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Bisher wurde jede infizierte Person mit einem persönlichen Brief angeschrieben und über die jeweils aktuellen Regeln informiert. Aufgrund der hohen Fallzahlen bei gleichzeitig in der Regel milden Verläufen, wird die Stadt Ebersbach an der Fils die seit zwei Jahren täglich durchgeführte persönliche Information (telefonisch, per Post oder E-Mail) der mit Corona infizierten Personen einstellen. Die Absonderungspflicht bleibt vorerst weiterhin bestehen.
Um Sie trotzdem ausreichend zu informieren, haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet.
Für individuelle Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung. Ihre Anliegen dürfen Sie uns schriftlich an corona@stadt.ebersbach.de senden.
Alle Informationen rund um den Genesenen-Nachweis finden Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg. In der Regel stellen Ihnen Apotheken und Hausärtze einen Nachweis aus. Sie brauchen hierfür ein positives PCR-Testergebnis oder eine Quarantänebescheinigung. Ein positiver Schnelltest reicht nicht aus.
Bei Fragen zum Thema Entschädigung wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart: entschaedigung-ifsg@rps.bwl.de oder Telefon: 0711 904 39777.
Kitas
Die Kindertageseinrichtungen und die erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Falls Fragen bestehen, dürfen Sie gerne Ihre Einrichtungsleitungen ansprechen.
Schulen
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Schulleitung. Über die Unterrichtszeit hinaus wird mittags die kommunale Betreuung angeboten, sofern diese notwendig ist. Bitte geben Sie auch den erweiterten Betreuungsbedarf über die Unterrichtszeit hinaus, an die Schulleitungen weiter, damit die Betreuungsumfänge organisiert werden können.
Frau Weiser
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
Erdgeschoss, Zimmer 0.15
Telefon 07163 / 161 -233
corona@stadt.ebersbach.de