Menü

Ausweisdokumente für Kinder

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Seit dem 01.01.2024 ist eine Neuausstellung oder Verlängerung nicht mehr möglich. 

Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?

Der Kinderreisepass hat aufgrund seines fehlenden Chips und der damit verbundenen kurzen Gültigkeit (12 Monate) nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit und wird in vielen Staaten nicht als Ausweisdokument akzeptiert. Zusätzlich bedeutet die kurze Gültigkeit einen sehr hohen Aufwand für die Eltern sowie die Behörden, da jährlich Aktualisierungen vorgenommen werden müssen, um die Gültigkeit des Kinderreisepasses zu erhalten.

HINWEIS: Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit!

Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit der Ausweisdokumente Ihrer Kinder. Ist ein Kinderreisepass noch gültig, kann dieser bis 31.12.2023 für 6,00 € um ein weiteres Jahr verlängert werden. Wird er nicht verlängert, behält er die bisherige Gültigkeit. Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden. Es kann jedoch bis 31.12.2023 für 13,00 € ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.  

Welche Dokumente können alternativ für Kinder beantragt werden?

Grundsätzlich können Sie auch für Ihr Kind ein mehrjährig gültiges Ausweisdokument in Form eines Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Die Art des Dokuments ist abhängig vom Reiseziel: Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis, für Reisen außerhalb der EU wird in aller Regel ein Reisepass benötigt. Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt Ihres Ziellandes über die jeweils gültigen Einreisebestimmungen.

Die Gültigkeit von Personalausweis und Reisepass für Kinder beträgt maximal 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass sich insbesondere Kleinkinder und Säuglinge innerhalb von 6 Jahren so stark verändern können, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument schon deutlich vor Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. Beantragen Sie in diesem Fall rechtzeitig ein neues Dokument.

Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei beträgt ab Beantragung bei Personalausweisen etwa 2-3 Wochen und bei Reisepässen etwa 4-6 Wochen. 

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines Ausweisdokuments für Minderjährige:

  • bisheriges Ausweisdokument oder, falls noch nicht vorhanden, die Geburtsurkunde des Kindes
  • aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter 
  • Ausweisdokumente beider gesetzlicher Vertreter

Ihr Kind muss zur Beantragung eines Ausweisdokuments immer persönlich anwesend sein.

Kontakt

Bürgeramt
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

Erdgeschoss
Tel. 07163 / 161 - 241,-242
Fax 07163 / 161 - 286119
buergeramt@stadt.ebersbach.de