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Inhaber eines Landesfamilienpasses können ab sofort die Gutscheinkarte 2023 abholen. Es genügt hierzu die Vorlage des vorhandenen Landesfamilienpasses. Tolle Aktivitäten mit Ihren Kindern sind mit dem Landesfamilienpass möglich. Denken Sie daran, wenn Sie zu dem begünstigten Personenkreis gehören, die Gutscheine bei uns im Bürgeramt abzuholen. Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, dann ganz schnell einen beantragen. Ihre Kinder werden begeistert sein, welche Ausflüge möglich sind.
Unter folgenden Voraussetzungen können Familien einen Landesfamilienpass erhalten:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der fortdauernden Coronalage es vereinzelt bei den teilnehmenden Einrichtungen zu Einschränkungen für einen Besuch kommen kann oder die Tickets nur online gebucht werden können. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters.
Aktuelle Informationen zum Landesfamilienpass finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Sie erhalten den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte bei der Stadtverwaltung Ebersbach im Bürgeramt, Zimmer 1, Tel.: 07163 131-0, E-Mail: buergeramt@stadt.ebersbach.de. Zur Antragstellung bringen Sie bitte den vorhandenen Landesfamilienpass oder bei Erstausstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass und entsprechende Nachweise, zum Beispiel über den Bezug des Kindergeldes mit. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass und Ihrem Ausweis vorzulegen.
Bürgeramt
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
Erdgeschoss
Tel. 07163 / 161 - 241,-242
Fax 07163 / 161 - 286119
buergeramt@stadt.ebersbach.de