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  • Ebersbach an der Fils

    Foto: Cristine Lietz  / pixelio.de

Barrierefreiheit

Gemäß § 10 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) sind öffentliche Stellen verpflichtet die Inhalte der Internetseite barrierefrei zu gestalten.

Die Stadtverwaltung Ebersbach wird dieser Verpflichtung zügig nachkommen. Für die Umsetzung wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Es ist jedoch unser Ziel, Ihnen so schnell wie möglich die Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Daher arbeiten wir kontinuierlich an der Umsetzung.

Was ist "barrierefreies Internet"?

Barrierefreie Internetangebote sind für alle Menschen zugänglich. Behinderte Menschen sollen gemäß "L-BGG" gleichberechtigt alle Inhalte des Internetangebotes nutzen können.

Übersicht möglicher Maßnahmen:

(Auszug, keine Garantie auf Vollständigkeit)
  • Bereitstellung von Texten in leichter Sprache
  • Textalternativen für alle nicht-Text Inhalte (z. B. Bilder, Grafiken, Audio- und Videoinhalte)
  • Responsive Darstellung
  • Die Seite ist ohne Maus bedienbar
  • Ausreichend Kontrast, sodass Inhalte im Vorder- und im Hintergrund von jedem auseinander gehalten werden können
  • Links heben sich ausreichend vom restlichen Text ab
  • Schrift ist skalierbar
  • Seiten sind klar strukturiert (Überschriften, Zwischenüberschriften usw.)
  • PDFs sind barrierefrei
  • ...

Der Internetauftritt der Stadtverwaltung Ebersbach entspricht momentan leider noch nicht den Standards einer barrierefreien Website. Wie weiter oben beschrieben, erfolgt die Umsetzung kontinuierlich. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.