Volksabstimmung S 21
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Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach § 5 des
Volksabstimmungsgesetzes den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die
Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt. Ausschließlicher
Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage
der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den
vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S
21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten
dabei an die Stelle des Landtags.
Die Frage bei dieser Volksabstimmung
lautete:
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von
Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt
Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"
In Ebersbach waren 10.694 Einwohnerinnen und EInwohner stimmberechtigt.
Vorläufige Abstimmungsergebisse
Vorläufiges Ergebnis aus der Stadt Ebersbach
Vorläufiges Gesamtergebnis für den Stimmkreis Göppingen
Vorläufige Egrebnisse im Land Baden-Württemberg
