Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen. Es wird hierbei über die Zusammensetzung der Kommunalvertretungen (Gemeinderat, Ortschaftsrat, und Kreistag) abgestimmt. Weiterhin findet die Wahl zur Regionalversammlung statt.
Die Wahlen dieser Gremien finden in Baden-Württemberg am gleichen Tag statt.
Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei kommunalen Wahlen beträgt 16 Jahre. Damit haben 16- und 17-Jährige Bürger bzw. Kreiseinwohner zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 das Recht zu wählen, soweit sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen (vgl. §§ 12, 14, 69 GemO, § 10 LKrO, § 9 Abs. 1 GVRS).
Für die Wahlberechtigung zur Europawahl ist nach wie vor die Vollendung des 18. Lebensjahres maßgebend.
Désirée Stürzer
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