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Was darf auf dem Kompostplatz angeliefert werden

  • Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt, Gras und sonstigen Gartenabfällen aus Privathaushalten
  • keine Wurzelstöcke und Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser
  • Gewerbliche Anlieferungen sind nicht erlaubt

Die Anlieferungen dürfen nicht in Plastiksäcken erfolgen, da aus den Grünabfällen Kompost gewonnen wird. Eine Anlieferung sollte entweder lose erfolgen oder max. mit einer Verpackungsschnur gebündelt. Diese darf ebenfalls nicht aus Kunststoff oder Draht sein.

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Ablieferung von gewerblichen Grüngut auf Kompostplatz

Gewerbetreibenden ist die Ablagerung von Grüngut auf kommunalen Kompostplätzen, somit auch auf dem Kompostplatz in Ebersbach nicht erlaubt. Dies ist auch bei Auftragsarbeiten, die im Landkreis durchgeführt werden, nicht zulässig. Dafür stehen die kreiseigenen Grüngutplätze zur Verfügung.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen (AWB) hat die Anlieferungsmöglichkeiten von gewerblichem Grüngut im Landkreis Göppingen zum 1. Januar 2010 erweitert. Auf den drei Grüngutplätzen des Landkreises in Deggingen, Bad Ditzenbach-Gosbach und Kuchen besteht seitdem die Möglichkeit, gewerbliches Grüngut anzuliefern.
Mit dem Betreiber der Grüngutplätze ist vereinbart, dass die Anliefermenge unabhängig von der Transportkapazität des Anlieferungsfahrzeugs geschätzt bzw. grob abgemessen wird. Das Betriebspersonal verfügt über entsprechende Erfahrung, so dass es hinsichtlich der Menge nicht zu Unstimmigkeiten kommen dürfte. Angeliefert werden dürfen Garten- und Parkabfälle wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle aus dem Garten sowie Wurzelstöcke ohne Steine, Erde, Metall, Plastik oder andere Verunreinigungen.
Die Entscheidung über die Annahme liegt beim Betreiber der Plätze. In Zweifelsfällen können vorab bei der Firma Agrar Geräte Vermietungs GmbH, Herrn Fetzer, Telefon 07345 969113, Informationen eingeholt werden.

Gebühren, Kontingentierung
Um die Gebührenerhebung möglichst einfach zu gestalten, haben die Betriebe die Möglichkeit, vorab ein Kubikmeter-Kontingent beim AWB zu kaufen. Von dieser Kontingent-Liste wird bei jeder Anlieferung die entsprechende Menge abgestrichen. Ist die gekaufte Menge aufgebraucht, kann ein neues Kontingent erworben werden.

Die Gebühr beträgt 10,00 EUR/m³.

Kontingente sind beim AWB erhältlich.
Telefonische Bestellung beim AWB, Frau Schmidt, Telefon 07161 202-7710,
Bestellung per Fax unter der Nummer 07161 202-7777.  

Das Bestellformular finden Sie unter folgendem Link: http://www.awb-gp.de/gruengut-gewerbe.html#c304   (Sie verlassen die homepage der Stadt Ebersbach)

Adressen der Grüngutplatze finden Sie hier: http://www.awb-gp.de/gruengutplaetze.html     (Sie verlassen die homepage der Stadt Ebersbach)

Bei unerlaubter Ablagerung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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Grünmassesammlung 2012

Wenn Sie Ihre Grünabfälle aus dem Garten (Gras, Baum- und Heckenschnitt usw.) nicht selbst kompostieren können, dann nehmen Sie doch an der Grünmassesammlung teil. An den folgenden Terminen fährt durch unsere Stadt ein Sperrmüllfahrzeug und nimmt Ihre Grünabfälle mit:

Stadtgebiet Ebersbach

22.03. /
10.05. / 05.07. / 30.08. / 23.10.

alle Teilorte (Büchenbronn, Bünzwangen, Krapfenreut, Roßwälden, Sulpach, Weiler):

30.03. / 21.05. / 13.07. / 07.09. / 31.10.

Damit Sie die Grünabfälle gut sammeln und bereitstellen können, werden entsprechende Papiersäcke kostenlos ausgegeben. Die Säcke erhalten Sie während der Öffnungszeiten in den Verwaltungsstellen, im Wertstoffhof oder beim städtischen Bauhof.

Wenn Sie an der Sammlung teilnehmen, beachten Sie bitte folgendes:

1.     Bitte benutzen Sie nur die ausgegebenen Papiersäcke und nicht etwa Kunststoffsäcke o. ä.. Sperrige Grünabfälle, die nicht in Papiersäcke passen, wie z. B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen.

2.     Die Bündel dürfen max. 2m lang sein und Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Baumstümpfe, Wurzelstöcke und Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser müssen auf der Deponie Stadler in Salach angeliefert werden. Öffnungszeiten: Freitag von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

3.     Verwenden Sie zum Verschnüren der Papiersäcke bzw. zum Bündeln der losen Grünabfälle ausschließlich Verpackungsschnur (keinen Draht!).

4.     Die Abfälle müssen am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand bereitstehen. Vom Privatgründstück wird Grünabfall nicht abgeholt.

5.     Das Sammelfahrzeug fährt nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft, also nur im bebauten Bereich. D. h. Wochenendgrundstücke, Kleingartengebiete, landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nicht angefahren.

Zum Schluss noch eine Information: Die bei der Sammlung erfassten Grünabfälle werden anschließend kompostiert und somit einer sinnvollen Wiederverwertung zugeführt.

Den fertigen Kompost können die Bürger des Landkreises Göppingen dann kostenlos auf den Kompostplätzen der Gemeinden abholen.

Bürgermeisteramt              Abfallwirtschaftsbetrieb des
                                           Landkreis Göppingen

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So finden Sie unseren Kompostplatz

Ebersbach in Bünzwangen an der Schlierbacher Straße
Der Kompostplatz ist durchgehend geöffnet. 

Zur Vergrößerung des Lageplans klicken Sie bitte auf den Plan.

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