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Volksabstimmung S 21


Allgemeine Informationen zur Volksabstimmung

Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach § 5 des Volksabstimmungsgesetzes den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags.

Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautete:
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"

In Ebersbach waren 10.694 Einwohnerinnen und EInwohner stimmberechtigt.

 

Vorläufige Abstimmungsergebisse

Vorläufiges Ergebnis aus der Stadt Ebersbach

Vorläufiges Gesamtergebnis für den Stimmkreis Göppingen

Vorläufige Egrebnisse im Land Baden-Württemberg