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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024

(bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 14.03.2024)


Verordnung der Stadt Ebersbach an der Fils zum Schutz freilebender Katzen ((Katzenschutzverordnung – KatzenschutzVO)

Auf Grund von §13b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006, zuletzt geändert am 19.06.2020, in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über die Übertragung der Ermächtigung nach §13b des Tierschutzgesetzes vom 19.11.2013 wird verordnet:

(bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 05.03.2024)


Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19. Dezember 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

(bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 19.01.2024)


Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 26.10.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer für die Folgejahre festgesetzt auf

- 420 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

- 480 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

 Die Hebesätze sind für 2024 unverändert zu 2023. In 2022 ging jedem, aufgrund der damaligen Hebesatzerhöhung, ein neuer Grundsteuerbescheid zu.

1. Steuerfestsetzung

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 und 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung auf der Ebersbacher Homepage sowie im Ebersbacher Stadtblatt die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse Ebersbach zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Ebersbach an der Fils, Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils, erhoben werden.

4. Hinweise

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.

5. Auskunft

Auskünfte erteilt die Abteilung Finanzwirtschaft:
Frau Elbasan, Tel. (07163) 161-125
E-Mail: elbasan@stadt.ebersbach.de


gez. Eberhard Keller
Bürgermeister

(bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 8.1.2024) 


Neufassung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO  zum Sammeln, Verwenden von Niederschlagswasser der Stadt Ebersbach an der Fils (Zisternensatzung)

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils hat am 28.11.2023 beschlossen, die sog. Zisternensatzung neu zu fassen und das dafür gemäß § 74 Abs. 6 LBO vorgeschriebene Satzungsverfahren durchzuführen. Der Satzungsentwurf wurde in dieser Gemeinderatsitzung anerkannt und für das Verfahren freigegeben.

Der Satzungsentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom vom 22.12.2023  bis einschließlich 26.01.2024 im Rathaus Ebersbach, Bau- und Umweltamt, Marktplatz 1, 2. OG vor Zimmer 25 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten Montag 7.30 bis 15.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr,
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Zudem stehen der Satzungsentwurf und die Begründung auf der Homepage der Stadt unter https://www.ebersbach.de/media/files/entwurf-neufassung-zisternensatzung.pdf  und https://www.ebersbach.de/media/files/begruendung-entwurf-neufassung-zisternensatzung.pdf zur Einsichtnahme bereit.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.  (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ebersbach, den 12.12.2023
Fachbereich Bauen und Umwelt

(bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 12.12.2023)


Ernennung Vollzugsbediensteter

Bei der Stadtverwaltung Ebersbach a.d. Fils, Fachbereich Bürgerservice und Bildung - Kommunaler Ordnungsdienst - , wird nach§§ 57, 58 Ordnungswidrigkeitengese.tz und §125 Polizeigesetz Baden-Württemberg i. V. m. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVOPolG) vom 16.09.1994 folgender gemeindlicher Vollzugsbediensteter benannt:

Frau Manuela Raichle 

I. Aufgabenübertragung

Dem gemeindlichen Vollzugsbediensteten werden nach §§ 113 und 125 PolG Baden­Württemberg die in der geltenden Fassung des§ 31 Abs. 1 Nr.1 - 9 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes vom 16.09.1994 polizeiliche Vollzugsaufgaben der Ortspolizeibehörde übertragen: 

II. Zuständigkeit Polizeivollzugsdienst

Die Zuständigkeit des Polizeivollzugdienstes bleibt unberührt; die örtlich zuständige Polizeidienststelle (Polizeiposten Ebersbach/Fils, Polizeirevier Uhingen) wird nach § 31 III der DVOPolG informiert 

III. Öffentliche Bekanntmachung

Nach § 32 DVOPolG wird die Übertragung der polizeilichen Vollzugsaufgaben im Ebersbacher Stadtblatt öffentlich bekanntgemacht. 

IV. Gültigkeit

Die Aufgabenübertragung erfolgt zum 01.10.2023 

Sie ergeht jederzeit widerruflich. 

Ebersbach a.d. Fils, den 26.9.2023
Keller
Bürgermeister

Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 27.9.2023


Nachtrag zur Öffentlichen Bekanntmachung gem. § 7e Abs. 6 Klimaschutzgesetz (KSG) Baden-Württemberg

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die Stadt Ebersbach an der Fils, vertreten durch Herrn Bürgermeister Eberhard Keller, Stadt Ebersbach an der Fils, Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils; Telefon 07163/1610, E-Mail rathaus@stadt.ebersbach.de. 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter ist Herr Bauch, Komm.ONE (Anstalt des öffentlichen Rechts), Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/810814444, E-Mail datenschutzbeauftragte@komm.one. 

Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 26.09.2023


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 7e Abs. 6 Klimaschutzgesetz (KSG) Baden-Württemberg

Die Stadt Ebersbach an der Fils erstellt ab September 2023 bis August 2024 ihren ersten kommunalen Wärmeplan.

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Freitag, 25.8.2023)


Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zum Schutz des Ökosystems Oberflächengewässer

Das Landratsamt Göppingen als untere Wasserbehörde erlässt aufgrund §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 20 Abs. 1, 80 Abs. 2 Nr. 3 und 82 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für das Gebiet des Landkreises Göppingen folgende

Allgemeinverfügung

zur Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zum Schutz des

Ökosystems Oberflächengewässer.

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 22.8.2023)


Friedhofsatzung der Stadt Ebersbach an der Fils

Aufgrund von de r§§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Be­stattungsgesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 08.07.1970 (GVBI S. 395), zu­letzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2021 (GBI. S. 55), § 4 und § 11 der Gemeindeord­nung Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GVBI. S. 581 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), und den §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetz vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Ge­setz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 16. Mai 2023 folgende Friedhofsatzung beschlossen:

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 13.6.2023)


Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung


1. Haushaltssatzung der Stadt Ebersbach an der Filsfür das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von §79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. März 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

43.054.116

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

44.331.128

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.277.012

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

-1.227.012

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

600.000

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

1.200

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

601.200

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-675.812

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

41.884.158

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

40.785.722

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender
     Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.098.436

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.469.150

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

12.670.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
 Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-8.200.850

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-7.102.414

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

7.962.400

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

860.060

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

7.102.340

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
 Saldo des Finanzhaushalts 
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-74

 

§ 2 Kreditermächtigung

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf   7.962.400 EUR.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 900.000 EUR.

§4 Kassenkredite

DerHöchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000EUR.

§5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

420v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

480v.H.

 der Steuermessbeträge;

 

2.für die Gewerbesteuer auf

385v.H.

 der Steuermessbeträge.

 

 

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Ebersbach, 21.03.2023

gez.

Keller, Bürgermeister 

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023) 

 

Wirtschaftsplan Stadtwerke und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans Stadtwerke

 

2. Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ebersbach an der Filsfür das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 11 ff. des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 21. März 2023 folgenden Beschluss gefasst: 

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ebersbach an der Fils für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgestellt mit:

 

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

2.523.371

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

2.501.104

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

22.367

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

22.367

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

22.367


2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.450.760

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.030.830

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarfaus laufender
Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

419.930

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

13.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.225.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
 Investitionstätigkei
t (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.242.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-822.070

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.963.600

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.141.590

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
 Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

822.010

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
 Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-60

 

§ 2 Kreditermächtigung

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf   1.963.600 EUR.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0EUR.

§4 Kassenkredite

DerHöchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000EUR.

 

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Ebersbach an der Fils, 21.03.2023

Stadtwerke Ebersbach

gez.
Keller
Bürgermeister 

gez.
Blank
Kaufmännischer Betriebsleiter   

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023)

 

Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung und
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans
Abwasserbeseitigung

3. Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“ für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 11 ff. des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 21. März 2023 folgenden Beschluss gefasst: 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgestellt mit:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

2.603.234

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

2.610.477

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-7.243

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

-7.243

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-7.243

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.319.900

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.628.591

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarfaus laufender Verwaltungstätig-
     keit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

691.309

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

20.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.202.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.182.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.182.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.656.400

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.165.725

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.490.675

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-16

 

§ 2 Kreditermächtigung

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf   3.656.400EUR.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0EUR.

§4 Kassenkredite

DerHöchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000EUR.

 

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Ebersbach an der Fils, 21.03.2023

Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“

gez.Keller
Bürgermeister 

gez.Blank
Kaufmännischer Betriebsleiter

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023)  

 

4. Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung Ebersbach an der Fils für das Haushaltsjahr 2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.03.2023 bestätigt.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen liegen zur Einsichtnahme vom 28.04.23 bis 12.05.23 im Bürgerservice (Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Zusätzlich ist der Haushaltsplan 2023 auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Für eine Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an hoehn@stadt.ebersbach.de.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 

 

Ebersbach an der Fils, 25.04.2023

gez. Keller
Bürgermeister

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023)


Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung

(Abwassersatzung - AbwS)
der Stadt Ebersbach an der Fils

in der Fassung vom 23.01.2007, geändert durch Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.11.2007, 15.12.2009, 25.01.2011, 08.11.2011, 30.04.2013, 01.03.2016,15.11.2016, 09.03.2021, 24.01.2023 und 18.04.2023.

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13 bis 17, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach am 18.04.2023 folgende Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Ebersbach an der Fils be- schlossen:

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Montag, 24.4.2023)


Satzung
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung- WVS)
der Stadt Ebersbach an der Fils

in der Fassung vom 23.01.2007, geändert durch Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.11.2007, 16.11.2010, 17.06.2011, 23.10.2012, 30.04.2013, 19.11.2013, 18.11.2014, 01.03.2016, 15.11.2016, 12.12.2017, 20.11.2018, 09.03.2021, 24.01.2023 und 18.04.2023.

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13 bis 17, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach am 18.04.2023 folgende Satzung über den An-schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und den Anschluss der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung –WVS) beschlossen:

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Montag, 24.4.2023)


SATZUNG
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Auf Grund der §§ 2,26 Abs. 1 Satz 3, 34,38 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 18.04.2023 folgende Satzung beschlossen:

(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Montag, 24.4.2023)


Die Stadt Ebersbach veröffentlicht am 09.02.2023 die Eröffnungsbilanz vom 01.01.2015.  Diese Veröffentlichung steht im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat der Stadt Ebersbach am 9. April 2013 beschlossenen Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) und der damit verbundenen Umstellung des Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik zum 1. Januar 2015. 

Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten zum Stichtag 1. Januar 2015 erfolgt in der sogenannten Vermögensrechnung (Bilanz). Sie gibt, wie jede kaufmännische Bilanz, Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Stadt zum Bilanzstichtag darstellt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt. 

In der Eröffnungsbilanz ist somit erstmals das gesamte Vermögen der Stadt Ebersbach an der Fils sowie alle Verbindlichkeiten dargestellt. 

Ebersbach, den 09.02.2023
Bürgermeister Eberhard Keller


(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Donnerstag, 9.2.2023)


Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplanes der Stadt Ebersbach an der Fils

Die Stadt Ebersbach an der Fils hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einen Lärmaktions-plan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. Oktober 2021 die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 3. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen flossen in die Abwägung mit ein.

In seiner Sitzung vom 5. April 2022 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes können Sie hier auf unserer Homepage einsehen. 


Das komplette Stadtrecht der Stadt Ebersbach (Satzungen, Verordnungen) finden Sie hier zum Download.

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