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Grillplatzbenutzung

Benutzungsordnung Grillplätze auf Gemarkung Ebersbach a. d. Fils (mit Teilorten)

Die attraktiven Grillplätze unserer Stadtteile Roßwälden und Weiler werden sowohl von vielen Einheimen als auch von vielen Gästen gerne angenommen. Der städtische Bauhof kümmert sich sehr engagiert um eine saubere Anlage. Leider kommt es immer wieder zu Verschmutzungen und Sachbeschädigungen. Daher informieren wir zum Start der „Draußen-Saison“ über die Benutzungsregelung für unsere Grillplätze. Bitte helfen Sie mit, diese schönen Anlagen ordentlich und sauber zu erhalten.

Benutzungsordnung

  1. Lediglich beim Grillplatz „Drei Linden“ (Roßwälden) ist eine Zufahrt mit PKW möglich; hier ist der Parkierungsplan des Ordnungsamtes einzuhalten.
    Die anderen Grillplätze dürfen nicht angefahren werden.
  2. Holz- und Brennmaterialien sind mitzubringen. Die Grillplätze sind keine Holzablage.
  3. Das Anlegen von weiteren Grillstellen ist nicht erlaubt. Offenes Feuer außerhalb der Grillstelle ist nicht zulässig.
  4. Das Aufstellen von Zelten sowie das Übernachten auf dem Grillplatz ist nicht gestattet.
  5. Stromaggregate sowie andere Stromquellen dürfen nicht betrieben werden.
  6. Die gesamten Anlagen sind zu schonen und sauber zu halten.
    Angefallener Müll und Restholz sind beim Verlassen des Platzes mitzunehmen.
    Beschädigungen an Bäumen, Sträuchern, Sitzgelegenheiten etc. sind zu unterlassen.
  7. a) Nach 22.00 Uhr darf kein ruhestörender Lärm wie z.B. laute Musik etc. entstehen.

    b) Grillplatz „Linde“ in Weiler:
        
    - Die Nutzung des Grillplatzes „Linde“ wird auf 21.30 Uhr beschränkt.
    - Eine verlängerte Nutzungsdauer über 21.30 Uhr hinaus, ist ausschließlich für einheimische Vereine /
      Gruppierungen zugelassen.  Sie bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Stadt (siehe lfd. Nr. 11).
  8. Die Grillplatzbenutzung muss bis 01.00 Uhr beendet sein und der Platz aufgeräumt verlassen werden.
  9. Es besteht kein Anspruch auf alleinige Benutzung des Grillplatzes; es dürfen jedoch maximal 120 Personen gleichzeitig den Platz benutzen
  10. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen sind mindestens 2 Toiletten, bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen mindestens 4 Toiletten aufzustellen.
  11. Vor der Grillplatzbenutzung ist eine Genehmigung (schriftlicher Antrag unter Angabe von Namen, Alter und Anschrift des Verantwortlichen, Art der Veranstaltung und Teilnehmerzahl) beim Bürgermeisteramt Ebersbach an der Fils – Amt für Bürgerservice und Soziales oder Verwaltungsstellen - einzuholen, wenn mit mehr als 50 Teilnehmern gerechnet werden muss.
    Mit dem Antrag anerkennt der Unterzeichner stellvertretend für alle Benutzer der Grillanlage die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen.
    GEBÜHR:   12.50 €
    KAUTION: 150.00 €
  12.  Gewerbliche Nutzungen sind nicht gestattet.
  13. 12.   Auch bei nicht-gewerblicher Nutzung ist Gläser- bzw. Flaschenpfand zu verlangen.
  14. Benutzer ohne Genehmigung haben mit einer Anzeige zu rechnen.  Polizei und Bürgermeisteramt führen regelmäßig Kontrollen durch.
  15. Werden vor der Grillplatzbenutzung Beschädigungen oder Verunreinigungen entdeckt, so ist das Bürgermeisteramt hiervon zu unterrichten. Nach der Nutzung festgestellte Beschädigungen oder Verunreinigungen werden auf Kosten des Verantwortlichen beseitigt.
  16. Zuwiderhandlungen werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Landesnaturschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung, Abfallbeseitigungsgesetz) geahndet.

Grillplatz "Linde"

Die Regeln:

  1. Den Grillplatz bitte bis 21.30 Uhr aufgeräumt verlassen. Eine verlängerte Nutzungsdauer ist ausschließlich für einheimische Vereine / Gruppierungen zugelassen.  Sie bedarf der schriftlichen Genehmigung (siehe unten, lfd. Nr. 9).
  2. Die Zufahrt ist nicht gestattet und bedarf einer Sondergenehmigung. Parken ist nicht gestattet.
  3. Holz- und Brennmaterialien bitte mitbringen.
  4. Weiteren Grillstellen oder offenes Feuer sind außerhalb der Grillstelle nicht gestattet.
  5. Zelten oder Übernachten ist nicht gestattet.
  6. Stromaggregate sowie andere Stromquellen dürfen nicht betrieben werden.
  7. Kein alleiniges Benutzungsrecht; jedoch maximal 120 Personen gleichzeitig.
  8. Toiletten:
    - >   50 Personen:  mindestens 2 Toiletten
    - > 100 Personen:  mindestens 4 Toiletten
  9. Genehmigung ab 50 Personen erforderlich:   
    Vor der Grillplatzbenutzung ist eine Genehmigung (schriftlicher Antrag unter Angabe von Namen, Alter und Anschrift des Verantwortlichen, Art der Veranstaltung und Teilnehmerzahl)  beim Bürgermeisteramt Ebersbach an der Fils – Amt für Bürgerservice und Soziales oder Verwaltungsstellen – einzuholen. Mit dem Antrag erkennt der Unterzeichner stellvertretend für alle Benutzer der Grillanlage die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an. Benutzer ohne Genehmigung haben mit einer Anzeige zu rechnen. Polizei und Bürgermeisteramt führen regelmäßig Kontrollen durch. 
  10. Gewerbliche Nutzungen sind nicht gestattet. Auch bei nicht-gewerblicher Nutzung ist Gläser- bzw. Flaschenpfand zu verlangen.
  11. Bitte die Anlage sauber halten und schonen. Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit! 

Grillplatz "Buschel"

Die Regeln:

  1. Die Zufahrt ist nicht gestattet und bedarf einer Sondergenehmigung. Parken ist nicht gestattet.
  2. Holz- und Brennmaterialien bitte mitbringen.
  3. Keine weiteren Grillstellen.  Kein offenes Feuer außerhalb der Grillstelle.
  4. Zelten oder Übernachten ist nicht gestattet.
  5. Stromaggregate sowie andere Stromquellen dürfen nicht betrieben werden.
  6. Bitte Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr beachten.
  7. Den Grillplatz bitte bis 01.00 Uhr aufgeräumt verlassen.
  8. Kein alleiniges Benutzungsrecht; jedoch maximal 120 Personen gleichzeitig.
  9. Toiletten:
    - >   50 Personen:  mindestens 2 Toiletten
    - > 100 Personen:  mindestens 4 Toiletten
  10. Genehmigung ab 50 Personen erforderlich:
    Vor der Grillplatzbenutzung ist eine Genehmigung (schriftlicher Antrag unter Angabe von Namen, Alter und Anschrift des Verantwortlichen, Art der Veranstaltung und Teilnehmerzahl)  beim Bürgermeisteramt Ebersbach an der Fils – Amt für Bürgerservice und Soziales oder Verwaltungsstellen –. Mit dem Antrag erkennt der Unterzeichner stellvertretend für alle Benutzer der Grillanlage die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.
  11. Gewerbliche Nutzungen sind nicht gestattet. Auch bei nicht-gewerblicher Nutzung ist Gläser- bzw. Flaschenpfand zu verlangen.
  12. Bitte die Anlage sauber halten und schonen. Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit! 

Grillplatz "Drei Linden"

Die Regeln:

  1. Parken ist auf den ausgewiesenen Parkflächen gestattet.
  2. Holz- und Brennmaterialien bitte mitbringen.
  3. Keine weiteren Grillstellen.  Kein offenes Feuer außerhalb der Grillstelle.
  4. Zelten oder Übernachten ist nicht gestattet.
  5. Stromaggregate sowie andere Stromquellen dürfen nicht betrieben werden.
  6. Bitte Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr beachten.
  7. Den Grillplatz bitte bis 01.00 Uhr aufgeräumt verlassen
  8. Kein alleiniges Benutzungsrecht; jedoch maximal 120 Personen gleichzeitig.
  9. Toiletten:
    - >   50 Personen:  mindestens 2 Toiletten
    - > 100 Personen:  mindestens 4 Toiletten
  10. Genehmigung ab 50 Personen erforderlich:
    Vor der Grillplatzbenutzung ist eine Genehmigung (schriftlicher Antrag unter Angabe von Namen, Alter und Anschrift des Verantwortlichen, Art der Veranstaltung und Teilnehmerzahl)  beim Bürgermeisteramt Ebersbach an der Fils – Amt für Bürgerservice und Soziales oder Verwaltungsstellen –. Mit dem Antrag erkennt der Unterzeichner stellvertretend für alle Benutzer der Grillanlage die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.
  11. Gewerbliche Nutzungen sind nicht gestattet. Auch bei nicht-gewerblicher Nutzung ist Gläser- bzw. Flaschenpfand zu verlangen.
  12. Bitte die Anlage sauber halten und schonen. Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit!