Um aktuellen Anforderungen gerecht zu werden und beispielsweise ausreichend Wohnraum zu schaffen, entwickelt sich die Stadt Ebersbach an der Fils ständig weiter. Der Bebauungsplan ist hierbei das planungsrechtliche Instrument um die rechtliche Basis für ein Neubaugebiet zu schaffen oder die Rahmenbedingungen in einem bestehenden Gebiet anzupassen.
Roland Albig
Baurechtsbehörde
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
2. OG, Zimmer 26
Tel. 07163 / 161-205
Fax 07163 / 161-286205
albig@stadt.ebersbach.de
Stadt Ebersbach an der Fils
Marktplatz 1
73061 Ebersbach
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rathaus@stadt.ebersbach.de
Montag
07.30 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
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