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Bei der Stadtverwaltung Ebersbach a.d. Fils, Fachbereich Bürgerservice und Bildung - Kommunaler Ordnungsdienst - , wird nach§§ 57, 58 Ordnungswidrigkeitengese.tz und §125 Polizeigesetz Baden-Württemberg i. V. m. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVOPolG) vom 16.09.1994 folgender gemeindlicher Vollzugsbediensteter benannt:
Frau Manuela Raichle
1. Aufgabenübertragung
Dem gemeindlichen Vollzugsbediensteten werden nach §§ 113 und 125 PolG BadenWürttemberg die in der geltenden Fassung des§ 31 Abs. 1 Nr.1 - 9 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes vom 16.09.1994 polizeiliche Vollzugsaufgaben der Ortspolizeibehörde übertragen:
II. Zuständigkeit Polizeivollzugsdienst
Die Zuständigkeit des Polizeivollzugdienstes bleibt unberührt; die örtlich zuständige Polizeidienststelle (Polizeiposten Ebersbach/Fils, Polizeirevier Uhingen) wird nach § 31 III der DVOPolG informiert
III. Öffentliche Bekanntmachung
Nach § 32 DVOPolG wird die Übertragung der polizeilichen Vollzugsaufgaben im Ebersbacher Stadtblatt öffentlich bekanntgemacht.
IV. Gültigkeit
Die Aufgabenübertragung erfolgt zum 01.10.2023
Sie ergeht jederzeit widerruflich.
Ebersbach a.d. Fils, den 26.9.2023
Keller
Bürgermeister
Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 27.9.2023
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die Stadt Ebersbach an der Fils, vertreten durch Herrn Bürgermeister Eberhard Keller, Stadt Ebersbach an der Fils, Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils; Telefon 07163/1610, E-Mail rathaus@stadt.ebersbach.de.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter ist Herr Bauch, Komm.ONE (Anstalt des öffentlichen Rechts), Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/810814444, E-Mail datenschutzbeauftragte@komm.one.
Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 26.09.2023
Die Stadt Ebersbach an der Fils erstellt ab September 2023 bis August 2024 ihren ersten kommunalen Wärmeplan.
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Freitag, 25.8.2023)
Das Landratsamt Göppingen als untere Wasserbehörde erlässt aufgrund §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 20 Abs. 1, 80 Abs. 2 Nr. 3 und 82 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für das Gebiet des Landkreises Göppingen folgende
Allgemeinverfügung
zur Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zum Schutz des
Ökosystems Oberflächengewässer.
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 22.8.2023)
Aufgrund von de r§§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 08.07.1970 (GVBI S. 395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2021 (GBI. S. 55), § 4 und § 11 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GVBI. S. 581 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), und den §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetz vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 16. Mai 2023 folgende Friedhofsatzung beschlossen:
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 13.6.2023)
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Stadt Ebersbach an der Filsfür das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von §79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. März 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 43.054.116 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 44.331.128 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.277.012 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | -1.227.012 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 600.000 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 1.200 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 601.200 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -675.812 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 41.884.158 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 40.785.722 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 1.098.436 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.469.150 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 12.670.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -8.200.850 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -7.102.414 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 7.962.400 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 860.060 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 7.102.340 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -74 |
§ 2 Kreditermächtigung
DerGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 7.962.400 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 900.000 EUR.
§4 Kassenkredite
DerHöchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000EUR.
§5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer |
|
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 420v.H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 480v.H. |
der Steuermessbeträge; |
| |
2. | für die Gewerbesteuer auf | 385v.H. |
der Steuermessbeträge. |
|
.................................................................................................................................................................
Ebersbach, 21.03.2023
gez.
Keller, Bürgermeister
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023)
Wirtschaftsplan Stadtwerke und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans Stadtwerke
2. Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ebersbach an der Filsfür das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 11 ff. des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 21. März 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ebersbach an der Fils für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgestellt mit:
§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 2.523.371 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 2.501.104 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 22.367 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | 22.367 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | 22.367 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.450.760 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.030.830 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarfaus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 419.930 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 13.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.225.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.242.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -822.070 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.963.600 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.141.590 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 822.010 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -60 |
§ 2 Kreditermächtigung
DerGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.963.600 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0EUR.
§4 Kassenkredite
DerHöchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000EUR.
.................................................................................................................................................................
Ebersbach an der Fils, 21.03.2023
Stadtwerke Ebersbach
gez.
Keller
Bürgermeister
gez.
Blank
Kaufmännischer Betriebsleiter
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023)
Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung und
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans
Abwasserbeseitigung
3. Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“ für das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 11 ff. des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 21. März 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgestellt mit:
§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 2.603.234 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 2.610.477 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -7.243 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | -7.243 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -7.243 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.319.900 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.628.591 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarfaus laufender Verwaltungstätig- keit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 691.309 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 20.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.202.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -3.182.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -3.182.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 3.656.400 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.165.725 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.490.675 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -16 |
§ 2 Kreditermächtigung
DerGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.656.400EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0EUR.
§4 Kassenkredite
DerHöchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000EUR.
.................................................................................................................................................................
Ebersbach an der Fils, 21.03.2023
Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“
gez.Keller
Bürgermeister
gez.Blank
Kaufmännischer Betriebsleiter
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023)
4. Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung Ebersbach an der Fils für das Haushaltsjahr 2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.03.2023 bestätigt.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen liegen zur Einsichtnahme vom 28.04.23 bis 12.05.23 im Bürgerservice (Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Zusätzlich ist der Haushaltsplan 2023 auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Für eine Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an hoehn@stadt.ebersbach.de.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ebersbach an der Fils, 25.04.2023
gez. Keller
Bürgermeister
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Dienstag, 25.4.2023)
Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS)
der Stadt Ebersbach an der Fils
in der Fassung vom 23.01.2007, geändert durch Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.11.2007, 15.12.2009, 25.01.2011, 08.11.2011, 30.04.2013, 01.03.2016,15.11.2016, 09.03.2021, 24.01.2023 und 18.04.2023.
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13 bis 17, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach am 18.04.2023 folgende Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Ebersbach an der Fils be- schlossen:
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Montag, 24.4.2023)
Satzung
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung- WVS)
der Stadt Ebersbach an der Fils
in der Fassung vom 23.01.2007, geändert durch Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.11.2007, 16.11.2010, 17.06.2011, 23.10.2012, 30.04.2013, 19.11.2013, 18.11.2014, 01.03.2016, 15.11.2016, 12.12.2017, 20.11.2018, 09.03.2021, 24.01.2023 und 18.04.2023.
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13 bis 17, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach am 18.04.2023 folgende Satzung über den An-schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und den Anschluss der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung –WVS) beschlossen:
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Montag, 24.4.2023)
SATZUNG
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Auf Grund der §§ 2,26 Abs. 1 Satz 3, 34,38 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 18.04.2023 folgende Satzung beschlossen:
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Montag, 24.4.2023)
Die Stadt Ebersbach veröffentlicht am 09.02.2023 die Eröffnungsbilanz vom 01.01.2015. Diese Veröffentlichung steht im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat der Stadt Ebersbach am 9. April 2013 beschlossenen Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) und der damit verbundenen Umstellung des Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik zum 1. Januar 2015.
Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten zum Stichtag 1. Januar 2015 erfolgt in der sogenannten Vermögensrechnung (Bilanz). Sie gibt, wie jede kaufmännische Bilanz, Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Stadt zum Bilanzstichtag darstellt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt.
In der Eröffnungsbilanz ist somit erstmals das gesamte Vermögen der Stadt Ebersbach an der Fils sowie alle Verbindlichkeiten dargestellt.
Ebersbach, den 09.02.2023
Bürgermeister Eberhard Keller
(Bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am Donnerstag, 9.2.2023)
Die Stadt Ebersbach an der Fils hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einen Lärmaktions-plan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. Oktober 2021 die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 3. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen flossen in die Abwägung mit ein.
In seiner Sitzung vom 5. April 2022 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes können Sie hier auf unserer Homepage einsehen.
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
oder
Postfach 1129
73055 Ebersbach an der Fils
Tel. 07163 / 161 - 0
Alle Dienststellen sind auch per Durchwahl zu erreichen
Fax 07163 / 161 - 244