Bauvorbescheid beantragen

Mit der Bauvoranfrage können einzelne Fragen eines konkreten Bauvorhabens bereits vor Einreichung des Bauantrags rechtsverbindlich geklärt werden. Die Bauvoranfrage mündet in einem Bauvorbescheid, in dem die Baurechtsbehörde über die konkrete Fragestellung verbindlich entscheidet. Es können sowohl einzelne Teile des Baugenehmigungsverfahrens auf diese Weise vorweggenommen als auch baurechtliche Fragen zu verfahrensfreien Vorhaben an die Baurechtsbehörde gerichtet werden. Ein entsprechender Bauvorbescheid bescheinigt für einen Zeitraum von drei Jahren die öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die gestellte Bauvoranfrage und bindet insofern die Entscheidung der Baurechtsbehörde in einem gegebenenfalls nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

ausgefülltes Antragsformular mit konkreten Einzelfragen die verbindlich mit dem Bauvorbescheid beantwortet werden sollen.

weitere Bauvorlagen:

Lageplan

Baubeschreibung

Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Die erforderlichen Bauvorlagen werden vom Bauherrn elektronisch bei der zuständigen Baurechtsbehörde über deren bereitgestellten Onlinedienst (in der Regel über das Virtuelle Bauamt) eingereicht. Die Baurechtsbehörde prüft, ob der Antrag einen konkreten Vorhabensbezug aufweist und hinreichend bestimmt formuliert ist. Ist dies der Fall, prüft sie die gestellte Frage und hört gegebenenfalls jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird.

Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Entscheidung: Der Bauvorbescheid wird erteilt, indem er die Entscheidung über die aufgeworfene Frage, gegebenenfalls unter bestimmten Bedingungen und Auflagen, beantwortet.

Allein auf Basis des positiven Bauvorbescheids darf bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben aber noch nicht mit dem Bau begonnen werden. Hierfür ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Klage

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO):

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

30.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.