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Abgabe von Elektrogeräten

Was im Zusammenhang mit der Umsetzung des Elektrogeräte-Gesetzes bundesweit als neu und verbraucherfreundlich angepriesen wurde, ist im Landkreis Göppingen seit Jahren bewährte Praxis: ausgediente Elektrogeräte können zur Abholung angemeldet oder zu Sammelstellen gebracht werden - und zwar kostenlos!

Kleine Geräte werden in den Wertstoffhöfen der Gemeinden, große und kleine Altgeräte im Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk angenommen. Das heißt, bisher war die Größe des nicht mehr benötigten Gerätes allein ausschlaggebend dafür, ob es im Wertstoffhof vor Ort abgegeben werden konnte. Hier ergeben sich kleine Änderungen, weil die Verwertungsfirmen andere Annahmekriterien vorgeben.

In der letzten Zeit gab es immer wieder Unstimmigkeiten, weil Bürger teilweise beim Wertstoffhof mit Ihren Elektrogeräten abgewiesen worden sind. Zur Erklärung - der Wertstoffhof in Ebersbach ist eine dezentrale Abteilung des Wertstoffzentrums Göppingen (beim Müllheizkraftwerk, Iltishofweg 40, Göppingen) und aus Platzgründen nicht in der Lage, dieselben Gegenstände wie das Wertstoffzentrum anzunehmen.

Deswegen der Hinweis: Lampen, Mikrowellenherde, Grillautomaten, 5-Liter-Boiler, Ventilatoren, Heizlüfter etc. können grundsätzlich nur über Anforderungskarte (“grüne Karte”) entsorgt werden, oder durch eine Selbstanlieferung beim Wertstoffzentrum. Abholkarten sind in den Rathäusern und in den Sparkassenfilialen erhältlich.

Beim Wertstoffhof in Ebersbach können Sie folgende Elektrogeräte abgeben:

kleine Handstaubsauger, sonstige kleine Reinigungsgeräte (z. B. kleine Dampfreiniger) ,Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien, Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung, Toaster und Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen, elektrische Messer, Waagen, Haarschneidegeräte und -trockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit, alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte (z. B. Bohrmaschine, Heckenschere) elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, Videospiele und -konsolen Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc. Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte) Rauchmelder Heizregler und Thermostate Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt.

In den Wertstoffhöfen stehen zwei Gitterboxen zur Verfügung, in denen zwei der insgesamt fünf Sammelgruppen des Elektro-Gesetzes angenommen werden. Die entsprechenden Geräte-Listen sind an den Gitterboxen angebracht; es sind die Gruppen „Kleine Haushaltsgeräte“ und „Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik“. Von diesen Gruppen werden in den Wertstoffhöfen jeweils nur kleine Geräte angenommen. Aber das ist nicht das einzige Kriterium, so dass sich Änderungen zur bisherigen Annahme ergeben: Mikrowellengeräte z. B. sind zwar klein, sie gehören aber aus verwertungstechnischen Gründen zur Gruppe „Große Haushaltsgeräte“, die nur im Wertstoffzentrum angenommen wird. Bildschirme aller Art und Größe müssen ebenfalls dort abgegeben werden, weil sie in Containern bruchsicher gestapelt werden müssen. Bei einem Staubsauger kann u. U. darüber diskutiert werden, ob es sich um einen kleinen Handstaubsauger handelt oder ob das Altgerät zur Gruppe Große Haushaltsgeräte gehört. Eine weitere Neuerung in Folge des neuen Gesetzes ist, dass Lampen gar nicht mehr zur Abfallsorte Elektrogeräte gehören.

Bitte bedenken Sie bei Unsicherheiten bei der Zuordnung der angelieferten Geräte, dass auch die Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen sich an die Neuerungen gewöhnen müssen. Um Missverständnisse zu klären, hängen die Listen an den Gitterboxen.

 



Gitterbox 1

Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

  • kleine Handstaubsauger
  • sonstige kleine Reinigungsgeräte (z. B. kleine Dampfreiniger)
  • Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
  • Toaster und Friteusen
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • elektrische Messer, Waagen
  • Haarschneidegeräte und -trockner
  • elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
  • alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte (z. B. Bohrmaschine, Heckenschere)
  • elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
  • Videospiele und -konsolen
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
  • Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
  • Rauchmelder
  • Heizregler und Thermostate
  • Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt

Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.



Gitterbox 2

Informations- und Telekommunikations-geräte, Geräte der Unterhaltungselektronik

  • PC, Kleinrechner
  • Drucker, Maus, Tastatur
  • Laptops mit Zubehör, Notebooks, elektronische Notizbücher
  • Taschen- und Tischrechner
  • sonstige kleinen Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln (z. B. MP3-Player)
  • Fax- und Telexgeräte
  • Telefone aller Art und Anrufbeantworter
  • sonstige Kleingeräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln (z. B. USB-Sticks)

Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.