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Randsteinabsenkungen, wie sie für verfahrensfreie Garagen, Carports und Stellplätze gebraucht werden, müssen künftig förmlich beantragt werden. Dem Antrag ist ein Plan beizufügen, auf dem der Bereich der Absenkung eingetragen ist. Grundsätzlich werden pro Grundstück max. 6 m Absenkung genehmigt. Mehr nur im Ausnahmefall die die vorhandenen verkehrsrechtlichen Reglungen oder örtlichen Verhältnisse einer größere Länge rechtfertigen.
Soweit Garagen, Carports und Stellplätze im baurechtlichen Verfahren (mit)behandelt werden, wird im Zuge dieses Verfahrens über die Sondernutzung entschieden. Eine gesonderte Antragstellung ist dann nicht erforderlich.
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