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Büro des Bürgermeisters



Virtuelle Poststelle

Über die virtuelle Poststelle eröffnet die Stadt Ebersbach einen sicheren und mit digitaler Signatur rechtsverbindlichen Weg der elektronischen Kommunikation mit Ihrer Stadtverwaltung.

Datenschutzerklärung

Bei jedem Aufruf des Internetportals der Stadtverwaltung Ebersbach erhebt, verarbeitet und nutzt die Stadtverwaltung Ebersbach Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen richtet sich nach dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg. Die nachfolgenden Grundsätze werden hierbei stets gewährleistet.

Jedes Mal wenn Sie auf eine Seite der VPS (vps.kdrs.de oder ekp.dvvbw.de) aufrufen, werden automatisch Daten in eine Protokolldatei gespeichert. Die Daten dienen rein statistischen Zwecken. Die erhobenen Daten werden nach 30 Tagen gelöscht

Personenbezogene Daten werden verarbeitet (erhoben, genutzt oder gespeichert), wenn Sie diese Daten freiwillig zum Beispiel bei der Kontaktaufnahme angeben. Alle Webseiten mit Formulareingabefeldern sind durch die Verwendung von SSL gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt, wie dies nach § 13 Abs. 4 Satz 3 TMG zwingend rechtlich erforderlich ist.


Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die virtuelle Poststelle (VPS) der Stadtverwaltung Ebersbach ist eine Kommunikationsplattform zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach §3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Elektronik-Anpassungsgesetz).

Das zentrale Element der VPS ist ein Webportal, das für alle Bürger offen steht. Möchten Sie eine Anfrage, einen Antrag, eine Beschwerde oder einen Widerspruch an die Statdverwaltung Ebersbach elektronisch einreichen, können Sie dies über die VPS tun.

Sie können elektronische Anfragen auch direkt an die zuständige Behörde richten, falls diese für dienstliche Zwecke entsprechende E-Mail-Adressen bereithält. Eine solche Kommunikation ist jedoch von Dritten abhörbar, während Sie bei der Verwendung der Virtuellen Poststelle verschlüsselt und von anderen nicht einsehbar mit der Behörde kommunizieren können. Verschlüsselte Mails nimmt die Stadtverwaltung Ebersbach derzeit gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG nur über die Virtuelle Poststelle entgegen.

Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge, für die die gesetzliche Schriftform vorgesehen ist, eine rechtswirksame Erklärung nur unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden kann. Solche Anfragen nimmt die Stadtverwaltung Ebersbach gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 derzeit nur über die Virtuelle Poststelle entgegen, für die sie hiermit einen Zugang für digital signierte und verschlüsselte Dokumente eröffnet. Nähere Erläuterungen zur qualifizierten elektronischen Signatur erhalten am Ende dieser Hinweisseite.

Ausnahmen von der Beschränkung des § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG erfolgen nur in den durch Landesgesetz nach § 71a LVwVfG angeordneten Fällen.

Die Stadtverwaltung Ebersbach kann derzeit nur elektronisch eingereichte Dokumente bearbeiten, die in den folgenden Formaten an die Behörde gerichtet werden:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word (.doc)
  • Textdateien im Format ANSI (.txt)
  • Tagged Image File Format (.tif)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Graphics Interchange Format (.gif)

Elektronische Dokumente in anderen Formaten werden zwar entgegengenommen, können gemäß § 3a Abs. 3 LVwVfG erst dann bearbeitet werden, wenn der Absender das Dokument in einem der genannten Formate oder in Schriftform nachreicht.

Aus Sicherheitsgründen werden Anhänge in folgenden Formaten vor der Speicherung im VPS-Postfach gefiltert: .exe, .com, .bat, .cmd, .pif., .reg, .ink, .js, .vbs, .vbe, .scr, .msi, .dll, .ocx. Der Nutzer wird in diesen Fällen benachrichtigt, dass ein Mailanhang aus Sicherheitsgründen ausgefiltert wurde.


Benutzung der Virtuellen Poststelle

Sofern Sie noch kein Postfach in der VPS besitzen, wählen Sie bitte den entsprechenden Link zur Erstellung einer Nachricht ohne Anmeldung. Lassen Sie sich durch die Eingabemasken führen und senden Sie Ihre Nachricht gesichert an die Stadtverwaltung Ebersbach. Ihre private E-Mail-Adresse oder alternativ Ihre postalische Adresse wird verwendet um Ihnen Eingangsbestätigungen und Antworten der Stadtverwaltung Ebersbach zu senden. Die Antwort der Stadtverwaltung Ebersbach kann in diesem Fall nur schriftlich gesichert erfolgen.

Anfrage / Antrag an die Stadtverwaltung ohne Anmeldung / Registrierung

Wünschen Sie einen regulären, bzw. generell gesicherten Schriftwechsel mit der Stadtverwaltung Ebersbach, melden Sie sich bitte an der VPS an und erstellen eine Benutzerkennung. Ihre private E-Mail-Adresse wird in diesem Fall nur verwendet, um Ihnen Benachrichtigungen über den Eingang neuer Nachrichten der Stadtveraltung Ebersbach zu senden. Die Nachricht selbst wird Ihnen gesichert in Ihr Postfach der VPS übermittelt.

Sie werden gebeten, das Zertifikat der VPS anzunehmen. Selbstverständlich können Sie die Echtheit überprüfen:
Das Zertifikat wird übertragen durch ekp.dvvbw.de und vps.kdrs.de, Authentizität überprüft durch GeoTrust bzw. Equifax Secure Certificate Authority.

Merken Sie sich bitte Ihr Kennwort, sofern Sie keine Signaturkarte verwenden. Sie benötigen dieses Kennwort zum Abruf von Antworten und zum Versenden weiterer Nachrichten an die Stadtverwaltung Ebersbach.

Sofern Sie bereits angemeldet sind, verwenden Sie folgenden Link zum Erstellen einer neuen Nachricht: Link zum Aufruf des VPS Postfachs bzw. zur Anmeldemaske

Dieser Aufruf führt Sie direkt zu Ihrem Postfach in der VPS. Sie müssen sich bereits früher einmal an der VPS angemeldet haben. Sie können alle bestehenden Nachrichten von Ihnen und an Sie aufrufen. Für den Versand einer neuen Nachricht wählen Sie bitte im Postfach links "Neue Nachricht".

Kennwort vergessen? - wählen Sie den „Link Passwort vergessen?“ auf der Anmeldeseite. Ihnen wird dann die Sicherheitsfrage gestellt, welche Sie bei Einrichtung ihres Benutzerkontos hinterlegt haben. Mit der richtigen Antwort bekommen Sie ein neues Passwort übermittelt.


Allgemeine Informationen zur digitalen Signatur

Die digitale Signatur ist die elektronische Form einer Unterschrift. Es gibt verschiedene Ausprägungen der digitalen Signatur - je nachdem, was mit der Signatur erreicht werden soll bzw. was gefordert ist.

Nutzer, die bereits im Besitz einer Signaturkarte und weiterer Komponenten (z.B. Kartenleser) sind, können diese für die Registrierung bei der VPS verwenden. Hierfür müssen jedoch bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

Die Nutzung einer Signaturkarte für die Registrierung sowie für die nachfolgenden Anmeldungen (Login’s) in der VPS setzt derzeit voraus, dass folgende Softwarekomponenten auf Ihrem Rechner installiert sind:

  • die Basiskomponenten 2.1 von OpenLimit SignCubes in der Version 2.1.6.3 (siehe http://www.openlimit.com/)
  • die Java-Laufzeitumgebung (JRE) von SUN in der Version 1.5.X oder 1.6.X.

Bitte beachten Sie: Jede Softwareinstallation ist ein Eingriff in das Betriebssystem. Die Stadtverwaltung Ebersbach übernimmt für die genannten Programme sowie für deren Funktion und Gebrauchsfähigkeit keine Haftung oder Gewähr. Alle Urheberrechte liegen jeweils beim Programmautor. Bitte beachten Sie jeweils die allgemeinen und rechtlichen Hinweise, welche die Programmautoren in den Programmen oder Dokumentationen beigelegt haben.


Verschlüsselung Ihrer Dokumente

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen senden Sie diese verschlüsselt an die Stadtverwaltung Ebersbach. Bei Verwendung unseres komfortablen Zuganges werden Ihre Dokumente automatisch aufwendig verschlüsselt an die Stadtverwaltung Ebersbach übertragen.