Die Sache mit der Parkscheibe: Parkraumbewirtschaftungszone in der Innenstadt
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen Ebersbach
Für den Einkauf, den Gang ins Restaurant oder den anstehenden Termin finden sich in der Ebersbacher Innenstadt eine Vielzahl an Parkplätzen. Die Innenstadt ist seit 2018 als Parkraumbewirtschaftungszone ausgewiesen und umfasst den Marktplatz ab dem Rathaus-Kreisverkehr, die Hauptstraße bis zur Einmündung Friedrichstraße, die Kirchheimer Straße und Georg-Weingardt-Straße, den Bourg-lès-Valence-Platz, die Fritz-Kauffmann-Straße und Bahnhofstraße sowie die Wilhelmstraße bis zur Einmündung Karlstraße.
Das Parken in dieser Zone bringt folgende Regelungen mit sich:
An dieser Stelle möchte die Stadtverwaltung nochmals auf den Umgang mit der Parkscheibe hinweisen:
Die Parkscheibe darf auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden. Dies bedeutet: Wird das Auto um 13:10 Uhr abgestellt, darf die Scheibe auf 13:30 Uhr gestellt werden. Geht der Termin doch mal etwas länger, muss der Parkplatz aber laut Gesetz für den nachfolgenden Verkehr zumindest zeitweise frei gemacht werden. Es ist nicht erlaubt, die Parkscheibe einfach umzustellen, ohne das Fahrzeug zu bewegen – es muss ein neuer Parkvorgang entstehen. Mit einer Runde um den Block ist man aber auf der sicheren Seite.