Menü

Familie

Beratungsstelle im Psychologischen Beratungszentrum des Landkreises Göppingen

Die Beratungsstelle bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern psychologische Beratung bei Problemen, Fragen und in Krisensituationen

http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/menu/1064188_l1/index.html

Familie und Kinder

Familien sind eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Informationen zu Familie und Beruf, finanziellen Hilfen, steuerlichen Fragen, Familienberatung und vieles mehr finden Sie hier

(Sie werden auf die Homepage des Landes Baden-Württemberg weitergeleitet)

Anrechnung von Erziehungszeiten für Väter oder Lebenspartner in der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei der Erziehung eines Kindes können die Erziehungszeiten nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Grundsätzlich ist das der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat. Lassen sich bei gemeinsamer Erziehung überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht feststellen, wird die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet.

Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung kann die Kindererziehungszeit jedoch durch eine gemeinsam abgegebene Erklärung der Eltern gegenüber der Deutschen Rentenversicherung auch den Vätern bzw. dem Lebenspartner zugeordnet werden.

Die Zuordnung kann auf einen Teil der Kindererziehungszeit beschränkt werden, eine Zuordnung von Teilmonaten ist nicht möglich.

Die übereinstimmende Erklärung kann jedoch nur für zukünftige Erziehungszeiten und höchstens bis zu 2 Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden.

Sollen die Kindererziehungszeiten einem Elternteil mit Versorgungsanwartschaften (z. B. Beamte) zugeordnet werden, empfiehlt es sich, sich vor der Abgabe der Erklärung von der zuständigen Personaldienststelle über die Auswirkungen in der Versorgung beraten zu lassen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Rentenversicherungsträger, die Auskunft- und Beratungsstellen sowie die Rentenstellen der Stadtverwaltungen zur Verfügung.