- Hochwasser in Sachsen
- Bauarbeiten in Roßwälden
- Ruhestörungen auf dem Marktschulhofplatz
- Öffnungszeiten Rentenstelle
- Parkregelung in der Sulpacher Straße - Bitte Tempo 30 einhalten!
- Sommer der Verführungen im Landkreis Göppingen
- Neuvermietung von städtischen Wohnungen
Hochwasser in Sachsen
Hochwasser in Sachsen - unsere Partnerstadt hat’s schlimm erwischt!
Spendenaufruf für Ebersbach/Sachsen
Land unter in der Oberlausitz
– Wasser wo sonst Wege sind: Unsere Partnerstadt
Ebersbach wurde vom schlimmsten Hochwasser seit vielen Jahrzehnten
heimgesucht
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zwei schwere Hochwasserereignisse Anfang und Mitte August haben den Bewohnern unserer namensgleichen Partnerstadt in der Oberlausitz schwer zugesetzt. Allein 74 Ebersbacher Familien mussten ausquartiert werden, weil die Fluten Wohnungen und Häuser unbewohnbar zurück gelassen haben. Möbel, Elektrogeräte und sonstiger Hausrat sind zerstört. Die betroffenen Menschen sind verzweifelt und wissen oftmals nicht, wie es weitergehen kann. Manche Familien haben nach der Wende Darlehen aufgenommen, um sich ein neues Heim zu schaffen. In vielen Fällen gibt es weder Hausrat- noch Gebäudeversicherungen. Das Bundesland Sachsen hat zwar ein Soforthilfeprogramm mit 5 Mio. Euro für ganz Sachsen beschlossen, bei einer geschätzten Schadenshöhe von 800.000 Mio. Euro ist dies jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Der Ebersbacher Bürgermeister Bernd Noack schildert die Situation so: „Selbst die ältesten Anwohner konnten sich nicht an zwei aufeinanderfolgende Hochwasser dieses Ausmaßes erinnern. Zuerst am 7. August und dann in der Nacht zum 16. August zeigte unsere Spree, dass mit ihr nicht zu spaßen ist. Brückendurchlässe, die für ein Jahrhunderthochwasser berechnet waren, konnten die Wassermassen nicht aufnehmen. Durch Rückstau und Umgehung wurden Gebäude überflutet, die bisher als Hochwasser sicher galten. Da wir im Hochwasserentstehungsgebiet liegen, haben wir sehr kurze Vorwarnzeiten. Meist ist selbst ein provisorischer Schutz mit Sandsäcken kaum noch möglich. Schneller als jede zentrale Hochwassermeldung ist das Wasser da.“
Den Gesamtschaden an privaten Gebäuden schätzt BM Noack auf 1,9 Mio. €. Die
Stadt Ebersbach sei durch Schäden an Straßen, Gehwegen, Brücken und städtischen
Einrichtungen mit rund 1 Mio. Euro betroffen. Nachdem zwischenzeitlich die
Aufräumungsarbeiten abgeschlossen sind und die Trocknungsgeräte in den
durchfeuchteten Gebäuden auf Hochtouren laufen, geht es jetzt darum, die
entstandenen Schäden raschmöglich zu beheben. Dabei sieht Bürgermeister Noack
19 Familien in einer besonders schwierigen Situation. Ohne finanzielle
Hilfe von außen gebe es für diese Härtefälle keine Perspektive. Aus diesem Grund
hat unsere Partnerstadt
Ebersbach/Sachsen ein Spendenkonto eingerichtet, auf
dem zwar schon einige Spendengelder eingegangen sind, jedoch noch lange nicht
genug, um wirksam helfen zu können.
Nächstes Jahr sind es 20 Jahre, dass die Städtepartnerschaft zwischen den beiden Namensschwestern Ebersbach besteht. Zwischen Vereinen und häufig im privaten Bereich hat es zahlreiche freundschaftliche Begegnungen gegeben. Die Menschen sind einander näher gekommen, herzliche Beziehungen konnten aufgebaut werden. Man kann sagen, die Partnerschaft zwischen beiden Städten hat sich gut entwickelt, sie lebt und ist intakt.
Partner zu sein bedeutet aber auch dem anderen zu helfen, wenn er in Not geraten ist. Daher wäre es ein Zeichen der besonderen Verbundenheit, wenn sich möglichst viele „Filstal-Ebersbacher“ an der Spendenaktion unserer Partnerstadt an der Oberlausitz beteiligen würden.
Für Ihre persönliche Spende wurde folgendes Konto eingerichtet:
Konto-Nr. 3000 2092 03, BLZ: 850 501 00 (Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien)
Geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger als Kennwort „Hochwasser Ebersbach/Sa.“ sowie Ihren Name und Anschrift an. Das Bürgermeisteramt Ebersbach / Sachsen wird Ihnen dann eine entsprechende Spendenquittung zukommen lassen.
Helfen Sie mit, meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger, die private Not in den betroffenen Familien unserer Partnerstadt Ebersbach in Sachsen zu lindern. Unterstützen Sie die Hochwasserhilfsaktion mit einer Spende. Bürgermeister und Gemeinderat von Ebersbach/Sachsen werden dafür sorgen, dass die Spendengelder den direkten Weg zu den hilfebedürftigen Menschen finden werden.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Sepp Vogler
Bürgermeister
Bauarbeiten in Roßwälden
Bauarbeiten an der Einmündung L 1152 / Dorfstraße
Ab ca. Mitte September wird die Einmündung L 1152 in die Dorfstraße bis zum Autohaus Molter für ca. 2 Wochen wegen Bauarbeiten voll gesperrt. Die Umleitung in beiden Richtungen erfolgt über die Hochdorfer Straße. Die Bushaltestelle beim Nettomarkt entfällt. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Für Fragen steht Ihnen das Bau- und Umweltamt der Stadt Ebersbach jederzeit zur Verfügung.
Telefon: 07163-161-211 Herr Hauser
Ruhestörungen auf dem Marktschulhofplatz
Zurzeit berichten Anwohner, dass auf dem Marktschulhof auch außerhalb der Schulzeiten und am Wochenende vermehrt Fußball mit einem erheblichen Lärmpegel gespielt wird und / oder Jugendliche und Erwachsene sich dort verbotener Weise aufhalten oder mit dem Moped fahren.
Die Rechtsprechung stellt Kinderlärm grundsätzlich unter ein besonderes Toleranzgebot; sie behandelt ihn nach anderen Maßstäben als andere Geräuschquellen, wie z. B. Gewerbe oder lärmende Erwachsene. Durch Spielen und Bewegung von Kindern und Jugendlichen – nicht von Erwachsenen! - ausgehende Geräusche sind in einer kinderfreundlichen Gesellschaft in der Regel als sozialadäquat zu akzeptieren. Andererseits zehrt dauerndes und lang anhaltendes Torwandschießen sowie lautes Gegröle verständlicherweise an den Nerven selbst der geduldigsten Menschen!
Die Stadtverwaltung hat daher mit Blick auf beide berechtigten, sich jedoch nicht immer in Einklang zu bringenden Interessenlagen, vor einigen Jahren die Nutzung des Marktschulhofes außerhalb der Schulzeiten folgendermaßen geregelt:
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren ist es erlaubt, außerhalb der Schulzeiten montags bis samstags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr, sowie in der Ferienzeit zusätzlich montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr spielen.
Aufgrund der aktuell wieder verstärkt aufgetretenen Lärmstörungen ist die Stadtverwaltung mit den Anwohnern im Gespräch, um die Situation zu verbessern. So sollen beispielsweise die Hinweisschilder klarer gestaltet werden, Stadtverwaltung und Schule möchten Kinder und Eltern verstärkt über die Problematik informieren und für ein rücksichtsvolles Verhalten sensibilisieren, mittelfristig soll eine alternative Spielfläche für die jungen Fußballspieler gefunden werden.
Oft weichen die Kinder nach der Schließung des Schulhofes auf den angrenzenden öffentlichen Parkplatz aus. Im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlichen Parkplätzen ist das Spielen gemäß Straßenverkehrsordnung generell nicht gestattet!
Um ein tolerantes Miteinander von Anwohnern und Kindern / Jugendlichen zu erhalten bzw. wieder herzustellen, bitten wir vor allem die Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass ihre Kinder sich an die bestehenden Regelungen halten und auch den Geräuschpegel beim Spielen möglichst so einzuschränken, dass dadurch die angrenzende Nachbarschaft nicht über Gebühr belastet wird.
Im Zuge guter Nachbarschaft bitten wir dringend um die Einhaltung der Nutzungszeiten.
Öffnungszeiten Rentenstelle
In der Zeit vom 27. August bis einschließlich 13. September ist die Rentenstelle im Rathaus geschlossen.
Wir bitten um rechtzeitige Terminvereinbarungen im Vorfeld, falls Sie in der nächsten Zeit dringende Angelegenheiten mit der Deutsche Rentenversicherung zu klären haben.
In dringenden Fällen während dieses Zeitraums wenden Sie sich bitte direkt an die Außenstelle der Deutsche Rentenversicherung in Göppingen. Vereinbaren Sie dazu bitte vorher einen Termin (Tel. 07161 / 960 730).
Parkregelung in der Sulpacher Straße - Bitte Tempo 30 einhalten!
Bei der Stadtverwaltung sind in letzter Zeit Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, in der Sulpacher Straße ein einseitiges Parkverbot in Fahrtrichtung Innenstadt herbeizuführen, um zu vermeiden, dass parkende Fahrzeuge die Fahrbahn einengen.
Die Straßenverkehrsordnung (§ 6) regelt, dass in diesen Fällen
- die Verkehrsrichtung Vorrang hat, deren Fahrstreifen frei ist.
- Engen parkende Fahrzeuge die Fahrbahn ein, so muss – unabhängig davon, wer die Engstelle zuerst erreicht – derjenige warten, auf dessen Fahrbahnseite geparkt wird.
- Wer an einer unübersichtlichen Stelle wegen eines Hindernisses auf seiner Fahrbahnhälfte die Gegenfahrbahn benutzen muss, hat dabei im Schritttempo zu fahren.
- Der Überholer hat sich zu vergewissern, dass jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Diese Regelung führt oft zu Schwierigkeiten, weil der Überholer Wartezeiten in Kauf nehmen muss oder versuchen muss, in eine Parklücke auszuweichen.
Der Wunsch, das Parken in dieser Situation gänzlich zu verbieten, kann sicher nachvollzogen werden. Andererseits bilden parkende Fahrzeuge eine sehr gute Möglichkeit die Fahrgeschwindigkeiten zu reduzieren.
In Sulpach gilt für alle Verkehrsteilnehmer Tempozone 30. Kommunale Geschwindigkeitsmessungen bestätigen, dass in der Sulpacher Straße oftmals zu schnell gefahren wird und Fußgänger – insbesondere Kinder – gefährdet sind. Für Stadtverwaltung und Straßenverkehrsbehörde hat der Schutz der Fußgänger als schwächere Verkehrsteilnehmer Vorrang, so dass für das Aussprechen eines Parkverbots kein Handlungsspielraum besteht.
Wir fahren in allen Wohngebieten in Ebersbach mit maximal Tempo 30!
Die Stadtverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Sommer der Verführungen im Landkreis Göppingen
Mit dem Sommer der VerFührungen wurden wieder Besonderheiten und Kleinode unseres Landkreises für Gäste aus Nah und Fern in den Wochen der Schulsommerferien erlebbar gemacht. Die vergangenen Veranstaltungsreihen haben gezeigt, welche außergewöhnlichen und tollen Entdeckungen der Stauferkreis zu bieten hat. Die Teilnehmerzahlen sind seit der ersten Auflage der Veranstaltungsreihe im Jahr 2004 überwältigend. Auch in diesem Jahr wurden wieder knapp 250 Führungen angeboten.
Neuvermietung von städtischen Wohnungen
2-Zimmer-Wohnung Weidenhalde 12, OG Mitte links
Wohnfläche ca. 44
m², Küche, Bad mit Badewanne, 1 Bühnen- und 1 Kellerraum,
Ölzentralheizung
Kaltmiete: 220,00 € mtl. zzgl. Nebenkosten- und
Heizkostenvorauszahlung
Kaution: 440,00 €
Bezugsfertig ab 01.10.2010
1-Zimmer-Wohnung Weidenhalde 12, OG links
Wohnfläche ca. 33 m²,
Küche, Bad mit Dusche, 1 Bühnen- und 1 Kellerraum,
Ölzentralheizung
Kaltmiete: 165,00 € mtl. zzgl. Nebenkosten- und
Heizkostenvorauszahlung
Kaution: 330,00 €
Bezugsfertig ab
01.11.2010
Bei beiden Wohnungen Besichtigung und Bewerbung am
Mittwoch, dem 08.09.2010, von 16.00 - 17.00 Uhr im Gebäude
Weidenhalde 12 (keine Parkmöglichkeit im Hof!)
Zu den Neuvermietungen
gibt Ihnen Frau Schmugge
(Tel. 161-118) gerne Auskunft.





