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Luftballons und Himmelslaternen

Luftballons steigen lassen

Wenn Sie Luftballons steigen lassen wollen, brauchen Sie ggf. eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung

Für weitere Informationen klicken Sie bitte HIER (Sie verlassen die Homepage der Stadt Ebersbach an der Fils).

Himmelslaternen sind verboten

Aufsteigenlassen von Himmelslaternen endgültig verboten!

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit der Polizeiverordnung vom 24. Januar 2012 zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen gesetzlich verboten.

Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Kontakt

N.N.
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

EG, Zimmer 02
Tel. 07163 / 161-235
Fax 07163 / 161-244