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Wertstoffhof Ebersbach

Was darf im Wertstoffhof abgegeben werden?

Der Wertstoffhof in Ebersbach ist eine dezentrale Abteilung der Wertstoffzentren Göppingen (beim Müllheizkraftwerk, Iltishofweg 40, Göppingen sowie Großeislinger Str. 59, Göppingen) und aus Platzgründen nicht in der Lage, dieselben Gegenstände wie das Wertstoffzentrum anzunehmen.

Deswegen der Hinweis: Lampen, Mikrowellenherde, Grillautomaten, 5-Liter-Boiler, Ventilatoren, Heizlüfter etc. können grundsätzlich nur über Anforderungskarte (“grüne Karte”) entsorgt werden, oder durch eine Selbstanlieferung bei den Wertstoffzentren. Abholkarten sind in den Rathäusern und in den Sparkassenfilialen erhältlich.

Folgende Gegenstände können im Wertstoffhof Ebersbach abgegeben werden:

Altglas

alle Arten von Behälterglas wie Flaschen, Trinkgläser, Marmeladegläser, Gläschen von Babynahrung, Parfümfläschchen und andere Glasflakons, Ketchupflaschen.

Einwurf ohne Deckel, Fremdstoffe und Restinhalt und nach Farben getrennt. (weiß, braun, grün, andersfarbiges Glas (rot, blau) gehört in den Grünglascontainer)

Nicht mit Behälterglas verwertbar sind

Altkleider und Altschuhe

Altkleider
Verwendbar sind gut erhaltene Kleidungsstücke sowie Decken, Bettbezüge, Laken und andere brauchbare Haushaltstextilien. Die Kleider bitte verschlossen in Plastiksäcken einwerfen, damit sie nicht schmutzig und feucht werden. Nicht verwendbar sind verschmutzte Kleider, Lumpen, Stoffreste => Restmülltonne

Altschuhe
Verwendbar sind gut erhaltene Schuhe, bitte paarweise zusammengebunden einwerfen. Nicht verwendbar sind Gummistiefel, Skistiefel, Schlittschuhe

Bauschutt und Erdaushub

Angenommen werden Erdmaterial, Lehm, Steine, Mauerwerk, Dachziegel, Fenster- und Spiegelglas (ohne Rahmen), Kacheln, Fliesen, Keramik, Porzellan, Verbundsteine, U-Steine, Rigips ohne Styroporkaschierung. Kleinmengen nur noch bis max. 20 Liter kostenlos. Keine Ausgabe von Gebührenmarken mehr.

Nicht angenommen werden

  • asbesthaltige Abfälle (Eternitplatten, Welleternit, Asbestzement) => Firma ETG
  • Steine aus Nachtspeicheröfen; Nachtspeichergeräte am besten komplett => Firma GEDEMO, Telefon 07331 9889-0
  • brennbare Renovierungs-Abfälle (Holz, Plastikeimer, Tapetenreste)
  • Rigips mit Styroporkaschierung => Firma ETG
  • große Betonteile (größer 80 cm x 80 cm) und bewehrter Beton => Firma ETG
  • Glaswolle/Steinwolle => Firma ETG

CD und DVD

Angenommen werden CD, CD-Rom, DVD

Nicht angenommen werden
· Hüllen => Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk und in der Großeislinger Str. 59), Gelber Sack
· Papiereinleger, Booklets => Altpapiercontainer

Elektrokleingeräte (2 Gitterboxen)

Angenommen werden
kleine Haushaltsgeräte und Kleingeräte der Unterhaltungselektronik aus Haushalten. (Info zur Elektogeräte-Abholkarte ("grüne Karte") finden Sie hier)

Elektrogeräte müssen komplett abgegeben werden.·

  • kleine Handstaubsauger
  • sonstige kleine Reinigungsgeräte (z. B. kleine Dampfreiniger)
  • Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
  • Toaster und Fritteusen
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • elektrische Messer
  •  Waagen
  • Haarschneidegeräte und -trockner
  • elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Wecker , Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
  • alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte (z. B. Bohrmaschine
  • Heckenschere) elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, Videospiele und –konsolen
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
  • Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
  • Rauchmelder Heizregler und Thermostate
  • Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt

In den Wertstoffhöfen stehen zwei Gitterboxen zur Verfügung, in denen zwei der insgesamt fünf Sammelgruppen des Elektro-Gesetzes angenommen werden. Die entsprechenden Geräte-Listen sind an den Gitterboxen angebracht; es sind die Gruppen „Kleine Haushaltsgeräte“ und „Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik“.

Von diesen Gruppen werden in den Wertstoffhöfen jeweils nur kleine Geräte angenommen.
Aber das ist nicht das einzige Kriterium, so dass sich Änderungen zur bisherigen Annahme ergeben: Mikrowellengeräte z. B. sind zwar klein, sie gehören aber aus verwertungstechnischen Gründen zur Gruppe „Große Haushaltsgeräte“, die in den Wertstoffzentren angenommen wird.
Bildschirme aller Art und Größe müssen ebenfalls dort abgegeben werden, weil sie in Containern bruchsicher gestapelt werden müssen.
Bei einem Staubsauger kann u. U. darüber diskutiert werden, ob es sich um einen kleinen Handstaubsauger handelt oder ob das Altgerät zur Gruppe Große Haushaltsgeräte gehört. Eine weitere Neuerung in Folge des neuen Gesetzes ist, dass Lampen gar nicht mehr zur Abfallsorte Elektrogeräte gehören.

Bitte bedenken Sie bei Unsicherheiten bei der Zuordnung der angelieferten Geräte, dass auch die Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen sich an die Neuerungen gewöhnen müssen. Um Missverständnisse zu klären, hängen die Listen an den Gitterboxen.

Nicht angenommen werden

Energiesparlampen

Angenommen werden Energiesparlampen aus Haushalten

Nicht angenommen werden
Leuchtstoffröhren => Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk sowie in der Großeislinger Str. 59), Problemstoffsammlung, Firma ETG
Energiesparlampen aus Gewerbebetrieben => Übergabestelle Firma ETG.

Kartonagen

Verwertbar sind alle Arten von Kartonagen, einfarbig oder bunt, dick oder dünn, alle Größen und Formen, Pappschachteln und Kartons von Obst und Gemüse, Eiern, Schuhen, Zahnpasta, Lebensmitteln, Waschpulver, Hundefutter, Kosmetika, Wellpappe, Packpapier, Papprollen, Pappbilderbücher, Papiersäcke (ohne Restinhalt).

Die Kartons müssen flachgelegt oder zerkleinert abgegeben werden, da der Container sonst zu schnell voll wird.

Nicht verwertbar sind

  • Verbundmaterialien wie Milch- oder Safttüten => Gelber Sack
  • Tapeten, gebrauchtes Pappgeschirr => Restmülltonne
  • Karton, der mit Farbe oder Lack verunreinigt ist => Restmülltonne

Korken

Verwertbar sind Flaschenkorken (Natur- oder Preßkorken) und Korkplatten (Pinnwände, Untersetzer, Dämmkorkverschnitt). Fremdstoffe (Drähte, Kappen, Folien, Holzteile oder Klebstoffreste) bitte entfernen.

Küchenaltfette

Verwertbar sind alle Speisefette wie Friteusen-, Grill-, Back-, Brat-, Auslass- und Abschöpffette oder -öle.

Bitte nicht einwerfen bzw. einfüllen:

  • Fett mit Glasverpackungen
  • Motorenöl
  • Schlachtabfälle

Metalle (offene Schrottcontainer und „Iglus“ für Metall-Verpackungen)

  • Fahrräder, Bettroste ohne Holzrahmen, Pfannen, Töpfe
  • Benzinrasenmäher (ohne Flüssigkeiten);
  • Dachrinnen, Metallrohre, Blechplatten;
  • Öfen, Heizkörper, Boiler (ohne Isolierung);
  • Heizöltanks (durch Fachfirma gereinigt);
  • Metallgartenzäune, Maschendraht
  • große Dosen und Kanister ohne Restinhalt
  • Autofelgen, Camping- und Gartenmöbel (ohne Kunststoffe und textile Ausstattung).

Metalle sollten möglichst frei von Fremdstoffen sein!

Nicht in den Container gehören

Im Iglu werden gesammelt

  • Getränke- und Konservendosen ohne Restinhalt (Alu oder Weißblech);
  • leere Spraydosen und Tuben ohne Kunststoffverschlüsse;
  • Aludeckel von Milchprodukten, Aluschalen und -folie (grob gereinigt);
  • Kronkorken und Schraubdeckel.

Nicht in den Iglu gehören

  • Verbundmaterialien (Verpackungen von Kaffee, Saft- und Milchtüten)
  • mit Papier oder Kunststoff beschichtete Alufolie

Alle Verbundverpackungen => Gelber Sack

Papier

Verwertbar sind
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte; Bücher; Schulhefte; Büroaltpapier (Computerausdrucke, Notizzettel, Akten, Briefumschläge), Reißwolfpapier (in Säcken verpackt).

Nicht verwertbar sind
Tapeten (alt/neu), Hygienepapiere (Servietten, Papierhandtücher, Küchenrolle), gewachstes oder beschichtetes Papier (Butterpapier oder Backpapier), Kohlepapier, Durchschreibepapier, verschmutztes und nasses Papier.
Alle nicht verwertbaren Papiere => Restmülltonne

Allgemeine Hinweise

Es ist den Anlieferern nicht gestattet, Gegenstände aus den Containern zu entnehmen. Ebenso verboten ist die Aneignung von angelieferten Gegenständen vor Einwurf in die Container sowie das Ausschlachten von Elektrogeräten.

Weitere Informationen zur richtigen Abfallentsorgung erhalten Sie hier, über den Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen
Tel.: 07161-202-8888 oder Internet unter http://www.awb-gp.de/abfall-von-a-z/

Wertstoffhof Ebersbach

Hans-Zinser-Straße
73061 Ebersbach an der Fils

Öffnungszeiten:
während der Sommerzeit April bis Oktober

Dienstag und Donnerstag
15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 13.00 Uhr  

während der Winterzeit November bis März (außer Weihnachtszeit)
Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 13.00 Uhr  

Kontakt:
Landratsamt Göppingen - Abfallwirtschaftsbetrieb -
Carl-Hermann-Gaiser-Straße 41
73033 Göppingen
Telefon 07161 202-8888

Wertstoffzentren Göppingen

Die Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf der Internetseite des AWB.