Stadt Ebersbach an der Fils, 8.11.2010
URL: http://www.ebersbach.de/Druck/ueberpruefung-der-standsicherheit.html

Überprüfung der Standsicherheit

Hinweise des Wirtschaftsministeriums zur Prüfung der Standsicherheit baulicher Anlagen

Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, wurde im Zusammenhang mit Schäden an verzinkten Stahlkonstruktionen im Zeitraum zwischen den Jahren 2000 und 2006 eine eingehende Untersuchung der Schadensursachen veranlasst und die betroffenen Gebäudeeigentümer angeschrieben.

Im Nachgang zu dieser Aktion empfiehlt nun das Wirtschaftsministerium dass die Eigentümer / Verfügungsberechtigen von Gebäuden regelmäßig eine Prüfung der Konstruktion durch einen Sachkundigen vornehmen lassen.

Dabei handelt es sich in aller Regel nicht um private Wohngebäude oder kleine Nebengebäude sondern um größere gewerbliche oder öffentliche Bauten, für die schon bei ihrer Genehmigung die bautechnische Prüfung vorgeschrieben war.

Aus den Vorschriften der Landesbauordnung zur allgemeinen Bausicherheit und Standsicherheit (§§ 3 und 13) ergibt sich, dass der/die Eigentümer und Verfügungsberechtigten im Rahmen der Unterhaltung ihrer Gebäude auch für die nachhaltige Gewährleistung der Standsicherheit verantwortlich sind.

Die Eigentümer solcher Gebäude werden gebeten unter Zuhilfenahme der „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom September 2006, eine regelmäßige Überprüfung vorzunehmen.

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen auch das Bau- und Umweltamt, Herr Albig (Tel: 07163/161-205) zur Verfügung.



Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten (pdf, 40 kb)

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg



© 2012, Stadt Ebersbach an der Fils