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    Bürgerpreis

Bürgerpreis

Im Rahmen des Ehrenamtsempfangs wird der Bürgerpreis der Stadt Ebersbach verleihen. Er kann an ehrenamtlich für die Stadt tätige Bürger und andere Persönlichkeiten, die sich durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten zum Beispiel in den Bereichen Umwelt, Soziales, Kultur und Sport Verdienste erworben oder durch beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben, verliehen werden. Dies gilt auch für Gruppen und Organisationen.

Vorschläge zur Verleihung des Bürgerpreises können vom Bürgermeister, aus der Mitte des Gemeinderats oder durch Dritte eingebracht werden. Wir würden uns freuen, wenn für den Bürgerpreis auch viele Vorschläge aus der Bevölkerung eingereicht werden. Der Vorschlag sollte ausführlich schriftlich begründet sein (mind. ½ A 4-Seite) und kann bei Frau Hohl, Marktplatz 1, 73061 Ebersbach, Fax: 07163 161-101, hohl@stadt.ebersbach.de eingereicht werden. Frau Hohl steht Ihnen auch gerne für Fragen zur Verfügung (Telefon: 07163 161-101).

Hier die Ehrungsrichtlinie der Stadt Ebersbach zum Bürgerpreis:

Richtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und die Verleihung städtischer Ehrengaben vom 1.2.2000; (Auszug)

3.      Bürgerpreis

Der Bürgerpreis kann an ehrenamtlich für die Stadt tätige Bürger und andere Persönlichkeiten, die sich durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben oder durch beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben, verliehen werden. Dies gilt auch für Gruppen und Organisationen

Beispielhaft seien folgende Beurteilungskriterien aufgeführt :

  • Förderung der bestehenden Städtepartnerschaften, der europäischen Idee oder der  Völkerverständigung
  • Großer persönlicher Einsatz bei der Rettung von Menschen vor dem Tode oder bei der Verhütung erheblicher Schäden
  • Besondere Verdienste in der Vereinsarbeit (insbesondere langjährige Vereinsvorsitzende und sonstige Funktionsträger).
  • Der Besitz des Bürgerrechts der Stadt Ebersbach ist für die Verleihung des Bürgerpreises nicht Voraussetzung. 
  • Gestaltung bzw. Form des Bürgerpreises sind an keine Vorgaben gebunden und werden vom Bürgermeister festgelegt. Der Bürgerpreis wird zusammen mit einer Verleihungsurkunde ausgehändigt.
  • Die Form des Verleihungsakts wird im Einzelfall festgelegt, wobei in der Regel anzustreben ist, die Aushändigung der Bürgerpreise in einer jährlichen Gemeinschaftsveranstaltung in würdevollem Rahmen auszuhändigen.

Empfang für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte

Bürgerschaftliches Engagement ist zentraler Bestandteil des Zusammenlebens in Ebersbach und seinen Stadtteilen. In Vereinen, Verbänden, Kirchen, Schulen bis hin zu Nachbarschaftshilfe und Grünflächen-Patenschaften wird eine Vielzahl an Aktivitäten und Dienstleistungen angeboten, ohne die das Gemeindeleben Ebersbachs sehr viel ärmer wäre. Mit dem Empfang für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte möchte die Stadt dieses Engagement honorieren und Anreize für Bürger schaffen, sich gemeinnützig zu engagieren.

Der Empfang für ehrenamtlich Engagierte wird alle zwei Jahre von der Stadt Ebersbach durchgeführt. Alle Organisationen, Vereine und Glaubensgemeinschaften, bei denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren können ihre Engagierten bei der Stadtverwaltung anmelden, die diesen dann Einladungen zuschickt. Neben der Verleihung der Bürgerpreise und Ehrennadeln des Landes Baden-Württemberg bedankt sich die Stadt mit einem attraktiven kulturellen Highlight im zweiten Teil des Empfangs bei den Engagierten.

Kontakt

Frau Hohl
Büro des Bürgermeisters
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

1. OG Zimmer 20
Tel. 07163 / 161 - 101
hohl@stadt.ebersbach.de