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Elektrogeräte

Ausgediente Elektrogeräte können zur Abholung angemeldet oder zu Sammelstellen gebracht werden - und zwar kostenlos!

Kleine Geräte werden in den Wertstoffhöfen der Gemeinden, große und kleine Altgeräte in den Wertstoffzentren in Göppingen angenommen. Das heißt, bisher war die Größe des nicht mehr benötigten Gerätes allein ausschlaggebend dafür, ob es im Wertstoffhof vor Ort abgegeben werden konnte. Hier ergeben sich kleine Änderungen, weil die Verwertungsfirmen andere Annahmekriterien vorgeben.

Der Wertstoffhof in Ebersbach ist eine dezentrale Abteilung der Wertstoffzentren Göppingen und aus Platzgründen nicht in der Lage, dieselben Gegenstände wie das Wertstoffzentrum anzunehmen.

Deswegen der Hinweis: Lampen, Mikrowellenherde, Grillautomaten, 5-Liter-Boiler, Ventilatoren, Heizlüfter, Elektrorasenmäher etc. können grundsätzlich nur über Anforderungskarte (“grüne Karte”) entsorgt werden, oder durch eine Selbstanlieferung beim Wertstoffzentrum. Abholkarten für die kostenlose Entsorgung von Elektrogeräten sind in den Rathäusern und in den Sparkassenfilialen erhältlich.

Beim Wertstoffhof in Ebersbach stehen 2 Gitterboxen bereit. Die entsprechenden Geräte-Listen sind an den Gitterboxen angebracht; es sind die Gruppen „Kleine Haushaltsgeräte“ und „Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik“. Von diesen Gruppen werden in den Wertstoffhöfen jeweils nur kleine Geräte angenommen.Sie können dort folgende Elektrogeräte abgeben:

  • kleine Handstaubsauger
  • sonstige kleine Reinigungsgeräte (z. B. kleine Dampfreiniger)
  • Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
  • Toaster und Fritteusen
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • elektrische Messer
  • Waagen
  • Haarschneidegeräte und -trockner
  • elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Wecker , Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
  • alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte (z. B. Bohrmaschine
  • Heckenschere) elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, Videospiele und –konsolen
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
  • Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
  • Rauchmelder Heizregler und Thermostate
  • Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt

Mikrowellengeräte z. B. sind zwar klein, sie gehören aber aus verwertungstechnischen Gründen zur Gruppe „Große Haushaltsgeräte“, die nur im Wertstoffzentrum angenommen wird.

Bildschirme aller Art und Größe müssen ebenfalls dort abgegeben werden, weil sie in Containern bruchsicher gestapelt werden müssen. Bei einem Staubsauger kann u. U. darüber diskutiert werden, ob es sich um einen kleinen Handstaubsauger handelt oder ob das Altgerät zur Gruppe Große Haushaltsgeräte gehört. Eine weitere Neuerung in Folge des neuen Gesetzes ist, dass Lampen gar nicht mehr zur Abfallsorte Elektrogeräte gehören.

Gitterbox 1

Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

  • kleine Handstaubsauger
  • sonstige kleine Reinigungsgeräte (z. B. kleine Dampfreiniger)
  • Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
  • Toaster und Friteusen
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • elektrische Messer, Waagen
  • Haarschneidegeräte und -trockner
  • elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
  • alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte (z. B. Bohrmaschine, Heckenschere)
  • elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
  • Videospiele und -konsolen
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
  • Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
  • Rauchmelder
  • Heizregler und Thermostate
  • Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt

Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.

Gitterbox 2

Informations- und Telekommunikations-geräte, Geräte der Unterhaltungselektronik

  • PC, Kleinrechner
  • Drucker, Maus, Tastatur
  • Laptops mit Zubehör, Notebooks, elektronische Notizbücher
  • Taschen- und Tischrechner
  • sonstige kleinen Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln (z. B. MP3-Player)
  • Fax- und Telexgeräte
  • Telefone aller Art und Anrufbeantworter
  • sonstige Kleingeräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln (z. B. USB-Sticks)

Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.

Wertstoffhof Ebersbach

Hans-Zinser-Straße
73061 Ebersbach an der Fils

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag
15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 13.00 Uhr 

Geänderte Öffnungszeiten vom 27. Oktober 2019 bis 29. März 2020:
Dienstag und Donnerstag

14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 13.00 Uhr 

Wertstoffzentren Göppingen

Iltishofweg 42 (beim Müllheizkraftwerk)
Telefon: 07161 / 1565861
Montag bis Mittwoch
9.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr

und

Großeislinger Straße 59 (Nähe Bauhof)
Telefon: 07161 / 72010
Montag
9.00 bis 12.30 Uhr und
13.00 bis 18.00 Zhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr