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Neue Foto-Richtlinien für ePass ab 01.11.2005

Mit der Einführung elektronischer Reisepässe am 01.11.2005 treten neue Richtlinien für Passbilder in Kraft, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können.

In den Chips der neuen Pässe werden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Merkmale können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit des Passinhaber verglichen werden.

Damit die ab 01.11.2005 bei der Passantragstellung vorzulegenden Bilder biometrietauglich und international einsetzbar sind, kommen ab 01.11.2005 neue Foto-Richtlinien zur Anwendung , die auf  den Spezifikationen der internationalen Standartorganisation (ISO) und der für die Normung von Reisedokumenten zuständigen International Civil Aviation Organization (ICAO) aufbauen. Das Foto für den ePass wird nicht – wie bislang bei Reisepässen üblich – im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Weitere Anforderungen an die neuen Passbilder wurden in einer neuen Foto-Mustertafel zusammengestellt und mit Beispielen illustriert.  Unter www.bundesdruckerei.de ist die Foto-Mustertafel auch als Download erhältlich. Außerdem steht zur Qualitätssicherung der ePass-Bilder eine Schablone zur Verfügung, mit der die Fotos vermessen werden können.

Sowohl die Foto-Mustertafel als auch die  Schablone sind ab 1. September 2005 gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages (Rückporte 1,44 €) bei der Bundesdruckerei GmbH kostenfrei erhältlich:

Bundesdruckerei GmbH
Stichwort: Foto-Mustertafel & Schablone
Oranienstr. 91
10958 Berlin

Weitere Informationen zum ePass sind auf der Website des Bundesministeriums des Innern abrufbar unter www.bmi.bund.de