Benutzungsordnung Grillplätze auf Gemarkung Ebersbach a. d. Fils (mit Teilorten)
Die attraktiven Grillplätze unserer Stadtteile Roßwälden und Weiler werden sowohl von vielen Einheimen als auch von vielen Gästen gerne angenommen. Der städtische Bauhof kümmert sich sehr engagiert um eine saubere Anlage. Leider kommt es immer wieder zu Verschmutzungen und Sachbeschädigungen. Daher informieren wir zum Start der „Draußen-Saison“ über die Benutzungsregelung für unsere Grillplätze. Bitte helfen Sie mit, diese schönen Anlagen ordentlich und sauber zu erhalten.
Benutzungsordnung
- Lediglich beim Grillplatz „Drei Linden“ (Roßwälden) ist eine Zufahrt mit PKW möglich; hier ist der Parkierungsplan des Ordnungsamtes einzuhalten.
Die anderen Grillplätze dürfen nicht angefahren werden. - Holz- und Brennmaterialien sind mitzubringen. Die Grillplätze sind keine Holzablage.
- Das Anlegen von weiteren Grillstellen ist nicht erlaubt. Offenes Feuer außerhalb der Grillstelle ist nicht zulässig.
- Das Aufstellen von Zelten sowie das Übernachten auf dem Grillplatz ist nicht gestattet.
- Stromaggregate sowie andere Stromquellen dürfen nicht betrieben werden.
- Die gesamten Anlagen sind zu schonen und sauber zu halten.
Angefallener Müll und Restholz sind beim Verlassen des Platzes mitzunehmen.
Beschädigungen an Bäumen, Sträuchern, Sitzgelegenheiten etc. sind zu unterlassen. - a) Nach 22.00 Uhr darf kein ruhestörender Lärm wie z.B. laute Musik etc. entstehen.
b) Grillplatz „Linde“ in Weiler:
- Die Nutzung des Grillplatzes „Linde“ wird auf 21.30 Uhr beschränkt.
- Eine verlängerte Nutzungsdauer über 21.30 Uhr hinaus, ist ausschließlich für einheimische Vereine /
Gruppierungen zugelassen. Sie bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Stadt (siehe lfd. Nr. 11). - Die Grillplatzbenutzung muss bis 01.00 Uhr beendet sein und der Platz aufgeräumt verlassen werden.
- Es besteht kein Anspruch auf alleinige Benutzung des Grillplatzes; es dürfen jedoch maximal 120 Personen gleichzeitig den Platz benutzen
- Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen sind mindestens 2 Toiletten, bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen mindestens 4 Toiletten aufzustellen.
- Vor der Grillplatzbenutzung ist eine Genehmigung (schriftlicher Antrag unter Angabe von Namen, Alter und Anschrift des Verantwortlichen, Art der Veranstaltung und Teilnehmerzahl) beim Bürgermeisteramt Ebersbach an der Fils – Amt für Bürgerservice und Soziales oder Verwaltungsstellen - einzuholen, wenn mit mehr als 50 Teilnehmern gerechnet werden muss.
Mit dem Antrag anerkennt der Unterzeichner stellvertretend für alle Benutzer der Grillanlage die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen.
GEBÜHR: 12.50 €
KAUTION: 150.00 € - Gewerbliche Nutzungen sind nicht gestattet.
- 12. Auch bei nicht-gewerblicher Nutzung ist Gläser- bzw. Flaschenpfand zu verlangen.
- Benutzer ohne Genehmigung haben mit einer Anzeige zu rechnen. Polizei und Bürgermeisteramt führen regelmäßig Kontrollen durch.
- Werden vor der Grillplatzbenutzung Beschädigungen oder Verunreinigungen entdeckt, so ist das Bürgermeisteramt hiervon zu unterrichten. Nach der Nutzung festgestellte Beschädigungen oder Verunreinigungen werden auf Kosten des Verantwortlichen beseitigt.
- Zuwiderhandlungen werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Landesnaturschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung, Abfallbeseitigungsgesetz) geahndet.