass Wasserschutzgebiete zu überwachen sind. In der Trinkwasserverordnung ist dazu ein dreijähriger Turnus festgelegt worden. Dabei wird überprüft, ob die Verbote der Rechtsverordnung für das jeweilige Wasserschutzgebiet eingehalten worden ist. Die Behörde veranlasst die Beseitigung festgestellter Missstände.
Worauf müssen sie achten ?
Beispielsweise
Informieren Sie sich bei den genannten Stellen, welche Verbote und Einschränkungen in Ihrem Fall zu beachten sind.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Ihrem Wasserversorgungsunternehmen oder dem Landratsamt, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und wenn ja, in welcher Zone.
Aber auch außerhalb von Wasserschutzgebieten ist das Grundwasser zu schützen. Beispielsweise sind Dünge – und Spritzmittel generell sparsam einzusetzen.
Das Landratsamt gibt darüber Auskunft !
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen haben ?
Landratsamt Göppingen, Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. "Umwelttelefon": 07161 / 202-2211
( Meldungen von Schadensfällen, rechtliche Situationen, allgemeine „Spielregeln“ zu Wasserschutzgebieten, Informationsmaterial.)
Gesundheitsamt Göppingen ( gesundheitliche Gefahren ) Tel: 07161 / 202-5370
Amt für Landwirtschaft, Landschafts –und Bodenkultur Göppingen
( Verhalten, Folgen für die Landwirtschaft ) Tel: 07161 / 202 -2501
Landesamt für Geologie, Rohstoffe u. Bergbau B.-W., Zweigstelle Stuttgart
( hydrogeologische Situationen und Grenzen des Wasserschutzgebiets ) Tel: 0711 / 904 - 19100
Stadtwerke Ebersbach ( allgemeine Fragen zur Wasserversorgung und
Wasserqualität ( z.B. Härte, Nitrat )). Tel: 07163 / 161-199
Alle Einwohner von Ebersbach, Krapfenreut, Büchenbronn, Roßwälden, Sulpach und Bünzwangen westlich der Ziegelstrasse haben ein Wasser mit einem Härtegrad von 12,5° deutscher Härte, Härtebereich mittel.
In Weiler wird das LW-Wasser mit dem Eigenwasser gemischt, somit liegt dort die Wasserhärte bei ca. 16 - 18 °dH, Härtebereich hart.
In Bünzwangen, wird das Gebiet östlich der Ziegelstrasse ausschließlich mit Eigenwasser versorgt. Dieser Bereich hat somit einen Härtegrad von 22 - 25 °dH, Härtebereich hart.
Mühlweg 8
73061 Ebersbach an der Fils
Tel. 07163 / 161-199
Fax 07163 / 161-198
stadtwerke@stadt.ebersbach.de