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    Foto: Marc-Steffen Unger

Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden vorgezogene Wahlen statt.

Vorzeitige Neuwahlen finden statt, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt. Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen.


Bundestagswahl 2021

Informationen zur nächsten Wahl des Bundestags am 26. September 2021 finden Sie auf dieser Seite:
Bundestagswahl 2021 - Der Bundeswahlleiter

Informationen für Wählerinnen und Wähler finden Sie auf dieser Seite:
Informationen für Wähler - Der Bundeswahlleiter

(Sie verlassen das Internetangebot der Stadtverwaltung Ebersbach und werden auf die Seite der Bundeswahlleitung weitergeleitet)


Informationen der Stadt Ebersbach an der Fils zur Bundestagswahl 2021


So hat Ebersbach gewählt

Nach dem Ende der Auszählungen finden Sie auf der verlinkten Seite das Wahlergebnis aus Ebersbach an der Fils (Sie verlassen das Internetangebot der Stadtverwaltung Ebersbach)


Wahlschein (Briefwahl) bequem zur Bundestagswahl 2021 online beantragen

Sie müssen die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, Wahlbezirks- und Wählernummer in das Antragsformular eintragen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt.

Die Wahlscheine können unter dem oben genannten Link bis Donnerstag, 23. September 2021, 12:00 Uhr beantragt werden.

Direkt im Bürgerbüro des Rathauses können Sie Briefwahl noch bis Freitag, 24. September, 18.00 Uhr beantragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Der Wahlbrief  mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag, 26. September 2021 um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergeramt@stadt.ebersbach.de  einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel.: 07163/161-0, Mail: buergeramt@stadt.ebersbach.de, FAX.: 07163/161-244

Kontakt

N.N.
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

EG, Zimmer 02
Tel. 07163 / 161-235
Fax 07163 / 161-244