Menü
  • Religion und Glaube

    Friedhöfe

Die Friedhöfe in Ebersbach an der Fils und in den Stadtteilen

„Die Ehrung der Verstorbenen ist ein Bestandteil des Lebens, die Gestaltung des Grabes eine Würdigung der Verstorbenen.“
(unbekannt)


Um die Ehrung der Verstorben noch würdevoller zu gestalten hat sich in den letzten Jahren auf unseren Friedhöfen viel getan. Es sind neue Grabarten geschaffen worden und die Aussegnungshalle in Ebersbach wurde modernisiert. Mit gedeckten Farben und neuen Vorhängen hat die Stadt einen warmen Ort für Erinnerung und Begegnung geschaffen.


Friedhöfe in Ebersbach an der Fils und den Teilorten

Friedhof Ebersbach
Kirchbergstraße, 73061 Ebersbach an der Fils 

Friedhof Weiler
Weiler Straße, am Ende abbiegen in Breite, 73061 Ebersbach an der Fils 

Friedhof Sulpach
Roßwälder Str. 14, 73061 Ebersbach an der Fils 

Friedhof Bünzwangen
Morgenäcker 9, 73061 Ebersbach an der Fils 

Friedhof Roßwälden
Anfahrt Pkw über Am Klingelbrunnen / Friedhofweg, 73061 Ebersbach an der Fils 


Übersicht über die verschiedenen Grabarten

Vorab ist der Unterschied zwischen Wahl- und Reihengräbern zu klären. Wahlgräber können nach Ablauf der Ruhezeit auf Antrag verlängert werden. In Wahlgräbern sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Die Ruhezeit bei Erdgräbern beträgt 20 Jahre und bei Urnengräbern 15 Jahre. Reihengräber können nach Ablauf der Frist nicht mehr verlängert werden.


Urnengemeinschaftsgräber

Hierbei handelt es sich um Reihengrabstätten in einem abgeteilten Bereich. In der einmaligen Gebühr ist die Grabpflege der Anlage enthalten, somit müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Anbringung des Namens auf einer Messing- bzw. Alutafel wird separat berechnet. Grabschmuck wie Kränze, Pflanzschalen, Vasen und Grablichter dürfen nur auf gesondert ausgewiesener Fläche in der Urnengemeinschaftsstätte niedergelegt werden.

Urnengemeinschaftsgräber finden Sie auf folgenden Friedhöfen: Ebersbach, Bünzwangen, Roßwälden und Weiler.

zurück zur Übersicht


Urnenbaumgräber

Bei Urnenbaumgräbern handelt es sich um Reihengrabstätten die unter einem Baum, meistens im Halbkreis, angeordnet sind. In der einmaligen Gebühr ist die Grabpflege der Anlange enthalten, somit müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Anbringung des Namens auf einer Messing- bzw. Aluminiumtafel wird separat berechnet. Grabschmuck wie Kränze, Pflanzschalen, Vasen und Grablichter dürfen nur auf gesondert ausgewiesener Fläche niedergelegt werden.

Urnenbaumgräber finden Sie auf folgenden Friedhöfen: Roßwälden und Weiler

zurück zur Übersicht


Urnenrasengräber

Dies sind Reihengrabstätten die nicht bepflanzt werden. An einer Tafel besteht die Möglichkeit auf den Verstorbenen hinzuweisen.

Urnenrasengräber finden Sie auf folgendem Friedhof: Ebersbach

zurück zur Übersicht


Anonyme Gräber

Es handelt sich um Reihengrabstätten, die nicht bepflanzt und nicht gekennzeichnet sind. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht gestattet.

Anonyme Gräber finden Sie auf folgendem Friedhof: Ebersbach

zurück zur Übersicht


Muslimische Gräber

Dies sind Wahlgräber im „muslimischen Grabfeld“. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet und die Beisetzung kann entsprechend der muslimischen Bestattungsriten erfolgen.

Muslimische Gräber finden Sie auf folgendem Friedhof: Ebersbach

zurück zur Übersicht


Urnennischen bzw. Urnenstelen

Diese sind als Reihen- oder Wahlnischen/-stelen zu erwerben. Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind grundsätzlich bis zu 4 Urnen. Es können in Urnenwahlnischen bis zu 2 Urnen und in Familienwahlnischen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. In Urnenwahlstelen können bis zu 2 Urnen und in Familienurnenstelen bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Grabschmuck oder ähnliches ist nicht erlaubt.
Abdeckplatten für Urnengrabstätten in Nischen werden vom Friedhofsamt gestellt, es sind nur die städtischen Abdeckplatten zulässig. Die weiteren Gestaltungsvorschriften werden in § 16 und dem Anhang A der Friedhofssatzung geregelt.

Urnennischen bzw. Urnenstelen finden Sie auf folgenden Friedhöfen: Ebersbach, Bünzwangen und Roßwälden.

zurück zur Übersicht


Kindergräber

Kindergräber sind als Reihen- oder Wahlgräber zu erwerben. Die Ruhezeit vor Vollendung des 10. Lebensjahres beträgt 15 Jahre, bei Tot- und Fehlgeburten 6 Jahre. 

zurück zur Übersicht

Kontakt

Frau Scigliano
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

Erdgeschoss, Zimmer 0.18
Telefon 07163 / 161 - 108
Telefax 07163 / 161 - 286108
standesamt@stadt.ebersbach.de