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Die gemeinsame Aufgabe von Schule, Polizei, Stadt, Ihnen als Eltern und Schüler ist es, den Schulweg möglichst sicher zu gestalten. Dieser Schulwegplan soll Sie und euch dabei unterstützen, einen sicheren Schulweg auszuwählen und auf konkrete Gefahrenstellen auf den Schulwegen hinzuweisen. Ihre Aufgabe als Eltern ist es, mit Ihrem Kind den Schulweg vor dem ersten Schultag durchzusprechen und gegebenenfalls mit ihm einzuüben (vorallem Klasse 5 und 6).
Seien Sie dabei stets Vorbild im Straßenverkehr und achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle und reflektierende Kleidung trägt. Gehen Sie rechtzeitig los. Aber: lieber einmal zu spät kommen, als in der Eile unvorsichtig zu werden. Beim Überqueren von Staßen ist besondere Vorsicht geboten. Dabei gilt: Immer gesicherte Überquerungsstellen benutzen, nie zwischen parkenden Autos die Straße überqueren. Bitte üben Sie wenn nötig in den Klassen 5 und 6 mit Ihrem Kind die Straße zu überqueren.
Bitte verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen Sie Ihr Kind in einiger Entfernung von der Schule zum Gehweg hin aussteigen. Beachten Sie die Halteverbote und die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Schule und schnallen Sie Ihr Kind stets richtig an.
Fährt Ihr Kind mit dem Rad zur Schule, überprüfen Sie bitte, ob das Fahrrad verkehrssicher ist und Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt. Bedenken Sie: bis 8 Jahre müssen und bis 10 Jahre dürfen die Kinder auf dem Gehweg fahren. Vorsicht bei Ausfahrten von Grundstücken oder Parkplätzen. Beim Rad fahren sind die Kinder und Jugendlichen besonders durch abbiegende LKW gefährdet. Weisen Sie immer wieder einmal darauf hin, was der „Tote Winkel“ ist und wie man sich verhalten soll!
Kommt Ihr Kind mit dem Bus zur Schule, so weisen Sie es nochmals darauf hin, dass nach dem Aussteigen besondere Vorsicht beim Überqueren der Straße gilt! Wir wollen, dass der Schulwegplan stets aktuell ist. Wir freuen uns über jede Anregung und Kritik.
Geänderte Verkehrsregelung in der Ortsstraße bei Schule und Kindergarten
Zum Schutz des Fußgängerüberwegs hat die Straßenverkehrsbehörde angeordnet:
1. Strecke 150 Meter vor dem Zebrastreifen: 30 km/h (in beide Fahrtrichtungen)
2. Für eine bessere Einsehbarkeit des Fußgängerüberweges gilt Halteverbot (Verlängerung des gesetzlichen Halteverbots vor und nach Fußgängerüberwegen).
Hinweis:
1. 30 Km/h in Fahrtrichtung Ebersbach (Zeichen 274-30 und Markierungen auf der Straße):
2. 30 km/h in Fahrtrichtung Uhingen (Zeichen 274 „30“ und Markierungen auf der Straße)
3. Halteverbote:
Vor gesenkten Bordsteinen (bspw. Haus Ortsstr. 12) gilt gesetzliches Halteverbot
4. Trotz der intensiven öffentlichen Diskussionen in den letzten Monaten zeigen Geschwindigkeitsmessungen auch heute noch erschreckende Ergebnisse.
Die Stadt muss daher weiterhin massiv Geschwindigkeitsmessungen bzw. -kontrollen bei der Verkehrsbehörde beantragen.