Stadt Ebersbach an der Fils, 27.12.2011
URL: http://www.ebersbach.de/Druck/Umweltschutz-01.html

Umweltschutz, Abfall

Leerung eines 240 l Mülleimers

Wir weisen darauf hin, dass die Leerung eines 240 ltr. Eimers mit einer 120 ltr. Marke in Verbindung mit einer 120 ltr. Banderole nicht möglich ist. (§ 12, Absatz 5, Abfallwirtschaftssatzung).
Ein 240 ltr. Eimer wird nur geleert, wenn entweder eine 240 ltr. Marke oder zwei 120 ltr. Marken aufgeklebt sind oder eine 240ltr. Banderole angebracht ist.

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Altmedikamente

Altmedikamente können auf freiwilliger Basis bei Apotheken oder über den Hausmüll entsorgt werden.

Bitte Medikamente so entsorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben!

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Batterien

Bisher 2009 konnten gebrauchte Batterien beim Wertstoffhof und verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in den grünen Sammelbehältern abgegeben werden. Seit 2010 ist die gesetzlich Verpflichtung zur Rücknahme von Batterien ganz auf die Hersteller und Vertreiber von Batterien übergegangen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat deswegen die grünen Batteriecontainer eingezogen.

Batterien können flächendeckend im ganzen Landkreis bei allen Verkaufsstellen, die Batterien anbieten, abgeben. Der Verbraucher hat im Gegenzug zur Rücknahmepflicht des Handels die Pflicht zur Rückgabe der Batterien.

Bestehen bleibt die Möglichkeit, Batterien bei der jährlichen Problemmüllsammlung oder bei der stationären Problemmüllannahme des Landkreises (bei der Fa. ETG, Louis-Wackler-Straße 5, Göppingen-Holzheim) abzugeben.

Autobatterien nimmt auch das Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk in Göppingen an.

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Leuchtstoffröhren

Es werden in den Wertstoffhöfen weiterhin nur Energiesparlampen angenommen, Leuchtstoffröhren müssen ins Wertstoffzentrum Göppingen beim Müllheizkraftwerk gebracht oder über die jährlich stattfindenden Problemstoffsammlung entsorgt werden.

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