Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten zu einem Geburtstag und/oder einem Ehejubiläum
Es ist uns ein großes Anliegen, Ihnen zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen unsere Glückwünsche überbringen zu dürfen. Damit wir dies auch künftig tun können, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Mit dieser Zustimmung ermöglichen Sie uns, Ihnen eine persönliche Glückwunschkarte zu senden und/oder Sie bei Ihrem Jubiläum zu besuchen.
(Eine Veröffentlichung der Jubiläen im Stadtblatt findet auch zukünftig nicht statt).
Wir freuen uns, Sie an folgenden besonderen Anlässen begleiten zu dürfen:
Geburtstage:
- 85 Jahre
- 90 Jahre
- Ab 90 Jahren jährlich
Ehejubiläen:
- 50 Jahre – Goldene Hochzeit
- 60 Jahre – Diamantene Hochzeit
- 65 Jahre – Eiserne Hochzeit
- 70 Jahre – Gnadenhochzeit
Das entsprechende Formular zur Einwilligung finden Sie in regelmäßigen Abständen im Stadtblatt. So können Sie es ganz einfach ausschneiden, ausfüllen und an uns zurückgeben. Alternativ finden Sie die Formulare auch unter "Downloads".