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In der öffentlichen Sitzung am 16.05.2019 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ebersbach – Schlierbach den Entwurf der 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes anerkannt und beschlossen, diesen gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die geplante Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen liegt am östlichen Ortsrand von Ebersbach an der Fils. Der geplante Wegfall der gewerblichen Baufläche „Strut Ost“ liegt nordwestlich der geplanten Neuausweisung. Die Planbereiche ergeben sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf zur 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ebersbach – Schlierbach in der Fassung vom 26.04.2017, redaktionell angepasst am 08.08.2017 und 22.02.2019, wird mit Begründung und Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) in der Zeit
vom 18. November 2019 bis 20. Dezember 2019 (je einschließlich)
auf dem Bau- und Umweltamt Ebersbach an der Fils, Marktplatz 1, 2. OG (Altbau) vor Zimmer 25 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Außerdem werden die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Schlierbach, Hölzerstraße 1, Zimmer 7, zu den dortigen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ausliegen.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Informationen über
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. §7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.ebersbach.de/laufende-verfahren.html und im zentralen Internetportal des Landes eingestellt.
Eberhard Keller
Vorsitzender Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Ebersbach - Schlierbach
Roland Albig
Baurechtsbehörde
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
2. OG, Zimmer 21
Tel. 07163 / 161-205
Fax 07163 / 161-286205
albig@stadt.ebersbach.de