Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten zu einem Geburtstag und/oder einem Ehejubiläum

Es ist uns ein großes Anliegen, Ihnen zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen unsere Glückwünsche überbringen zu dürfen. Damit wir dies auch künftig tun können, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Mit dieser Zustimmung ermöglichen Sie uns, Ihnen eine persönliche Glückwunschkarte zu senden und/oder Sie bei Ihrem Jubiläum zu besuchen.
(Eine Veröffentlichung der Jubiläen im Stadtblatt findet auch zukünftig nicht statt).

Wir freuen uns, Sie an folgenden besonderen Anlässen begleiten zu dürfen:

Geburtstage:

  • 85 Jahre
  • 90 Jahre
  • Ab 90 Jahren jährlich

Ehejubiläen:

  • 50 Jahre – Goldene Hochzeit
  • 60 Jahre – Diamantene Hochzeit
  • 65 Jahre – Eiserne Hochzeit
  • 70 Jahre – Gnadenhochzeit

Das entsprechende Formular zur Einwilligung finden Sie in regelmäßigen Abständen im Stadtblatt. So können Sie es ganz einfach ausschneiden, ausfüllen und an uns zurückgeben. Alternativ finden Sie die Formulare auch unter "Downloads".



  • Formular Einwilligung zur Verarbeitung meiner persönlichen Daten (Geburtstag)

und/oder

  • Formular Einwilligung zur Verarbeitung unserer persönlichen Daten (Ehejubiläum)

Damit Ihre Feierlichkeiten rechtzeitig vorbereitet werden können, bitten wir um Beachtung der Fristen:

  • Für Jubiläen im 1. Halbjahr benötigen wir die Einwilligung bis spätestens Ende November des Vorjahres.
  • Für Jubiläen im 2. Halbjahr sollte uns die Einwilligung bis Ende Mai des laufenden Jahres vorliegen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätet eingehende Einwilligungen leider nicht mehr berücksichtigt werden können.

keine

Standesamt