Melderegisterauskunft
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat am 01.01.2007 seinen Betrieb aufgenommen.
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an "Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen" erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. §32 a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
Wenn eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll melden Sie sich bitte im Rathaus, Amt für Bürgerservice und Soziales, -Bürgeramt-, hier erhalten Sie die das erforderliche Antragsformular. Bitte beachten Sie dass ein möglicher Widerspruch sich dauerhaft, auch für die Folgejahre auswirkt.
