Hier finden Sie die aktuelle Coronaverordnung:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Das Land stellt die wichtigsten Antworten zur Impfung und den Impfzentren unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ zur Verfügung.
Unter http://www.corona-schutzimpfung.de/ ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Kinderbetreuung bei Kitas
Seit dem 22. Februar 2021 befinden sich die Kindertagesstätten wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Kinderbetreuung bei Schulen
Die Notbetreuung an den Schulen ab 11.01.2021 wird über die Schulleitungen organisiert und der Bedarf abgefragt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Schulleitung. Über die Unterrichtszeit hinaus wird mittags die kommunale Betreuung angeboten, sofern diese notwendig ist. Bitte geben Sie auch den erweiterten Betreuungsbedarf über die Unterrichtszeit hinaus, an die Schulleitungen weiter, damit die Betreuungsumfänge organisiert werden können. Sollten Sie nicht kontaktiert werden, können die Bedarfe für die Notbetreuung entsprechend abgedeckt werden.
Liebe Eltern,
am Dienstag, den 16. Juni 2020 erreichte die Stadtverwaltung Ebersbach an der Fils die neue Durchführungsverordnung des Landes Baden-Württemberg zum Thema Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtung im Regelbetrieb. Dieses Konzept möchten wir Ihnen heute zur Verfügung stellen, um Unklarheiten bezüglich der Umsetzung einer Regelöffnung zu vermeiden.
Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass der Begriff „Regelöffnung“ etwas ungenau ist, da es sich um eine „Regelöffnung unter Pandemiebedingungen“ handelt. Dies bedeutet, dass wir keine Abstandsregelungen unter den Kindern einhalten müssen, jedoch eine Vielzahl an anderen Regelungen. Betonen möchten wir, dass für uns bei allen Umsetzungsschritten innerhalb einer „Regelöffnung unter Pandemiebedingungen“ immer das Wohl Ihrer Kinder, sowie das Wohl unserer Mitarbeiter*innen im Vordergrund steht.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Bleiben Sie gesund!
Ihre Stadtverwaltung Ebersbach an der Fils
BW erstattet Kitagebühren für die Zeit des Lockdowns
Das Land hat angekündigt, 80% der Kitagebühren während des Lockdowns zu erstatten. Entsprechend wird die Stadtverwaltung den Einzug der Gebühren für den Februar 2021 aussetzen. Mit dem Gemeinderat wird dann im Rahmen der Haushaltsberatungen über die endgültige Handhabe entschieden.
Kinderbetreuung für Schulen
Hygienekonzept für die Grundschulbetreuungen der Stadt Ebersbach - 1. Abänderung
Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen:
E-Mail-/FAX-Vorlagen zur Kontaktaufnahme mit Ärzt*innen und Gesundheitsämtern:
Regeln in einfacher Sprache
Empfehlungen für pflegende Angehörige
Sonderregelungen in der Pflege
ProEbersbach e.V. und die Standortförderung der Stadtverwaltung Ebersbach an der Fils möchten konkret innovative Ideen bekannt machen, die Handel, Gastronomen und Unternehmen helfen, Ausfälle zu kompensieren. Zielgruppen sind Gastronomiebetriebe, die nicht mehr bewirten dürfen, aber ihr Essen zur Abholung oder Lieferung anbieten. Oder wer z.B. sein Geschäft schließen musste und über einen Online-Shop verfügt (Buchhandel, Kleidung, Lebensmittel), kann sich melden und zeigen, dass man über das Internet auch seine regionalen Händler vor Ort unterstützen kann. Gleiches gilt für alle gewerblichen Dienstleistungen, die der Bevölkerung im Moment helfen, durch die Krise zu kommen. Alle diese praktischen Dienstleistungen von Ebersbacher Gewerbetreibenden sollen gebündelt und kostenfrei auf der seriösen Internetseite von Pro Ebersbach e.V.
http://www.proebersbach.de/ bekannt gemacht werden. User finden dort ab sofort eine kontinuierliche Übersicht an gemeldeten Gewerbe-Angeboten. Wer mitmachen möchte, meldet sich mit seinem Angebot und Kontaktdaten direkt bei der Geschäftsstelle per E-Mail unter: geschaeftsstelle@proebersbach.de.
Pro Ebersbach e.V. und die Stadtverwaltung werden diesen Service durch Presse- und Medienarbeit bekannt machen.
Ebersbach hilft!
Je größer die Auswirkungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie werden, umso mehr wächst auch die Bereitschaft der Ebersbacher Bevölkerung zu helfen. Die Stadtverwaltung prüft alle eingegangenen, ehrenamtlichen Angebote und vernetzt.
Eine Übersicht zu diesen Dienstleistungen wird voraussichtlich ab Freitag auf der städtischen Internetseite www.ebersbach.de veröffentlicht. Wer Ressourcen übrig hat und helfen möchte, kann sich bei Dietmar Vogl unter der E-Mail vogl@stadt.ebersbach.de melden.
Katholische Kirchengemeinde Herz-Jesu
Nachbarschaftshilfe Weiler
Nachbarschaftshilfe Roßwälden
CVJM Ebersbach und evangelische Kirchengemeinde Ebersbach
Prävention / Betrugsmaschen in Zeiten Corona
Richtlinie Einzelhandel - Hygienevoraussetzungen
Im Folgenden finden Sie aktuelle Unterstützungs-Maßnahmen und Angebote aufgrund der Corona-Pandemie aufzeigen.
Finanzielle Soforthilfen von Bund und Land
Corona und Insolvenz Bis Ende Januar ist die Antragspflicht für Insolvenzen ausgesetzt. Das gilt für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht https://www.reutlingen.ihk.de/aktuelles/meldung/corona-und-Insolvenz/ Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Kurzarbeit:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen zum Thema Kurzarbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Tutorial-Video:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Steuer: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus' betroffen sind. Dazu gibt es einen Überblick und häufig dazu gestellte Fragen. Auch steuerliche Fragen etwa zur Kurzarbeit oder der Absetzbarkeit von Kosten werden umfassend beantwortet.
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/corona/faq-steuern/
Liquidität
Hilfsangebote von L-Bank und Bürgschaftsbank gibt es für Unternehmen, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Z.B. Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/index-2.html
Finanzielle Hilfen
Informationen zu Kontakt- und Anlaufstellen zu finanziellen Hilfen und vielem mehr vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg sind hier abrufbar
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Antragsstellung sowie die Bearbeitung der Anträge für Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz werden über ein elektronisches Online-Verfahren abgewickelt. Auf der Website www.ifsg-online.de können die Anträge gestellt werden. Außerdem finden sich auf dieser Website nützliche Informationen. Für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach §§ 56, 57 und 58 IFSG sind die Regierungspräsidien zuständige Behörde.
Grundsicherung
Selbständige können nach Offenlegung der finanziellen Verhältnisse bei der Agentur für Arbeit eine Grundsicherung beantragen:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Gebündelte Informationen
Arbeitsplätze schützen, Unternehmen unterstützen sowie Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausstatten. Hier geht es zum Maßnahmenbündel der Bundesregierung:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Was Handwerksbetriebe wissen sollten verrät die Handwerkskammer Stuttgart:
https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/corona-krise-haeufig-gestellte-fragen-67,0,2264.html
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg will betroffene Unternehmen unterstützen:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Für spezielle Fragen von Unternehmen zu Kurzarbeitergeld, Schließungen im Handel, Absage der Ausbildungsprüfungen, Liquiditätsengpässen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und vieles mehr berät ein 30-köpfiges Team der IHK Stuttgart:
https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/menschen-coronahotline-4748420
Hotlines
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums (wirtschaftsbezogene Fragen), Telefon: 0 30 18615 1515 (Montag bis Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr).
Hotline des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen, Telefon: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Hotline Landwirtschaftsförderung: Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr. Telefon: 0711 122-2666, E-Mail: landwirtschaft@l-bank.de, Fax: 0711 122-2674.
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: 0800 45555 20.
Hotline L-Bank, Telefon: 0711 122-2345*, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de, *Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr.
Förderung von Know-how
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen und wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2021 um zwei Jahre verlängert. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
B2B-Pinnwand
Die B2B-Pinwand der Region Stuttgart (http://b2b.region-stuttgart.de) bündelt Gesuche und Angebote von Unternehmen aus der Region Stuttgart: Bspw. sucht ein Unternehmer ein bestimmtes Material oder ein anderer hat freie Kapazitäten in seinem Fuhrpark, die er anbieten möchte. Jedes Unternehmen kann selbstständig seine Angebote und Gesuche einpflegen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)