Festveranstaltung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gemäß § 29 StVO zur Durchführung einer Festveranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Abteilungsleitung Ordnung und Sicherheit
Fachbereich Bürgerservice und Bildung, Abteilung Ordnung und Sicherheit +1 Weitere
Der Antrag muss mindestens vier Wochen, bei Großveranstaltungen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Landratsamt Göppingen in 1-facher Ausfertigung vorliegen.