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    Ehrennadel

Ehrennadel

Vorschläge zur Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg können von jedem Bürger in Ebersbach bei Herrn Bürgermeister Keller eingebracht werden. Der Vorschlag sollte ausführlich schriftlich begründet sein (mind. ½ A 4-Seite) und die Richtlinien erfüllen.

Vorschläge für die Ehrennadel des Landes Baden Württemberg können bei Frau Hohl, Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils, Fax: 07163 161-244, hohl@stadt.ebersbach.de eingereicht werden. Frau Hohl steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung (Telefon: 07163 161- 101).

Hier die Ehrungsrichtlinie des Landes Baden-Württemberg für die Ehrennadel:

Richtlinien des Staatsministeriums über die Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg (Auszug)

1.     Die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg können Bürger erhalten, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben und dieser Auszeichnung würdig sind.

Eine Mindestdauer von 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet worden sind, können zusammengerechnet werden.

Ehrenamtliche Tätigkeiten in Organen der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Volkswahl gebildet werden, bleiben außer Betracht; ebenso ehrenamtliche Tätigkeiten vor dem 10. Mai 1945. Dagegen können Tätigkeiten im kirchlichen Bereich berücksichtigt werden.

2.     Bei der Prüfung der sachlichen Voraussetzungen ist zu beachten, dass unter Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen im Sinne der Bekanntmachung über die Stiftung der Ehrennadel nur solche zu verstehen sind, die eine Leistung zugunsten ihrer Mitbürger erbringen und hierbei eine beachtliche Aktivität entwickeln.

3.     Der Auszuzeichnende muss sein Amt mit aktivem Engagement ausfüllen. Die Voraussetzungen für eine Ehrung sind dann nicht erfüllt, wenn ein Amt nur nominell wahrgenommen wurde.

Die ausführliche Richtlinie finden Sie im Internet unter www.stm.baden-wuerttemberg.de. 

Empfang für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte

Bürgerschaftliches Engagement ist zentraler Bestandteil des Zusammenlebens in Ebersbach und seinen Stadtteilen. In Vereinen, Verbänden, Kirchen, Schulen bis hin zu Nachbarschaftshilfe und Grünflächen-Patenschaften wird eine Vielzahl an Aktivitäten und Dienstleistungen angeboten, ohne die das Gemeindeleben Ebersbachs sehr viel ärmer wäre. Mit dem Empfang für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte möchte die Stadt dieses Engagement honorieren und Anreize für Bürger schaffen, sich gemeinnützig zu engagieren.

Der Empfang für ehrenamtlich Engagierte wird alle zwei Jahre von der Stadt Ebersbach durchgeführt. Alle Organisationen, Vereine und Glaubensgemeinschaften, bei denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren können ihre Engagierten bei der Stadtverwaltung anmelden, die diesen dann Einladungen zuschickt. Neben der Verleihung der Bürgerpreise und Ehrennadeln des Landes Baden-Württemberg bedankt sich die Stadt mit einem attraktiven kulturellen Highlight im zweiten Teil des Empfangs bei den Engagierten.

Kontakt

Frau Hohl
Büro des Bürgermeisters
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils

1. OG Zimmer 20
Tel. 07163 / 161 - 101
hohl@stadt.ebersbach.de

Antragsformular

Hier können Sie sich das Antragsformular bequem im Word herunterladen.

Antrag auf Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg (Word, 45 KB)