Mit der Veröffentlichung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 sind die neuen Regelungen bereits am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Während die öffentliche Diskussion häufig private Wohngebäude in den Blick nimmt, ergeben sich auch für Städte und Gemeinden weitreichende Auswirkungen.
Für Kommunen stehen insbesondere drei Bereiche im Fokus: der weitere Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden, die energetische Sanierung bestehender Gebäude sowie neue Anforderungen an die Gebäudeautomation.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude. Ab 2028 müssen schrittweise öffentliche Gebäude mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden. Die Verpflichtung orientiert sich an der Größe der Gebäude und betrifft zunächst größere, später auch kleinere kommunale Liegenschaften.
„Ebersbach hat diesen Weg bereits vor Jahren eingeschlagen. Auf verschiedenen städtischen Gebäuden sind bereits Photovoltaikanlagen installiert, weitere Projekte befinden sich in Vorbereitung oder Umsetzung. Deshalb sehen wir uns bei diesem Thema grundsätzlich gut aufgestellt“, erklärt Bürgermeisterin Manuela Raichle.
Deutlich anspruchsvoller könnten die Vorgaben zur energetischen Sanierung werden. Ab dem Jahr 2030 müssen energetisch besonders schlechte Nichtwohngebäude bestimmte Effizienzstandards erfüllen. Dies betrifft insbesondere ältere öffentliche Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude oder andere kommunale Einrichtungen.
„Viele Kommunen stehen vor der Herausforderung, dass ein erheblicher Teil ihres Gebäudebestandes in einer Zeit entstanden ist, in der Energieeffizienz noch nicht die Bedeutung hatte wie heute. Die neuen gesetzlichen Anforderungen werden deshalb erhebliche Investitionen notwendig machen. Für Städte und Gemeinden wird es entscheidend sein, Prioritäten zu setzen und die vorhandenen Mittel gezielt einzusetzen“, so Raichle.
Eine weitere Neuerung betrifft die technische Gebäudeausstattung. Bis Ende 2029 müssen zahlreiche öffentliche Gebäude mit Systemen zur Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden. Ziel ist es, Energieverbräuche besser zu erfassen, Heizungs- und Lüftungstechnik effizienter zu steuern und langfristig Energie einzusparen.
Steffen Wistuba, Energie- und Klimaschutzmanager, sieht darin auch Chancen: „Die gesetzlichen Vorgaben bedeuten zunächst zusätzlichen Aufwand. Gleichzeitig ermöglichen moderne Steuerungs- und Monitoringsysteme einen besseren Überblick über Energieverbräuche und helfen dabei, Einsparpotenziale zu erkennen. Langfristig kann dies auch zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte beitragen.“
Für die Stadt Ebersbach an der Fils bedeutet das neue Gesetz, die bereits laufenden Planungen im Bereich Energiemanagement, Gebäudesanierung und kommunale Wärmeplanung konsequent weiterzuführen. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die neuen Anforderungen praktisch umgesetzt werden können.
„Der Klimaschutz bleibt eine wichtige Aufgabe. Gleichzeitig müssen die Anforderungen für Kommunen auch finanziell und organisatorisch leistbar bleiben. Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben verantwortungsvoll umzusetzen und dabei stets die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten“, betont Bürgermeisterin Raichle.
Fest steht: Die Anforderungen an öffentliche Gebäude werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Gleichzeitig bieten moderne Technik, energetische Sanierungen und der Ausbau erneuerbarer Energien die Chance, Energieverbrauch und Betriebskosten langfristig zu senken und die städtischen Gebäude zukunftsfähig aufzustellen.