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Broschüre "Hits for Kids"

 

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Video von Filstalwelle über Rock in Weiler

Ferienjob, Minijob und Rentenversicherung

Ferienzeit ? Für viele Arbeitszeit. Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Aber fallen auch Sozialabgaben an?

Für einen «echten» Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.

Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem sogenannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe des Entgelts. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Renten-versicherungsbeitrag aufzustocken (insg. 19,9%, davon 15% durch den Arbeitgeber und 4,9 % vom Arbeitnehmer). Wer monatlich also tatsächlich die vollen 400,- € verdient, muss lediglich 19,60 Euro monatlich einzahlen und kann dadurch den vollen Schutz der Rentenversicherung erwerben.

Bei Aushilfstätigkeiten im Haushalt liegt die Sache anders. Hier muss der Arbeitnehmer 14,9 % vom Verdienst einzahlen, dies wäre bei einem Verdienst von 400,- € ein Beitrag von 59,60 €. Aber damit erwirbt der Arbeitnehmer auch bei Tätigkeiten im privaten Haushalt den vollen Rentenversicherungsschutz.

Nähere Informationen bieten die Minijobzentrale, die Deutsche Rentenversicherung und die kostenlose Broschüre «Tipps für Studenten: Jobben und studieren». Die Broschüre kann bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit unter der Telefonnummer 0711 848 23888 oder unter der E-Mail-Adresse presse@drv-bw.de angefordert werden

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Praktikumsbörse:

Erst ausprobieren, dann richtig einsteigen

Im Nu ist die Schulzeit vorbei und viele Jugendliche wissen immer noch nicht, in welchem Beruf ihre Talente am besten zur Geltung kommen. Ein Praktikum kann bei der Suche nach dem Traumjob eine große Hilfe sein.

Nach der Devise "erst ausprobieren, dann richtig einsteigen" bieten regionale Handwerksbetriebe in der Online-Praktikumsbörse der Handwerkskammer Region Stuttgart für unterschiedliche Handwerksberufe Praktikumsplätze an. Wie in verschiedene Handwerksberufe hineingeschnuppert werden kann, erfahren Sie unter: http://www.hwk-stuttgart.de/beratung/praktikumsstellen.shtml

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JUGENDSEITEN/JUGENDPORTALE Infoseiten im Internet

 Infos und Projekte für engagierte und interessierte Jugendliche

die in Klammern angeführten Namen verweisen auf den/die Verfasser bzw. Verantwortlichen)...

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Internetsuchmaschine für Kinder:

Am 1. April startet die rundum erneuerte Internetsuchmaschine www.blinde-kuh.de. Sie richtet sich speziell an Kinder und hilft ihnen, Interessantes und Wissenswertes im Internet aufzustöbern. Selbst Kinder, die noch nicht lesen und schreiben können, finden für sie passende Angebote. Auf den neuen Seiten von www.blinde-kuh.de  können sich Kinder mit einem so genannten Beamer auch quer durch das Internet schleudern lassen und bleiben dennoch in einem Bereich, der für sie geeignet ist. Dort gibt es nicht nur Seiten aus Deutschland sondern auch aus anderen Ländern, wie etwa Israel, Japan oder Frankreich. Ein ganz besonderes Highlight ist der gratis Online-Rechner samt Lösungsweg.

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Ferienjob und Rentenversicherung

Ferienzeit ? für viele Arbeitszeit. Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Aber fallen auch Sozialabgaben an?

Für einen «echten» Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.

Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem sogenannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Entgelts. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Investiert beispielsweise ein 400-Euro-Jobber 19,60 Euro monatlich, kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung erwerben.

Nähere Informationen bietet die kostenlose Broschüre «Tipps für Studenten: Jobben und studieren». Die Broschüre kann bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit unter der Telefonnummer 0711 848 23888 oder unter der E-Mail-Adresse presse@drv-bw.de angefordert werden.

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